Aktuelle Informationen
Die BA hat sich ausgehend von Rückmeldungen und Anregungen entschieden „Weiterführende Informationen zur Durchführung“ zur Verfügung zu stellen. Diese werden bei Bedarf aktualisiert.
Die neue Ausbildungsordnung Maler/in und Lackierer/in wurde am 08.07.2021 veröffentlicht und tritt zum 01. August 2021 in Kraft.
Der 2-jährige Ausbildungsberuf Bauten- und Objektbeschichter/in (BOB) ist darin nicht mehr erhalten (vgl. Bundesanzeiger vom 08.07.21)
- Die Handwerkskammern können ab dem 01.08.2021 keine Lehrverträge eintragen, die auf Basis des BOB geschlossen wurden.
- Übergangsregelungen sind nicht vorgesehen.
- Laufende Ausbildungsverträge sind davon nicht betroffen, sie werden bis zum Abschluss fortgesetzt.
- Abschlussprüfungen sowie Wiederholungsprüfungen werden für die laufenden Ausbildungen weiterhin angeboten.
Auftragnehmer, die Maßnahmen/Maßnahmeteile in alternativer Form durchführen wollen, übersenden der für sie zuständigen Agentur für Arbeit / gemeinsamen Einrichtung folgende jeweils unterschriebenen Unterlagen (bei Versand per E-Mail mit einer Signatur der erklärenden Person) zur Prüfung und Entscheidung
- Erklärungsvordruck (Dokument hier verfügbar)
- Beschreibung der Maßnahmedurchführung in alternativer Form (Umsetzungskonzept).
Mit Einreichen der Unterlagen
- versichert der Auftragnehmer die Einhaltung der aufgestellten Rahmenbedingungen bei gleichbleibender Vergütung,
- verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Erbringung der Maßnahme in der ursprünglich vereinbarten Form, sobald dies wieder vollständig oder mit Einschränkungen erlaubt bzw. möglich ist (z.B. nach Ablauf von gesetzlichen Regelungen, amtliche Anordnung o.ä.). Der Auftragnehmer informiert den zuständigen Bedarfsträger.