Wenn Sie in Ihrem Betrieb dauerhaft Stellen abbauen müssen, beispielsweise durch die Schließung einer Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Transferkurzarbeitergeld zu.
Zudem können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Transfermaßnahmen teilnehmen, deren Kosten von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Ziel der Maßnahmen ist, Ihre Beschäftigten in neue Betriebe einzugliedern beziehungsweise ihnen den Übergang in eine Selbstständigkeit zu erleichtern.
Juristischer Text:Die rechtliche Grundlage der Transfermaßnahmen ist Paragraf 110 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), die für Transferkurzarbeitergeld Paragraf 111 SGB III.
Kurzübersicht zu den Prozessen zur Planung, Einrichtung und Durchführung einer Transfergesellschaft