Individuelle Förderung von Beschäftigten

Betriebe können bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall erhalten. Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann darüber hinaus durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:

  • positiv:Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • positiv:Die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen. 
  • positiv:Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Höhe und Umfang der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes beziehungsweise der Anzahl der Beschäftigten.

Hinweis: Partnerunternehmen Ihres Betriebes beziehungsweise verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)

Unter 50 Beschäftigte
(Kleine Betriebe)
Unter 500 Beschäftigte
(Mittlere Betriebe)
Ab 500 Beschäftigte
(Große Betriebe)
75 Prozent Zuschuss50 Prozent Zuschuss25 Prozent Zuschuss

Bis zu 100 Prozent Zuschuss können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung gezahlt werden.

Übernahme der Lehrgangskosten

Unter 50 Beschäftigte
(Kleine Betriebe)
Unter 500 Beschäftigte
(Mittlere Betriebe)
Ab 500 Beschäftigte
(Große Betriebe)
100 Prozent (soll) Kostenübernahme50 Prozent Kostenübernahme25 Prozent Kostenübernahme

Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung übernommen werden.

Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.

Zusätzliche Förderungen

Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner (zum Beispiel Betriebsvereinbarung oder tarifrechtliche Regelung) vor, können die Förderungen um 5 Prozent erhöht werden. Dies gilt sowohl für den Arbeitsentgeltzuschuss, als auch für die Übernahme der Lehrgangskosten.

Individuelle Förderung online beantragen

Das sind Ihre Schritte auf dem Weg zur Förderung:

Beraten lassen

Fragen Sie einen Termin bei Ihrem Arbeitgeber-Service an. Im Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Fördervoraussetzungen in Ihrem Fall gelten.

Für dieses Gespräch benötigen wir die Anlage AEZ Anlage beschäftigte Person (AEZ: Arbeitsentgeltzuschuss). Diese Anlage können Sie gemeinsam mit Ihrer Anfrage per Upload an uns übermitteln.

AEZ anfragen

Antrag online stellen

Laden Sie die folgenden Dateien herunter und speichern Sie sie auf Ihrem Computer ab. Füllen Sie die Dokumente aus und unterschreiben Sie sie, falls erforderlich. Laden Sie die Dokumente als Dateien anschließend wieder hoch. 

Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen für einen vollständigen Antrag:

Wichtig:Wichtig: Beachten Sie, dass einer der beiden Vordrucke für die Schlusserklärung zum Ende der beruflichen Weiterbildung einzureichen ist.

Ergänzend ist durch Ihre beschäftigte Person auszufüllen:

Fragebogen für Beschäftigte bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme

Dokumente nachreichen

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: