Warum eine digitale Assistentin in der Servicetelefonie SGB III?
Ziel des Pilotprojektes ist es, den jährlich rund 18
Wie funktioniert die digitale Assistentin zu Beginn?
„Klara“ wird stufenweise eingeführt und dabei kontinuierlich überprüft und verbessert. Das Feedback der Kundinnen und Kunden fließt hier mit ein. Seit dem 22.09.2026 begrüßt die digitale Assistentin „Klara“ die Anrufenden des SGB
Wichtig:Wichtig: „Klara“ trifft keine fachlichen oder rechtlich relevanten Entscheidungen. Entscheidungen werden weiterhin ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben getroffen.
Datenschutz
Die Datenübertragung erfolgt über gesicherte Schnittstellen nach den aktuellen Vorgaben der IT-Sicherheit, und die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt strikt ausschließlich im Rahmen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Weiterführende Informationen zum Datenschutz und die Datenschutzerklärung finden Sie auf Seite Datenschutz und Datenerhebung oder in der örtlichen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem örtlichen Jobcenter.
Weitere Informationen
Sie möchten mehr über „Klara“ erfahren? Ausführliche Informationen zur KI-Sprachassistenz „Klara“ sowie ein FAQ finden Sie auf unserer Informationsseite KI-Sprachassistenz „Klara“.