Beispiel für die Berechnung des Ergänzungsbetrags
Herr Hartwig ist 35 Jahre alt, alleinstehend und bezahlt 410,00 Euro Miete. Er arbeitet 10 Stunden pro Woche und verdient brutto 450,00 Euro pro Monat, das sind netto 359,50 Euro. Das Jobcenter berechnet anhand von Herrn Hartwigs Bruttoeinkommen einen Freibetrag von 170,00 Euro.
| Bedarf |
Betrag |
Bedarf von Herrn Hartwig
| Regelbedarf (alleinstehende Person) |
446,00 € |
| Kosten für Unterkunft und Heizung |
410,00 € |
| Gesamtbedarf |
856,00 € |
| Einkommen |
Betrag |
Zu berücksichtigendes Einkommen von Herrn Hartwig
| Netto-Einkommen |
359,50 € |
| Freibetrag von Herrn Hartwig |
-170,00 € |
| Zu berücksichtigendes Einkommen |
189,50 € |
| Anspruch |
Betrag |
Anspruch von Herrn Hartwig
| Gesamtbedarf |
856,00 € |
| Zu berücksichtigendes Einkommen |
-189,50 € |
| Anspruch (Ergänzungsbetrag) |
666,50 € |
Das Jobcenter überweist Herrn Hartwig monatlich 666,50 Euro. Zusammen mit seinem Verdienst hat er insgesamt 1.026,00 Euro zur Verfügung.
Zum Vergleich: Würde Herr Hartwig nicht arbeiten und nur Arbeitslosengeld II beziehen, hätte er monatlich 170 Euro weniger.