Qualifizierungsgeld

Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen eine Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.

Voraussetzungen für Qualifizierungsgeld

Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden. Die Qualifizierung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
  • Der Bildungsträger ist für die Förderung nach AZAV zugelassen. Informationen dazu erhalten Sie vom Bildungsträger. 
  • Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software kann zum Beispiel nicht gefördert werden.
  • Das Qualifizierungsgeld müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber schriftlich beantragen (über den untenstehenden eService möglich). Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung gestellt werden  .

Wichtig:Wichtig: Ihre Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.

Höhe des Qualifizierungsgeldes

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der pauschaliert und mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhalten sie 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Wie die Nettoentgeltdifferenz berechnet wird, erfahren Sie im Bereich „Antworten auf häufige Fragen“.   

Um zu erfahren, mit welcher Summe Sie rechnen können, können Sie die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nutzen. Diese sind auch zur Berechnung des Qualifizierungsgeldes zu verwenden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, Anforderungen an die Qualifizierung und zur Bemessung des Qualifizierungsgeldes finden Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld: Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Qualifizierungsgeld.

Qualifizierungsgeld beantragen

Für jede berufliche Weiterbildung ist ein Antrag auf Qualifizierungsgeld zu stellen. Dabei kann die berufliche Weiterbildung auch aus mehreren Abschnitten bestehen, die nicht zwingend am Stück zu absolvieren sind. Mit dem folgenden Antrag können Sie das Qualifizierungsgeld für Ihr Qualifizierungsvorhaben (alle Teile der beruflichen Weiterbildung insgesamt) beantragen. Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben beruflichen Weiterbildung teil (identischer Bildungsträger, Inhalt und Zeitraum), genügt ein Antrag.

Sie können das Qualifizierungsgeld online beantragen. Das sind Ihre Schritte zur Förderung:

Formulare ausfüllen

Die Angaben, die wir von Ihnen für den Antrag benötigen, übermitteln Sie uns bitte in Form von Formularen. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden als PDF-Dateien bereit, die Sie am Computer ausfüllen können. Laden Sie zuvor die Dateien herunter und speichern Sie sie auf Ihrem Rechner ab.

Mit dem Antrag auf Qualifizierungsgeld übermitteln Sie uns grundlegende Informationen zu Ihrem Betrieb:

Antrag auf Qualifizierungsgeld

Mit dem Antrag können Sie das Qualifizierungsgeld für die gesamte berufliche Weiterbildung beantragen. 

Weiterhin benötigen wir noch Informationen zu den Beschäftigten, die an der Weiterbildung teilnehmen sollen:  

Liste der teilnehmenden Beschäftigten (Grunddaten)

Zusätzlich wird Ihre Berechnung des Qualifizierungsgeldes von den an der Weiterbildung teilnehmenden Beschäftigten benötigt

Abrechnungsliste der teilnehmenden Beschäftigten

Lassen Sie sich das Einverständnis zur Qualifizierung per Formular bestätigen:

Einverständniserklärung Beschäftige/r

Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus und lassen die Einverständniserklärungen von den für eine Teilnahme an der Weiterbildung vorgesehenen Beschäftigten unterschreiben. Ihre Rückfragen zu den Angaben beantwortet Ihre Ansprechperson beim Arbeitgeber-Service gern. 

Erforderliche Nachweise können Sie als PDF oder als JPG- oder PNG-Datei übermitteln. 

Dateien hochladen

Haben Sie alle Formulare ausgefüllt und gegebenenfalls erforderliche Nachweise digitalisiert, können Sie die Dateien hochladen. Haben Sie die Dateien übermittelt, haben Sie den Antrag auf Qualifizierungsgeld erfolgreich gestellt.

Antrag starten

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: