Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet, können Sie unter Umständen Insolvenzgeld bekommen.

Insolvenzgeld online beantragen

Wenn sich Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten befindet und Sie deshalb Ihr Arbeitsentgelt ganz oder teilweise nicht mehr erhalten, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Dies setzt voraus, dass ein Insolvenzereignis eingetreten ist. Mit dem Insolvenzgeld wird das ausgefallene Arbeitsentgelt ersetzt. Die Zahlung erfolgt einmalig.

Anspruch auf Insolvenzgeld

Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers eröffnet, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt (auch „Insolvenzereignis“ genannt) Anspruch auf Insolvenzgeld.

Ein Insolvenzereignis liegt auch vor, wenn:

  • festgestellt wurde, dass die offenen Schulden Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers nicht mehr beglichen werden können oder
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber nichts mehr unternimmt, um den Betrieb weiterzuführen. 

Voraussetzungen

Nur Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und sogenannten Dritte haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Zu den Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern zählen auch geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen/ Praktikanten oder Studierende.

Ebenfalls können sogenannte Dritte einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Als Dritte werden in diesem Fall natürliche Personen oder juristische Personen (zum Beispiel ein Verein oder eine GmbH) bezeichnet, die direkten Anspruch auf Ihren Lohn oder Ihr Gehalt haben. Das ist zum Beispiel bei Pfändungen der Fall.

Auch wenn Sie Unterhalt für ein Kind zahlen, hat die Mutter oder der Vater des Kindes direkten Anspruch auf Ihren Lohn oder Ihr Gehalt. In den beschriebenen Fällen besteht dann Anspruch auf Ihr Insolvenzgeld.

Arbeiten Sie als Familienangehöriger in dem insolvent gegangenen Betrieb oder sind Sie dessen geschäftsführender Gesellschafter, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Ist dies der Fall und sind alle weiteren Voraussetzungen ebenfalls erfüllt, steht Ihnen Insolvenzgeld zu.

Höhe und Dauer

Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Sie erhalten einmalig Insolvenzgeld  für den Lohn, der für die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht.

In der Regel erhalten Sie Insolvenzgeld in der Höhe des Nettoverdienstes. Es umfasst Festgehalt beziehungsweise Festlohn und unter bestimmten Voraussetzungen auch Gehalts- oder Lohnanteile (zum Beispiel Provisionen, Überstundenvergütung oder Weihnachtsgeld). Für Besserverdienende gibt es Obergrenzen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Tipp:Gut zu wissen: Insolvenzgeld ist steuerfrei. Geben Sie den Betrag in Ihrer Steuererklärung an. Außerdem sollten Sie die Bescheinigung der Agentur für Arbeit anfügen, auf der die Steuerfreiheit festgehalten ist.

Sozialversicherungsbeiträge bei einer Insolvenz

Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld

Sie können gleichzeitig Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld beziehen. Das Insolvenzgeld wird Ihnen dann auf diese Leistungen angerechnet. Die Zeitspanne, in der Sie Arbeitslosengeld beziehen können, verringert sich durch die Dauer des Insolvenzgeldbezugs nicht.

Insolvenzgeld online beantragen – Schritt für Schritt

Das Insolvenzgeld beantragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ihr Weg zum Insolvenzgeld umfasst folgende Schritte:

Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie sicher, dass Ihnen folgende Dokumente als Dateien vorliegen:

  • Insolvenzgeldbescheinigung – diese erhalten Sie von Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Insolvenzverwaltung
  • Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • Kündigungsschreiben (falls vorhanden)
  • die letzten 3 Verdienstabrechnungen
  • Zusatzblatt für Familienangehörige und Zusatzblatt für Gesellschafter(innen) und Geschäftsführer(innen) – falls Sie als Familienmitglied im insolvent gegangenen Betrieb arbeiten oder zu dessen geschäftsführenden Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern gehören. Hat die Deutsche Rentenversicherung festgestellt, dass ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, reichen Sie bitte deren Bescheid ein. Die Zusatzblätter müssen Sie in diesem Fall nicht beifügen.

Insolvenzgeld beantragen

Starten Sie Ihren Antrag auf Insolvenzgeld und reichen Sie alle Dokumente ein.

Antrag online stellen

Prüfung und Bestätigung

Die zuständige Agentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bestätigt sie Ihnen dies schriftlich.

Sie können den Antrag auch in Papierform einreichen. Nutzen Sie dafür das Formular „Antrag auf Insolvenzgeld“.

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