Allgemeiner Tarifvertrag der BA
Die Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit sind weitgehend an die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene (TVöD) angelehnt. Jedoch gibt es ein eigenständiges Bezahlungssystem.
Der Tarifvertrag der BA (TV-BA) gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA.