Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld

Bei betrieblichen Umstrukturierungen können wir Ihren Betrieb beziehungsweise Ihre Beschäftigten mit Transferleistungen unterstützen.

Wenn Sie in Ihrem Betrieb dauerhaft Stellen abbauen müssen, beispielsweise durch die Schließung einer Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Transferkurzarbeitergeld zu.

Zudem können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Transfermaßnahmen teilnehmen, deren Kosten von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Ziel der Maßnahmen ist, Ihre Beschäftigten in neue Betriebe einzugliedern beziehungsweise ihnen den Übergang in eine Selbstständigkeit zu erleichtern.

Kurzübersicht zu den Prozessen zur Planung, Einrichtung und Durchführung einer Transfergesellschaft

Voraussetzungen

Die sogenannte Transferberatung ist Voraussetzung dafür, dass Transfermaßnahmen gefördert und Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Der Beratungstermin muss stattfinden, bevor die Einführung von Transferkurzarbeitergeld und / oder -maßnahmen entschieden wurde (zum Beispiel mit Abschluss eines Sozialplans).

Neben der Transferberatung gibt es noch weitere Voraussetzungen für eine Förderung. Der Stellenabbau aufgrund der Betriebsänderung muss beispielsweise dauerhaft und unvermeidbar sein.

Alle Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt Transferleistungen.

Transfermaßnahmen

Transfermaßnahmen sind Maßnahmen, die Ihre Beschäftigten bei der Suche nach einer Beschäftigung in einem neuen Unternehmen unterstützen. Auch der Übergang in eine Selbstständigkeit kann mit Transfermaßnahmen erleichtert werden. Das Ziel: Eine drohende Arbeitslosigkeit wird vermieden.

Gefördert werden nur Maßnahmen, die von einer zertifizierten Transfer-Agentur durchgeführt werden. Zudem müssen die Transfermaßnahmen abgeschlossen sein, wenn das Beschäftigungsverhältnis Ihrer Angestellten endet.

Zuschuss zu Kosten

Die Kosten für die Maßnahmen tragen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Wenn die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf die Förderung bewilligt, kann sie die Kosten der Maßnahme bezuschussen.

Folgende Maßnahmen können beispielsweise gefördert werden:

  • Maßnahmen, mithilfe derer die Leistungsfähigkeit, die Arbeitsmarktchancen und der Qualifikationsbedarf der Beschäftigten festgestellt werden (Fachbegriff: „Profiling"),
  • Seminare, die gezielte Hilfe bei Bewerbung und Stellensuche bieten,
  • Beratung zur beruflichen Neuorientierung (Fachbegriffe: „Outplacement-Beratung" oder „Newplacement“).

Weitere Beispiele für Transfermaßnahmen und Informationen dazu gibt es im Merkblatt Transferleistungen und in den Qualitätskriterien für erfolgreiche Transfermaßnahmen.

Höhe der Förderung von Transfermaßnahmen

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmenkosten. Er ist begrenzt auf 2.500 Euro je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Weitere Informationen hierzu geben wir Ihnen gern in der Transferberatung

Transfermaßnahmen beantragen

Der Weg zur Förderung umfasst folgende Schritte:

Beratung vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin für die Transferberatung bei der Agentur für Arbeit, die für Ihren Betrieb zuständig ist. 

Dienststelle finden

Antrag online stellen

Beantragen Sie die Transfermaßnahmen für Ihre Beschäftigten online. Welche Unterlagen Sie dafür übermitteln müssen, erfahren Sie auf der Seite Transfermaßnahmen: Antrag und Abrechnung.

Transfermaßnahmen abrechnen

Wurden die Transfermaßnahmen abgeschlossen, können Sie die Auszahlung der Zuschüsse beantragen. Die erforderlichen Unterlagen können Sie der Agentur für Arbeit online übermitteln. Welche Dokumente benötigt werden, erfahren Sie auf der Seite Transfermaßnahmen: Antrag und Abrechnung.

Wichtig:Wichtig: Sie müssen die Unterlagen spätestens 3 Monate nach Ende der Maßnahme übermittelt haben.

