Förderung durch die BA
Die BA kann Sie beim Aufbau von Jugendwohnheimen durch Zinszuschüsse und bei einer Modernisierung beziehungsweise Sanierung mit einem einmaligen Zuschuss anteilig unterstützen. Der einmalige Zuschuss steht befristet seit dem 1. Januar 2019 zur Verfügung. Die Frist wurde über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, um pandemiebedingte Verzögerungen bei der Antragstellung zu berücksichtigen.
Weitere Hinweise können Sie dem Flyer „Förderung von Jugendwohnheimen“ entnehmen.