Teilen Sie Ihrem Jobcenter mit, dass Sie eine Arbeit gefunden haben. Dazu füllen Sie am besten Punkt 4 der Veränderungsmitteilung aus. Reichen Sie diese zusammen mit Ihrem Arbeitsvertrag beim Jobcenter ein.
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie die Veränderungsmitteilung online abschicken. Die nötigen Zugangsdaten erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache in Ihrem Jobcenter.
Wenn Sie Ihr erstes Gehalt auf Ihrem Konto haben, benötigen wir zeitnah Ihre Einkommensabrechnung und den Kontoauszug über Ihre Gehaltszahlung. Wir überprüfen dann, wieviel Sie zurückzahlen müssen.
Sie können auch weiterhin die Unterstützung des Jobcenters nutzen. Es berät Sie weiter, auch wenn Sie eine Arbeit aufgenommen haben. Auch wenn es zu Problemen an Ihrem neuen Arbeitsplatz kommen sollte, können Sie jederzeit mit dem Jobcenter Kontakt aufnehmen.