Mit dem Vermittlungsbudget können Sie finanziell bei der Arbeitssuche oder Suche nach einer Ausbildungsstelle sowie bei einer Arbeitsaufnahme unterstützt werden. Sie können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch wenn Sie auf der Suche nach einer betrieblichen Ausbildung sind, kann diese Förderung infrage kommen.
Über das Vermittlungsbudget können zum Beispiel folgende Kosten erstattet werden:
- Kosten für Bewerbungsunterlagen (zum Beispiel Bewerbungsfotos),
- Fahrkosten bei Vorstellungsgesprächen (Fahrkarte, Übernachtung),
- Kosten für Dokumente, wie beglaubigte Kopien, Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder Übersetzungen,
- Umzugskosten (wenn der Umzug für die neue Arbeitsstelle nötig ist).
Wichtig:Wichtig: Diese Seite richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit. Sind Sie Kundin oder Kunde beim Jobcenter, informieren wir Sie auf der Seite Förderung aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenters.
Wer Ihnen helfen kann
Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen Anspruch. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten können, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft, um zu klären, welche Kosten in Ihrem Fall erstattet werden können. Wurde Ihnen die Erstattung von Kosten bereits im Gespräch zugesichert, können Sie diese bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen.
Wichtig:Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Ihnen Kosten entstehen. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kosten erstattet werden können.
Der Antrag auf Erstattung der Kosten kann Ihnen direkt ausgehändigt oder zugesandt werden. Bei einer Erstattung von Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch können Sie den Antrag auch digital stellen.
So funktioniert die digitale Beantragung von Reisekosten
Sie haben mit Ihrer Vermittlungsfachkraft eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget vereinbart. Mit unserem eService können Sie die Erstattung Ihrer Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen bequem digital beantragen.
1. Voraussetzungen für den digitalen Antrag
Um die Erstattung von Reisekosten digital beantragen zu können, müssen Sie vorher …
- positiv:mit Ihrer Vermittlungsfachkraft eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget vereinbart haben.
- positiv:von Ihrer Vermittlungsfachkraft für den eService freigeschaltet worden sein.
2. So können Sie den eService nutzen:
Vor dem Vorstellungsgespräch:
Beantragen Sie digital die Erstattung der Reisekosten – so informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit über Ihr Vorstellungsgespräch. Stellen Sie diesen Antrag spätestens am Tag des Vorstellungsgespräches, am besten früher.
Antrag auf Erstattung von Reisekosten stellen
Nach dem Vorstellungsgespräch:
Rechnen Sie die entstandenen Kosten nach dem Gespräch digital ab, indem Sie die konkreten Informationen digital ergänzen und die entsprechenden Nachweise (zum Beispiel Bahntickets) digital hochladen.
Rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist Paragraf 44 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