Transferkurzarbeitergeld

Eine junge elegante Frau sitzt in einem Café und arbeitet mit dem Laptop

Wenn Ihr Betrieb wegen Restrukturierungen dauerhaft Personal abbauen muss, können Sie für die betroffenen Arbeitskräfte Transferkurzarbeitergeld bekommen. Damit wird der Verdienstausfall Ihrer Beschäftigten in dieser Zeit teilweise ausgeglichen. Zusätzlich wird dadurch deren Suche nach einer neuen Beschäftigung erleichtert. Transferkurzarbeitergeld kann höchstens 12 Monate lang bezogen werden.

Wurde Transferkurzarbeitergeld bewilligt, zahlt Ihr Betrieb beziehungsweise die von Ihnen beauftragte Transfergesellschaft die Löhne und Gehälter an die Beschäftigten aus – sowie in Vorleistung das Transferkurzarbeitergeld. Sie beziehungsweise die beauftragte Transfergesellschaft erhalten dann das Transferkurzarbeitergeld von Ihrer Agentur für Arbeit nachträglich erstattet. 

Tipp:Gut zu wissen: Beide Transferleistungen lassen sich sinnvoll aufeinander abstimmen und im Sozialplan oder in einer sozialplanähnlichen Vereinbarung regeln.

Höhe des Transferkurzarbeitergeldes

Das Transferkurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

Bei der Berechnung des Transferkurzarbeitergeldes helfen Ihnen die Tabellen (PDF), die Sie am Ende der Seite finden.

Transferkurzarbeitergeld beantragen

Der Weg zur Förderung umfasst folgende Schritte:

Beratung vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin für die Transferberatung bei der Agentur für Arbeit, die für Ihren Betrieb zuständig ist:

Dienstelle finden

Arbeitsausfall anzeigen

Sie oder die beauftragte Transfergesellschaft zeigen den Arbeitsausfall bei Ihrer Agentur für Arbeit an. Die erforderlichen Unterlagen können Sie der Agentur für Arbeit online übermitteln. Welche Dokumente benötigt werden, erfahren Sie auf der Seite Transferkurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag, Abschlussprüfung.

Wichtig:Wichtig: Sie können das Transferkurzarbeitergeld frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Sie uns den Arbeitsausfall angezeigt haben.

Löhne und Gehälter auszahlen

Berechnen Sie Löhne und Gehälter und zahlen Sie diese zusammen mit dem Transferkurzarbeitergeld monatlich aus.

Transferkurzarbeitergeld beantragen

Beantragen Sie die monatliche Erstattung des Transferkurzarbeitergeldes online. Welche Unterlagen Sie dafür übermitteln müssen, erfahren Sie auf der Seite Transferkurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag, Abschlussprüfung.

Wichtig:Wichtig: Sie müssen diesen Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Monats stellen, in dem Sie uns den Arbeitsausfall angezeigt haben.

Förderung der Weiterbildung bei Transferleistungen

Nehmen Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld an einer beruflichen Weiterbildung teil, kann die Agentur für Arbeit deren Kosten übernehmen. Voraussetzung: Ihr Betrieb beteiligt sich an den Lehrgangskosten. Welchen Anteil der Kosten Ihr Betrieb tragen muss, hängt von der Größe des Betriebs ab. Zu Einzelheiten hierzu und weiteren Voraussetzungen einer Förderung beraten wir Sie gern.

Förderung nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld

Endet eine Weiterbildung erst nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld, gilt Folgendes: Die Arbeitsagentur kann den Lehrgang fördern, wenn die Qualifizierung zum Zeitpunkt des Bezugsendes bereits 3 Monate oder länger andauert. Umfasst die Weiterbildung insgesamt mehr als ein Jahr, muss sie zum Zeitpunkt des Bezugsendes 6 Monate oder länger dauern, damit sie weiterhin gefördert werden kann.

Nach dem Bezug von Transferkurzarbeitergeld können die Lehrgangskosten bis zum Ende der Weiterbildung in voller Höhe übernommen werden. Die Teilnehmenden können außerdem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung erhalten, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.