Bei der Suche nach einer Ausbildung entstehen Kosten, zum Beispiel für Fahrten zum Vorstellungsgespräch oder für Bewerbungsunterlagen.
Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten dir deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter diese Ausgaben. Das geschieht im Rahmen des sogenannten Vermittlungsbudgets. Ob du Anspruch auf die Erstattung hast, musst du vorher mit deiner Beratungsfachkraft klären. Vereinbare am besten gleich einen Termin.
Beratungstermin vereinbaren – per Telefon oder online
Wir sind telefonisch unter der Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) für dich erreichbar von Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr. Online kannst du über das Kontaktformular einen Termin anfragen.
Das kann bezuschusst werden
Folgende Kosten können deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter übernehmen:
- Kosten für Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsfotos,
- Ausgaben für Dokumente wie beglaubigte Zeugniskopien, Bescheinigungen des Gesundheitsamtes oder Übersetzungen,
- Übernachtungskosten im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch,
- Umzugskosten, wenn der Umzug für den neuen Ausbildungsplatz nötig ist,
- Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche.
In welcher Höhe deine Kosten erstattet werden, erfährst du von deiner Beratungsfachkraft.
Reisekosten: Stelle den Online-Antrag auf Erstattung
Hast du mit deiner Vermittlungsfachkraft eine Unterstützung durch das Vermittlungsbudget vereinbart, kannst du die Erstattung deiner Reisekosten online beantragen. Die technische Voraussetzung dafür: Deine Vermittlungsfachkraft hat dein Benutzerkonto dafür freigeschaltet.
So gehst du vor:
1. Vor dem Vorstellungsgespräch: Antrag stellen
Spätestens am Tag des Vorstellungsgespräches, am besten früher, beantragst du die Erstattung der Reisekosten online. Mit diesem Antrag informierst du die Agentur für Arbeit gleichzeitig darüber, dass du ein Vorstellungsgespräch hast.
2. Nach dem Vorstellungsgespräch: Kosten nachweisen
Nach deinem Vorstellungsgespräch gibst du online die tatsächlich entstandenen Kosten an. Die entsprechenden Belege, zum Beispiel Bahntickets, kannst du hochladen und so an die Agentur für Arbeit übermitteln.
Antrag stellen / Kosten nachweisen
Wichtig:Wichtig: Bist du Kundin oder Kunde eines Jobcenters, musst du dich für das Vermittlungsbudget an deine Vermittlungsfachkraft wenden. Du kannst in diesem Fall nicht den Online-Antrag nutzen. Dein zuständiges Jobcenter informiert dich, wie du die Kosten abrechnen kannst.
Rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist Paragraf 44 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).