Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Bei Ihrer Suche nach einer Arbeitsstelle oder einer bevorstehenden Arbeitsaufnahme unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit – auch finanziell. Über das Vermittlungsbudget können Ihnen Kosten erstattet werden – lassen Sie sich von Ihrer Vermittlungsfachkraft beraten. 

Mit dem Vermittlungsbudget können Sie finanziell bei der Arbeitssuche oder Suche nach einer Ausbildungsstelle sowie bei einer Arbeitsaufnahme unterstützt werden. Sie können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch wenn Sie auf der Suche nach einer betrieblichen Ausbildung sind, kann diese Förderung infrage kommen. 

Über das Vermittlungsbudget können zum Beispiel folgende Kosten erstattet werden:

  • Kosten für Bewerbungsunterlagen (zum Beispiel Bewerbungsfotos),
  • Fahrkosten bei Vorstellungsgesprächen (Fahrkarte, Übernachtung),
  • Kosten für Dokumente wie beglaubigte Kopien, Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder Übersetzungen,
  • Umzugskosten (wenn der Umzug für die neue Arbeitsstelle nötig ist).

Wichtig:Wichtig: Diese Seite richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit. Sind Sie Kundin oder Kunde beim Jobcenter, informieren wir Sie auf der Seite Förderung aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenters.

Wer Ihnen helfen kann

Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen Anspruch. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten können, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, um zu besprechen, welche Kosten in welchem Fall erstattet werden können. Wurde Ihnen die grundsätzliche Übernahme von Kosten bereits im Gespräch zugesichert, können Sie diese bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen

Wichtig:Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit oder bestenfalls mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Ihnen Kosten entstehen. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kosten teilweise oder ganz erstattet werden können.

Der Antrag auf Übernahme der Kosten kann Ihnen direkt ausgehändigt oder zugesandt werden. Bei einer Erstattung von Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch können Sie den Antrag auch digital stellen. 

So funktioniert die digitale Beantragung von Reisekosten

Sie haben mit Ihrer Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget vereinbart. Mit unserem eService können Sie die Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen bequem digital beantragen.

 

Voraussetzungen für den digitalen Antrag

Um die Übernahme von Reisekosten digital beantragen zu können, müssen Sie vorher 

  • positiv:mit Ihrer Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget vereinbart haben.
  • positiv:von Ihrer Vermittlungsfachkraft für die Nutzung des eService freigeschaltet worden sein.

So können Sie den eService nutzen

Vor dem Vorstellungsgespräch:

Beantragen Sie digital die Übernahme der Reisekosten – so informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit über Ihr Vorstellungsgespräch. Stellen Sie diesen digitalen Antrag spätestens am Tag des Vorstellungsgespräches, am besten früher.

Antrag auf Erstattung von Reisekosten stellen

Nach dem Vorstellungsgespräch:

Rechnen Sie die entstandenen Kosten nach dem Gespräch möglichst zeitnah digital ab, indem Sie die konkreten und notwendigen Informationen digital ergänzen und die entsprechenden Nachweise (zum Beispiel Bahntickets oder Belege für Übernachtungen) digital hochladen.

Sobald Sie alle noch fehlenden Angaben in Ihrem Antrag ergänzt haben, bearbeitet der für Sie zuständige Bereich (Operativer Service) der Agentur für Arbeit Ihren Antrag. 

Wenn Sie später noch weitere Unterlagen oder Informationen ergänzen möchten, nutzen Sie den Button „Unterlagen ein- und nachreichen“. Sie gelangen damit automatisch in die Übersicht in Ihrem Profil.

Bei Fragen dazu, wenden Sie sich gerne an Ihre Agentur für Arbeit. 

Unterlagen ein- und nachreichen

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