Individuelle Förderung von Beschäftigten

Betriebe können bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall erhalten. Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann darüber hinaus durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein:

  • positiv:Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • positiv:Die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen. 
  • positiv:Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Höhe und Umfang der Förderung

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes beziehungsweise der Anzahl der Beschäftigten.

Hinweis: Partnerunternehmen Ihres Betriebes beziehungsweise verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)

Unter 50 Beschäftigte
(Kleine Betriebe)
Unter 500 Beschäftigte
(Mittlere Betriebe)
Ab 500 Beschäftigte
(Große Betriebe)
75 Prozent Zuschuss50 Prozent Zuschuss25 Prozent Zuschuss

Bis zu 100 Prozent Zuschuss können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung gezahlt werden.

Übernahme der Lehrgangskosten

Unter 50 Beschäftigte
(Kleine Betriebe)
Unter 500 Beschäftigte
(Mittlere Betriebe)
Ab 500 Beschäftigte
(Große Betriebe)
100 Prozent (soll) Kostenübernahme50 Prozent Kostenübernahme25 Prozent Kostenübernahme

Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung übernommen werden.

Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.

Zusätzliche Förderungen

Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner (zum Beispiel Betriebsvereinbarung oder tarifrechtliche Regelung) vor, können die Förderungen um 5 Prozent erhöht werden. Dies gilt sowohl für den Arbeitsentgeltzuschuss, als auch für die Übernahme der Lehrgangskosten.

Individuelle Förderung online beantragen

Das sind Ihre Schritte auf dem Weg zur Förderung:

Beraten lassen

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber-Service auf. Nutzen Sie hierfür einfach den Button „Anfrage stellen“ oder rufen Sie uns direkt an. Im Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Fördervoraussetzungen in Ihrem Fall gelten.

Bitte beachten Sie, dass wir für eine individuelle Beratung zum Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) und zu einer möglichen Kostenbeteiligung an den Weiterbildungskosten (FbW) weiterführende persönliche Informationen über die zu qualifizierende Person benötigen. Damit wir diese Daten verarbeiten dürfen, ist eine Vollmacht dieser Person erforderlich.

Das Muster einer Vollmacht können Sie am Ende von Schritt 1 herunterladen und ausfüllen lassen oder innerhalb des eService direkt digital bei der beschäftigten Person anfordern. Reichen Sie die Vollmacht anschließend als Anlage über „Anfrage stellen“ ein. Informationen, die mit der Vollmacht übermittelt werden, können bei einer späteren Antragstellung direkt übernommen werden. 

Auch ohne vorherige Einbindung der beschäftigten Person stellen wir Ihnen – als Alternative zu einer Vollmacht – gerne eine Checkliste zur Verfügung. Im Rahmen der Beratung werden wir mit Ihnen die Fragestellungen der Checkliste besprechen und die Rahmenbedingungen einer Förderung anhand Ihrer Angaben gerne erläutern. Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Variante keine spezifischen Informationen speichern dürfen. Bei einer späteren Antragsstellung müssen diese Daten konkret angegeben werden.

Anfrage stellen

Antrag online stellen

Für den Antrag benötigen wir Informationen aus dem Arbeitsvertrag (Arbeitszeit und Arbeitsentgelt) sowie Angaben zur Durchführung der Weiterbildung (Vereinbarung über Schulungszeiten). Die Zeiten werden miteinander abgeglichen, um den Umfang der Förderung zu bestimmen. Sie können uns alle Angaben direkt online übermitteln. In diesem Fall werden die eingegebenen Daten in der später erforderlichen Schlusserklärung durch uns vorbelegt.

Alternativ stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung. Bitte beachten Sie, bei der Nutzung des Formulars keine spätere Vorbelegung erfolgt und die Daten neu eingegeben werden müssen.

Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen für einen vollständigen Antrag:

  • AEZ Antrag (entfällt, wenn Sie die Eingaben direkt im eService vornehmen)
  • AEZ Arbeitnehmererklärung zum Antrag (durch die beschäftigte Person auszufüllen und zu unterschreiben oder elektronisch zu signieren)
  • AEZ Trägerbescheinigung (durch den Träger auszufüllen und zu unterschreiben)
  • AEZ Schlusserklärung (nach Beendigung der Weiterbildung einzureichen, siehe Schritt 3)

Ergänzend ist der Fragebogen für Beschäftigte bei Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme durch Ihre beschäftigte Person auszufüllen.

Tipp:Tipp:  Mit Vollmacht der beschäftigten Person können Sie ihre Unterlagen ebenfalls mit einreichen. Alternativ nutzt die Person den eService Dokumente FbW einreichen für Privatpersonen.

Antrag stellen

Schlusserklärung einreichen

Sofern Sie den Antrag direkt im eService eingegeben haben, sind die Informationen für die Schlusserklärung bereits vorbelegt und Sie müssen diese lediglich überprüfen. Sie finden die Schlusserklärung im angemeldeten Bereich in Ihrer Antragsübersicht.

Haben Sie bei der Antragstellung das Formular AEZ Antrag genutzt, können Sie die Schlusserklärung auch als Formular einreichen.

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Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: