Bewerbung um einen Studienplatz

Du hast dich für Studiengang und Hochschule entschieden. Jetzt solltest du dir deinen Studienplatz sichern.

Bei etwa der Hälfte aller Studiengänge in Deutschland gibt es Zulassungsbeschränkungen. Das ist immer dann der Fall, wenn es mehr Interessenten gibt als Studienplätze. In diesem Fall werden Bewerbungsverfahren durchgeführt.

Tipp:Gut zu wissen: Für zulassungsfreie Studienplätze brauchst du dich nicht bewerben. Du kannst dich einfach bei der Hochschule einschreiben. Das geht meist online. Welche Fristen du dabei beachten musst, erfährst du bei der jeweiligen Hochschule.

Arten von Bewerbungsverfahren

  • Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie musst du dich bundesweit online über hochschulstart.de bewerben.
  • Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge bewirbst du dich direkt bei der Hochschule.
  • Für einige örtlich zulassungsbeschränkte Studienangebote findet die Bewerbung inzwischen ebenfalls über hochschulstart.de statt.

Wichtig:Wichtig: Informiere dich am besten bei deiner Hochschule zu den Bewerbungsverfahren, Unterlagen sowie Fristen und Terminen! Auch die Berufsberatung deiner Agentur für Arbeit hilft dir gerne weiter.

Ausführliche Beschreibungen der verschiedenen Verfahren und Tipps zur Studienbewerbung gibt es bei studienwahl.de: Bewerbung und Zulassung. Viele weiteren Informationen rund um die Bewerbung findest du im Portal abi.de: Mach deine Bewerbung zum Erfolg.

Teilnahmebestätigung von „Studiencheck“

Für viele Studiengänge brauchst du bestimmte Mathe-Kenntnisse oder ein gutes Textverständnis. Mit den Wissenstests von „Studiencheck“ findest du heraus, ob du das nötige Wissen für deinen Wunschstudiengang in diesen Bereichen hast. Hast du den Test für deinen Wunschstudiengang absolviert, erhältst du eine Teilnahmebescheinigung mit deinen Ergebnissen. Lege die Bescheinigung deinen Bewerbungsunterlagen auf jeden Fall bei.

Keine Angst vor dem N.C.!

Gibt es mehr Bewerber und Bewerberinnen als Studienplätze, so wird in der Regel (auch) unter Berücksichtigung der Abiturnote zugelassen. Umgangssprachlich ist dann von einem Numerus Clausus (N.C.) die Rede.

Lass dich keinesfalls vom N.C. abschrecken, er ist stets ein Wert aus der Vergangenheit. Eine genaue Erklärung des N.C. und wie er funktioniert, findest du auf studienwahl.de: Bewerbung und Zulassung.

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