IT-Störung der Online-Services: Informationen zu nachträglichen Meldungen

Mitteilung vom 05.10.2026

Falls Sie als Kundin oder Kunde der Bundesagentur für Arbeit während der IT-Störung erforderliche Meldungen nicht über die Online-Services vornehmen konnten, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile.

Für den Zeitraum der technischen Funktionseinschränkung werden nachträgliche Meldungen berücksichtigt.

Sollten Sie in der Zeit vom Mittwoch, 30. September 2026 bis einschließlich Sonntag, 4. Oktober 2026 erfolglos versucht haben, Meldungen wie zum Beispiel Arbeitsuchend-Meldungen über unsere Online Services abzugeben, können Sie sich auf die technische Funktionseinschränkung berufen.

Wir bitten Sie, die erforderliche Meldung bis Freitag, 9. Oktober vorzunehmen. Nach Ende des Zeitfensters gelten wieder die regulären Fristen.

Wir bedauern die mit der Störung verbundenen Einschränkungen und Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis.