Das bedeutet „Erreichbarkeit“
Sobald Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben, verpflichten Sie sich, persönlich und auf dem Postweg erreichbar zu sein. Diese Erreichbarkeit ist wichtig, damit Ihnen Ihr Jobcenter zum Beispiel eine passende Arbeit oder Qualifizierung anbieten kann und Sie diese wiederum kurzfristig annehmen können. Eine telefonische Erreichbarkeit reicht dafür nicht aus.