Förderung von Weiterbildung

Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Wir unterstützen Sie, indem wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung fördern.

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.

Vorteile im Überblick

Dies bedeutet für Ihr Unternehmen Unterstützung durch ...

  • positiv:eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist.
  • positiv:Förderleistungen wie die Übernahme von Lehrgangskosten
    und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Beratung und Weiterbildungskonzept

Sie möchten Ihre Beschäftigten gezielt qualifizieren. Wir beraten Sie dabei – mit unserer Expertise – individuell und vor Ort. Mit unserem Beratungsangebot unterstützen wir Sie bei …

  • der Analyse Ihrer aktuellen Personalstruktur. Daraus leiten wir Empfehlungen für Ihre Personalplanung ab.
  • der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen Ihrer Beschäftigten und der Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
  • der Planung Ihrer Qualifizierungen und deren Umsetzung.
  • der Beantragung der Förderleistungen.
  • der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.

Am Ende unserer Beratung steht ein Weiterbildungskonzept, das genau auf den Bedarf Ihres Betriebes zugeschnitten ist.

Für eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit steht Ihnen beim Arbeitgeber-Service (AG-S) eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktdaten des AG-S finden Sie am Ende dieser Seite.

Erstattung der Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Voraussetzungen

Damit Ihrem Betrieb Lehrgangskosten erstattet und das Arbeitsentgelt bezuschusst werden kann, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.

Damit Sie die berufliche Weiterbildung an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Wenn Sie Ihre Beschäftigten während Kurzarbeit weiterbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen andere finanzielle Förderungen erhalten: Weiterbildung während Kurzarbeit.

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinst-unternehmer)

Bis zu 100% Kostenerstattung

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Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)

Bis zu 50% Kostenerstattung

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Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)

Bis zu 15% Kostenerstattung

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)

Bis zu 75% Kostenerstattung

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Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)

Bis zu 50% Kostenerstattung

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Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung

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Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung

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Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

Wichtig:BIS ZU 15 % HÖHERE ZUSCHÜSSE FÜR JEDE BETRIEBSGRÖSSE

Plus 5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
Plus 10 % bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb
Plus 15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Zuschuss zum Arbeitsentgelt online anfragen

Sie können den Zuschuss zum Arbeitsentgelt online beantragen. Das sind Ihre Schritte auf dem Weg zur Förderung:

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitgeber-Service. Im Beratungsgespräch können Sie persönlich klären, welche Fördervoraussetzungen in Ihrem Fall gelten. 

Die Anlage „AEZ Anlage beschäftigte Person“ benötigen wir, um das Gespräch mit Ihnen vorzubereiten (AEZ: Arbeitsentgeltzuschuss). Diese Anlage können Sie gemeinsam mit Ihrer Anfrage per Upload an uns übermitteln.

Arbeitsentgeltzuschuss anfragen

Haben Sie sich bereits von uns beraten lassen, können Sie Ihre Unterlagen online übermitteln.

Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen (AEZ: Arbeitsentgeltzuschuss):

Dokumente für den Arbeitsentgeltzuschuss 

Dokumente übermitteln

Sammelantrag für mehrere Beschäftigte

Qualifizierungsgeld

Ist Ihr Betrieb vom Strukturwandel betroffen, kann die Agentur für Arbeit das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung übernehmen – statt die Lehrgangskosten teilweise oder vollständig zu erstatten und/oder das Arbeitsentgelt zu bezuschussen. Mehr Informationen zum Qualifizierungsgeld finden Sie auf der Seite  Qualifizierungsgeld.

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