KI-Sprachassistenz „Klara“

Die digitale Sprachassistentin „Klara“ in der Servicetelefonie – schnell, zuverlässig und datenschutzkonform. Seit dem 22.09.2026 ist „Klara“, die digitale Assistentin der Bundesagentur für Arbeit, in der Servicetelefonie SGB III im Einsatz.

Was ist die digitale Assistentin „Klara“?

„Klara“ ist eine KI-Sprachassistenz, also ein automatisiertes Telefonsystem, mit dem Sie in natürlicher Sprache sprechen können. Als digitale Assistentin unterstützt sie die Servicetelefonie SGB III der Bundesagentur für Arbeit und sorgt dafür, dass Sie schneller die passende Auskunft oder Unterstützung erhalten.

Wie funktioniert die digitale Assistentin „Klara“?

Die digitale Assistentin „Klara" unterstützt ab sofort bundesweit bei Anrufen über die gebührenfreie Service-Hotline SGB III 0800 4 555500. Nach einer Begrüßung und Information über die Verarbeitung Ihrer Daten erfragt „Klara" grundlegende Informationen wie Ihre Kundennummer und Postleitzahl, um Ihren Anruf korrekt zuzuordnen. Anschließend leitet „Klara" Sie an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service Center SGB III weiter.

In einigen Regionen beantwortet „Klara" bereits ausgewählte Standardanliegen direkt am Telefon, ohne dass Sie in die Warteschleife müssen. Wenn ein persönliches Gespräch erforderlich ist oder die digitale Assistenz „Klara" ein Anliegen nicht abschließend bearbeiten kann, werden Sie an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Service Centers SGB III weitergeleitet. Die bereits erfassten Informationen werden übergeben, sodass Sie Ihre Angaben nicht erneut machen müssen.

Wichtig ist, dass die digitale Assistentin „Klara" keine fachlichen oder rechtlich relevanten Entscheidungen trifft. Diese werden weiterhin ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben getroffen.

Datenschutz, Datensicherheit und Rechtssicherheit

Der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Bei der Entwicklung und dem Einsatz der digitalen Assistenz „Klara“ werden die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten. „Klara“ verarbeitet Ihre Angaben ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Daten werden nur für die Dauer der Bearbeitung benötigt und anschließend automatisch gelöscht. Aufzeichnungen erfolgen nicht.

Weiterführende Informationen zum Datenschutz und die Datenschutzerklärung erhalten Sie auf der Seite Datenschutz und Datenerhebung oder in der örtlichen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem örtlichen Jobcenter.

Antworten auf häufige Fragen

Was ist die digitale Assistentin „Klara“ und wie funktioniert sie?

Wir möchten unseren Kundenservice weiter verbessern, Wartezeiten reduzieren und Anliegen schneller an die richtige Stelle leiten. Gleichzeitig haben unsere Mitarbeitende dadurch mehr Kapazitäten, um sich um Ihre komplexeren Anliegen zu kümmern.

Wenn Sie anrufen, hören Sie zuerst die Stimme der digitalen Assistentin „Klara“. Das ist ein KI-gestütztes Computersystem. Zu Beginn des Gesprächs stellt sich die digitale Assistenz „Klara“ auch ausdrücklich als digitale Assistentin vor.

Zu Beginn Ihres Gesprächs erfragt die digitale Assistentin grundlegende Informationen wie Kundennummer und Postleitzahl, damit Sie korrekt identifiziert werden können.

Die digitale Assistentin beantwortet einfache Fragen bezogen auf den Rechtskreis SGB III auf Basis der Merkblätter, die Sie im Bereich Arbeitslos und Arbeit finden: Merkblätter und Formulare. Bei Fragen, die sie nicht beantworten kann oder darf, werden Sie direkt mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Service Centers SGB III verbunden.

Sprechen Sie klar und deutlich. Wenn die digitale Assistentin „Klara“ Sie nicht versteht, fragt sie noch einmal nach. Sie versteht grundsätzlich viele Sprachen. Auf Deutsch oder Englisch weist sie aber darauf hin, dass sie nur auf Deutsch antworten darf. Das hat rechtliche Gründe. Die digitale Assistentin lernt ständig weiter und wird im Laufe der Zeit auch auf weiteren Sprachen wie Französisch, Hocharabisch, Spanisch oder Russisch verstehen. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht verstehen, ziehen Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin hinzu.

Hat die digitale Assistentin Einfluss auf mein Anliegen?

Ja, „Klara“ nimmt jedes Anliegen entgegen, genauso wie die Mitarbeitenden im Service Center der Arbeitsagentur. Wenn sie Ihr Anliegen nicht bearbeiten kann oder darf, leitet sie Sie an ein Service Center weiter. Im Laufe der Zeit, wird sie mehr und mehr Anliegen bearbeiten können.

Nein. Sie haben keine Nachteile. Die digitale Assistentin „Klara“ ist künftig telefonisch Ihre erste Ansprechpartnerin und kann viele Ihrer Anliegen direkt bearbeiten.

Sollte die digitale Assistentin Ihr Anliegen nicht sofort erkennen, haben Sie die Möglichkeit es erneut zu formulieren.

Nein. Das KI-Assistenzsystem wird keine Entscheidungen über Ihren Fall oder über Leistungen treffen. Fachliche und rechtliche Entscheidungen werden grundsätzlich weiterhin nur von Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit getroffen.

Was passiert mit meinen Daten?

Die digitale Assistentin nutzt entsprechend der rechtlichen Normen die Daten ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Anliegens und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzanforderungen. Eine Aufzeichnung des Gespräches erfolgt nicht.

Ja. Datenschutz und Datensicherheit haben bei der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich oberste Priorität. Dies gilt auch für die Entwicklung und beim Betrieb von digitalen Assistenzsystemen.

Es gelten dieselben strengen Regeln wie bei allen anderen Gesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit. Die digitale Assistenz verarbeitet Daten ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Anliegens und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzanforderungen.

Ja. Es gelten zusätzliche, strenge Datenschutz-Regeln. Sachverhalte mit besonders schutzwürdigen Daten werden grundsätzlich weiterhin nur von Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit verarbeitet.

Weitere Fragen, die uns regelmäßig erreichen

Sie können jederzeit das Kontaktformular nutzen oder sich über eine Postfachnachricht an Ihre Arbeitsagentur vor Ort wenden. Auch das Kundenreaktionsmanagement steht Ihnen im Internet rund um die Uhr zu Verfügung.

Die digitale Assistenz soll dabei helfen, dass Sie bei einfachen Anliegen schnell und unkompliziert eine Antwort erhalten. Durch den Einsatz dieser Technologie können wir die Wartezeiten bei telefonischen Anfragen verkürzen. Gleichzeitig ermöglicht dies unseren Mitarbeitenden, sich auf komplexere Anliegen zu konzentrieren und diese zeitnah zu bearbeiten. Mit der Nutzung eines KI-Assistenzsystems setzt die Bundesagentur für Arbeit die Forderung nach mehr Automatisierung und Digitalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung um und ergänzt damit die bereits vorhandenen Online-Angebote.