Falls Sie als Kundin oder Kunde der Bundesagentur für Arbeit während der IT-Störung erforderliche Meldungen nicht über die Online-Services vornehmen konnten, entstehen Ihnen daraus keine Nachteile.
Für den Zeitraum der technischen Funktionseinschränkung werden nachträgliche Meldungen berücksichtigt.
Sollten Sie in der Zeit vom Mittwoch, 30.
Wir bitten Sie, die erforderliche Meldung bis Freitag, 9.
Wir bedauern die mit der Störung verbundenen Einschränkungen und Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis.