Berufliche Rehabilitation

Am Arbeitsleben teilhaben – trotz gesundheitlicher Einschränkungen. Das ermöglicht die berufliche Rehabilitation.

Ein Schuster fertigt einen Lederschuh in einer Werkstatt.

Sie sind gesundheitlich beeinträchtigt und haben es deshalb schwerer als andere, ins Berufsleben einzusteigen, eine Arbeit zu finden oder zu behalten. Egal, ob eine Behinderung, ein Unfall oder eine Erkrankung die Ursache ist: Wir unterstützen Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Das gilt auch, wenn Ihnen eine Behinderung droht, die Ihre Fähigkeit zu arbeiten einschränken würde.

Berufliche Rehabilitation erklärt

Berufliche Rehabilitation hilft Menschen mit gesundheitlichen Problemen in unterschiedlichen Situationen weiter: 

Nach der Schule 

Eine spezielle Berufsvorbereitung oder Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz helfen dabei, ins Arbeitsleben einzusteigen.

Im Erwerbsleben

Technische Arbeitshilfen können dafür sorgen, dass der Beruf trotz körperlicher Einschränkung weiter ausgeübt werden kann. Kann der bisherige Beruf nicht weiter ausgeübt werden, hilft die berufliche Rehabilitation dabei, sich beruflich neu zu orientieren. Anschließend können möglicherweise eine Weiterbildung oder Umschulung folgen.

Die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen Rehabilitation werden unter dem Begriff Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zusammengefasst.

So unterstützen wir Sie

Eine Frau im Rollstuhl spricht in einem Büroflur mit einem Kollegen und einer Kollegin

Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die erforderlichen Maßnahmen für Ihre berufliche Rehabilitation aus. Dabei beziehen wir Ihre Fähigkeiten, Interessen und Neigungen mit ein.

Haben Sie nicht die Möglichkeit, persönlich in Ihre Bundesagentur für Arbeit zu kommen, können Sie viele der Anträge für solch eine Maßnahme online stellen. Wie Sie die Antragsunterlagen übermitteln können, finden Sie weiter unten auf der Seite.

Nach der beruflichen Reha helfen wir Ihnen außerdem einen geeigneten Ausbildungsplatz oder eine passende Arbeitsstelle zu finden. Wir können Ihre berufliche Rehabilitation auch dadurch fördern, dass wir Ihren (zukünftigen) Arbeitgeber finanziell unterstützen.

Unser Ziel ist es, dass Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können. Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung oder (drohende) Behinderung soll sich auf Ihre Ausbildung beziehungsweise Arbeit so wenig wie irgendwie möglich auswirken.

Lassen Sie sich beraten

Wir beraten Sie gern zur beruflichen Rehabilitation. Dabei berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und beziehen Ihre Fähigkeiten, beruflichen Wünsche und Interessen mit ein.

Ihr Weg zur beruflichen Rehabilitation – Schritt für Schritt erklärt

Beratung anfragen

Fragen Sie einen Termin für eine Beratung bei uns an – am einfachsten geht das über unser Kontaktformular: 

Termin anfragen

Im Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen zunächst, ob die Agentur für Arbeit in Ihrem Fall für die berufliche Rehabilitation zuständig ist und ob eine berufliche Rehabilitation für Sie infrage kommt.

Wenn wir dies geklärt haben und Sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen Ihre Ansprechperson die notwendigen Formulare in der Antragsübersicht Ihres Benutzerkontos online zur Verfügung. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, erhalten Sie im Gespräch die erforderlichen Zugangsdaten.

Sie können die berufliche Rehabilitation auch schriftlich beantragen. Die Formulare, die Sie dafür benötigen, senden wir Ihnen bei Bedarf per Post zu.

Antragsunterlagen online vorbereiten und übermitteln

Melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto an und laden Sie die Formulare herunter. Bei Fragen können Sie uns einfach über das Postfach Ihres Benutzerkontos kontaktieren.

Laden Sie schließlich die vollständig ausgefüllten Formulare über Ihr Benutzerkonto hoch und senden Sie diese an uns.

Prüfung des Antrages

Wir prüfen Ihre Unterlagen. Den Bearbeitungsstand Ihres Antrages können Sie jederzeit über Ihr Benutzerkonto einsehen. Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. 

Tipp:Gut zu wissen: Wenn Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters sind, wenden Sie sich bitte zu Fragen rund um die berufliche Rehabilitation an Ihre zuständige Ansprechperson dort.

Neben der Bundesagentur für Arbeit können zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen. Falls wir für Ihren Antrag nicht zuständig sind, leiten wir diesen weiter.

Leistungen für die berufliche Rehabilitation

Mit Diagnosemaßnahmen lässt sich im Vorfeld Ihre berufliche Leistungsfähigkeit feststellen. Das hilft Ihnen bei der beruflichen Orientierung. Anschließend können Sie auf Grundlage der jeweiligen Diagnose gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Agentur für Arbeit über passende Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben beraten.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zu Diagnosemaßnahmen.

