Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes kontrollieren die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen, die von Trägern angeboten werden. Dies betrifft unter anderem Maßnahmen,
- die über die Vertrags- und Vergabeordnung für Leistungen (VoL) vergeben werden,
- die der Förderung der beruflichen Weiterbildung dienen,
- die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein genutzt werden können oder
- die im Rahmen des Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert werden.
Ziel der Überprüfungen ist es, die jeweilige Maßnahme zu verbessern und die Arbeitsmarktdienstleistung weiterzuentwickeln.
Das wird geprüft
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes erhalten durch ihre Arbeit vor Ort Antworten auf die folgenden Fragen:
- Wird die Maßnahme den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerecht?
- Hat die Maßnahme einen Bezug zur Praxis?
- Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Jobsuche unterstützt?
- Ist der Träger in den regionalen Arbeitsmarkt eingebunden?
Der Prüfdienst untersucht Arbeitsmarktdienstleistungen auch nach weiteren Kriterien. Er ermittelt zum Beispiel, nach welchen Methoden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt werden oder wie die jeweilige Maßnahmekonzeption umgesetzt wurde.
Das sind die Grundlagen für die Prüfung
Je nach Maßnahme erfolgt die Prüfung auf unterschiedlichen Grundlagen. Bei Arbeitsmarktdienstleistungen, die unter das Vergaberecht fallen, sind das zum Beispiel:
- die Ausschreibungsunterlagen
- das Angebotskonzept
- die Vertragsurkunde
- die Nachweise und Unterlagen (zum Beispiel Durchführungskonzept oder Nachweise zu Personal, Räumlichkeiten sowie Ausstattung)
Bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gelten die Anforderungen des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie die Zulassungsvoraussetzungen.
So läuft die Prüfung ab
Der Prüfdienst informiert die Träger in der Regel spätestens 2 Tage vor dem Termin. Bei einer Prüfung ist die Dienststelle vor Ort beteiligt. Geprüft wird planmäßig sowie aufgrund von Hinweisen der Arbeitsagenturen, Jobcenter, den Regionalen Einkaufszentren oder des Kundenreaktionsmanagements.
Die Ergebnisse gibt der Prüfdienst in einem ausführlichen Abschlussgespräch an den Träger weiter. Zusätzlich erhält er eine schriftliche Darstellung, die auch an die Dienststelle und die Fachkundige Stelle oder das Regionale Einkaufszentrum geht. Dann muss der Träger darstellen, wie er die Verbesserungen und Hinweise umsetzen will. Die Umsetzung überwacht die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
So werden die Ergebnisse ausgewertet
Der Prüfdienst verwendet standardisierte Bewertungssysteme, um seine Arbeit auszuwerten und zu dokumentieren. So kann er alle Ergebnisse einer Arbeitsmarktdienstleistung vergleichen.
In der Auswertung listet er Feststellungen und Hinweise auf und drückt die Qualität der Maßnahme als Prozentwert aus. Er stellt nicht nur Schwachstellen fest, sondern nennt auch Beispiele für besonders gelungene Maßnahmen. Auf diese Weise können die Arbeitsmarktdienstleistungen fortwährend verbessert beziehungsweise weiterentwickelt werden.
Aus den gesammelten Auswertungen ermittelt der Prüfdienst Bundesdurchschnittswerte. So können Träger feststellen, ob ihr ermittelter Prozentwert über oder unter dem Durchschnitt liegt: