Förderung der beruflichen Weiterbildung

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung.

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Beratungsgespräch am Schreibtisch

Nutzen Sie ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter: Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung Ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern können und welche Förderungen für Sie infrage kommen.

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Wichtige Förderungen im Überblick

Einen Bildungsgutschein können Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Beschäftigte erhalten. Durch den Bildungsgutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung zu übernehmen.

Wie die Förderung genau aussieht, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und wie Sie einen Bildungsgutschein erhalten, erfahren Sie auf der Seite Bildungsgutschein.

Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt (Umschulung oder Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.

Wie sieht die Förderung aus?
Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine entsprechende Prüfung festgelegt ist. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.

Sie können die Zeit Ihrer Kurzarbeit nutzen und sich fit für die Arbeit von morgen machen – wir unterstützen Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber dabei.

Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers für die Weiterbildung während Kurzarbeit finden Sie auf der Seite Weiterbildung während Kurzarbeit.

Dort finden sie auch weitere Informationen, sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Weiterbildung während Kurzarbeit.

Die Initiative „Zukunftsstarter“ der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter unterstützt junge Erwachsene ab 25 dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Gefördert werden Qualifizierungen in Vollzeit oder Teilzeit, die auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten. Das kann zum Beispiel über eine Umschulung oder einen Lehrgang bei einer Bildungseinrichtung erfolgen, der auf die sogenannte „Externenprüfung“ vorbereitet.

Zukunftsstarter richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben,
  • gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben,
  • Berufsrückkehrende beziehungsweise Wiedereinsteigende.

Wie sieht die Förderung aus?

Bei der Umschulung in einem Betrieb soll es eine Ausbildungsvergütung geben. Förderbar sind auch Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Unter Umständen erhalten Sie eine Prämie, wenn Sie die Zwischen- oder Abschlussprüfung bestehen.

Wer hilft weiter?

Einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbaren:

Termin anfragen

0800 4 555500  (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr

Förderungen von anderen Stellen

Neben der Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Stellen. Diese richten sich zum Beispiel speziell an Berufstätige, die über eine Weiterbildung beruflich aufsteigen möchten.

Eine Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ finanziell unterstützt werden.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Gefördert werden kann die Vorbereitung auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in.

Vorbereitungslehrgänge auf die jeweilige Prüfung können in Voll- oder Teilzeit stattfinden und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben.

In der Regel wird folgendes erwartet: eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis. Auch Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums, Studienabbrecher/innen beziehungsweise Abiturientinnen und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Tipp:Gut zu wissen: Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Förderfähig sind auch Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt sowie - bei Alleinerziehenden - die Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung. Wird ein Vollzeitlehrgang besucht, kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.

Wer hilft weiter?

Weitere Informationen, einen Förderrechner sowie Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich an die Info-Hotline zum Aufstiegs-BAföG:

0800 622 36 34 (gebührenfrei)

Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei, einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
  • Eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren (zum Zeitpunkt der Bewerbung und vor Studienbeginn)
  • Ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf
  • Kein Hochschulabschluss. Für bereits Studierende gilt: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich

Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung

Wie sieht die Förderung aus?

Wer gefördert wird, erhält monatliche Stipendienbeträge und Büchergeld. Auch eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren kann gewährt werden. Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist damit unabhängig vom Einkommen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.

Daneben ist die besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.

Tipp:Gut zu wissen: Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie höchstens 24 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienst) können bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden.

Art der Förderung

Innerhalb des Förderzeitraums können Sie Zuschüsse für die Weiterbildung beantragen. Das bedeutet, dass Sie bei den Kosten der Weiterbildung einen Eigenanteil leisten müssen.

Einige Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks an. Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als „Weiterbildungsbonus“, „Bildungsschecks“ oder „Quali-Schecks“ bezeichnet.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen. Je nach Bundesland können auch berufsbegleitende Studiengänge unterstützt werden.

Die Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Auszubildende, Berufsrückkehrer/innen, Freiberufler/innen und Kleinunternehmer/innen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland.

Unter Umständen ist die Förderung auf Ältere, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, niedrigem Verdienst, ohne Schul- oder Berufsabschluss oder in Klein- und Mittelbetrieben beschränkt.

Wie wird gefördert?

Die Länder legen fest, bis zu welcher Obergrenze eine Förderung erfolgen kann (zum Beispiel 50 Prozent der Lehrgangskosten oder maximal 1.000 Euro). Ergänzend ist eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgesehen.

Wer hilft weiter?

Einen Überblick zu den länderspezifischen Programmen erhalten Sie bei der Förderungssuche des InfoWeb Weiterbildung (IWWB). Sie können auch die Weiterbildungsberatung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nutzen.

„Bildungsurlaub“ (auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt) ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:

  • In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen.
  • Die Anzahl der Tage, die gewährt wird, kann vom Alter abhängen.

Neben beruflicher Weiterbildung können – abhängig vom jeweiligen Bundesland – auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Meist werden 5 Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt. Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen.

Wer hilft weiter?

Eine Übersicht finden Sie auf der Seite zum Bildungsurlaub im InfoWeb Weiterbildung (IWWB). Die Weiterbildungsdatenbanken der Länder ermöglichen meist eine Suche nach Bildungsangeboten, die sich als Bildungsurlaub nutzen lassen.

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