Die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme unterstützt junge Menschen mit Behinderungen, die für einen Ausbildungsplatz durchaus geeignet, aber den allgemeinen Anforderungen aufgrund ihrer Behinderungen (noch) nicht gewachsen sind. Ziel ist, Sie auf eine Ausbildung vorzubereiten und Ihnen dabei zu helfen, einen passenden Ausbildungsberuf zu finden. Wenn sich während der Maßnahme zeigt, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in Ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, können Sie im weiteren Verlauf auch mit dem Ziel einer Beschäftigungsaufnahme unterstützt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zu rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.

Damit Sie sich mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Hörbehinderung im Beruf und im Alltag zurechtfinden können, müssen Sie über viele spezielle Fertigkeiten verfügen. Die speziellen Grundausbildungen richten sich an Menschen, die grundsätzlich eine Berufsausbildung oder Umschulung anstreben, deren Kenntnisse und Fertigkeiten aber aufgrund einer (eingetretenen) hochgradigen Sehbehinderung beziehungsweise Hörbehinderung noch nicht ausreichend sind, um diese Ausbildung oder Umschulung erfolgreich durchzuführen. Ist eine Ausbildung oder Umschulung wegen in Ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich, kann auch eine Förderung im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zur behinderungsbedingt erforderlichen Grundausbildung.

Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. 

Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht. 

Sie erweitern Ihre persönlichen Fähigkeiten, können Ihre Sozialkompetenz ausbauen und bekommen weiterführendes Wissen vermittelt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zur betrieblichen Qualifizierung.

Wenn Sie behinderungsbedingt besondere Hilfen bei der Berufsausbildung benötigen, können Sie mit einer rehaspezifischen Ausbildung einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen.

Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung absolvieren, können Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb Unterstützung erhalten. Falls Ihnen eine Ausbildung im Betrieb nicht möglich ist, können Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen, die auf die speziellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist. Das Ziel ist, dass Sie so viel fachpraktische Ausbildung wie möglich in einem ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieb absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zu rehaspezifischen Ausbildungsmaßnahmen.

Wenn Sie behinderungsbedingt besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Ziel der Weiterbildung ist es, zum Beispiel durch Qualifizierung Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung zu realisieren.

Durch eine Weiterbildung mit Abschluss (=Umschulung) können Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen.

Im Rahmen einer Weiterbildung ohne Abschluss können Sie Ihre Qualifikationen und Kenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zur rehaspezifischen Weiterbildung.

Sie können wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter gefördert werden. 

Ziel der Förderung ist es, Ihnen insbesondere eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Ihre Leistungsfähigkeit soll möglichst so entwickelt werden, dass Sie im Anschluss eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben oder Sie eine Beschäftigung im Arbeitsbereich zum Beispiel in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufnehmen können.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zu Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.

Sie können nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein und haben deshalb Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich?

Dann können Sie mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn ein Arbeitgeber mit Ihnen ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis abschließt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zum Budget für Ausbildung.

Integrationsfachdienste helfen Ihnen durch eine individuelle Unterstützung dabei, eine neue Beschäftigung zu finden oder Ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis abzusichern.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zur Vermittlung und Berufsbegleitung durch Integrationsfachdienste.

Sie können im Einzelfall ergänzende unterstützende Leistungen beantragen, wenn es für die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderung erforderlich ist. Einzelfallförderungen sind zum Beispiel:

  • die Kraftfahrzeughilfe
  • eine Arbeitsassistenz
  • Technische Arbeitshilfen

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zu Einzelfallförderungen.

Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinaus gehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Zu diesen sogenannten sonstigen Hilfen gehören zum Beispiel: 

  • der vorübergehende Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers
  • ein Mobilitätstraining
  • die Teilhabebegleitung 

Die Teilhabebegleitung hilft Ihnen dabei, sich auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zu sonstigen Hilfen und Teilhabebegleitung.

Unterhaltssichernde Leistungen

In Abhängigkeit von der konkreten Bildungsmaßnahme, an der Sie teilnehmen, können Sie Ausbildungsgeld erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es ist pauschalisiert. Seine Höhe hängt davon ab, wie Sie während der Maßnahme untergebracht sind und wie hoch Ihr Einkommen, das Ihrer Eltern sowie das Ihres Ehegatten oder Ihres eingetragenen Lebenspartners ist. Das Einkommen spielt grundsätzlich nur während der beruflichen Ausbildung eine Rolle.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zum Ausbildungsgeld.

In Abhängigkeit Ihrer persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung. 

Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise

  • ob Sie ein Kind beziehungsweise ein in Ihren Haushalt aufgenommenes Stiefkind haben oder 
  • ob Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte/Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zum Übergangsgeld für Rehabilitanden der Bundesagentur für Arbeit.

Während des Bezuges von unterhaltssichernden Leistungen sind Sie in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert. Abhängig von der jeweiligen Bildungsmaßnahme kann auch eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestehen.

Weitere Informationen finden Sie im Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen (SGB III) und im Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen (SGB II).

Weitere Leistungen

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auf Antrag auch in Form eines Persönlichen Budgets erbracht. Das Persönliche Budget ermöglicht es Ihnen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt Leistungen zur Teilhabe zu organisieren und zu bezahlen. Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem für Sie individuell festgestellten und abgestimmten Teilhabebedarf.

Es können auch Leistungen unterschiedlicher Rehabilitationsträger in einem trägerübergreifendem "Persönlichen Budget“ gewährt werden.