Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen eine Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.
Voraussetzungen für Qualifizierungsgeld
Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Belegschaft (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden. Diese müssen nicht am Stück absolviert werden. Die Qualifizierung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
- Der Bildungsträger ist für die Förderung nach AZAV zugelassen. Informationen dazu erhalten Sie vom Bildungsträger.
- Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software kann zum Beispiel nicht gefördert werden.
- Das Qualifizierungsgeld müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber schriftlich beantragen (über den untenstehenden eService möglich). Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung gestellt werden .
Wichtig:Wichtig: Ihre Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
Höhe des Qualifizierungsgeldes
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der pauschaliert und mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhalten sie 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Wie die Nettoentgeltdifferenz berechnet wird, erfahren Sie im Bereich „Antworten auf häufige Fragen“.
Um zu erfahren, mit welcher Summe Sie rechnen können, können Sie die Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nutzen. Diese sind auch zur Berechnung des Qualifizierungsgeldes zu verwenden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, Anforderungen an die Qualifizierung und zur Bemessung des Qualifizierungsgeldes finden Sie auf der Seite Qualifizierungsgeld: Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Qualifizierungsgeld.
Qualifizierungsgeld beantragen
Für jede berufliche Weiterbildung ist ein Antrag auf Qualifizierungsgeld zu stellen. Dabei kann die berufliche Weiterbildung auch aus mehreren Abschnitten bestehen, die nicht zwingend am Stück zu absolvieren sind. Mit dem folgenden Antrag können Sie das Qualifizierungsgeld für Ihr Qualifizierungsvorhaben (alle Teile der beruflichen Weiterbildung insgesamt) beantragen. Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben beruflichen Weiterbildung teil (identischer Bildungsträger, Inhalt und Zeitraum), genügt ein Antrag.
Sie können das Qualifizierungsgeld online beantragen. Das sind Ihre Schritte zur Förderung: