13.01.2016 - Redaktion Faktor-A -7 MinutenMitarbeiter finden
Jobs für Menschen auf der Flucht? Weil zu den Themen Arbeitserlaubnis oder Sprachkurse für Asylsuchende immer noch viele Fragen aufkommen, haben wir die wichtigsten in einem FAQ beantwortet und hilfreiche Links zusammengestellt.
Welchen Status haben Geflüchtete Menschen?
Anerkannte Flüchtlinge: Ihr Asylantrag wurde positiv entschieden.
Asylbewerber: Ihr Verfahren läuft noch.
Geduldete: Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung aber ausgesetzt.
Welche Flüchtlinge darf ich einstellen?
Anerkannte Flüchtlinge dürfen jede Beschäftigung annehmen. Arbeitgeber müssen keine Besonderheiten beachten, anerkannte Flüchtlinge sind Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten.
Bei Asylbewerbern und Geduldeten muss zuerst eine Frist von drei Monaten vergehen, ehe sie eine Arbeitsstelle annehmen können. Bei Asylbewerbern beginnt diese Frist mit der Äußerung eines Asylgesuchs, bei Geduldeten mit dem Duldungsbescheid, wobei ein vorangegangener Aufenthalt angerechnet wird.
Außerdem ist die Zustimmung der Arbeitsagentur nötig. Sie prüft die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und klärt, ob evtl. bevorrechtigte Bewerber zur Verfügung stünden.
Für manche Wirtschaftszweige kann diese Zustimmung auch generell erteilt werden. Diese Branchen sind auf der Positivliste zu finden.
Ausgenommen von dieser Prüfung durch die Arbeitsagentur sind Berufsausbildung, Praktika, Freiwilligendienst oder die Arbeitsaufnahme von Hochqualifizierten.
Was ist mit Flüchtlingen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern?
Ein Ausländer aus einem sicheren Herkunftsland, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des Asylverfahrens nicht beschäftigt werden. Auch Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wenn ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.
Sichere Herkunftsländer sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.
Wie sieht es mit hochqualifizierten Flüchtlingen aus?
Für Hochschulabsolventen, die in einem Mangelberuf arbeiten und mind. 49.600 Euro (2015: 48.400; Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst) vergleichbar mit Inhabern der Blauen Karte verdienen, muss die Arbeitsagentur nicht zustimmen. Das BAMF hat alle nötigen Informationen zur Blauen Karte hier zusammengestellt.
Dürfen Asylbewerber überall in Deutschland arbeiten?
Die Residenzpflicht, wonach sich Asylbewerber nur im Gebiet der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten und dort einer Beschäftigung nachgehen konnten, entfällt nach drei Monaten. Asylbewerber mit der Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde sind also grundsätzlich bundesweit einsetzbar.
Für anerkannte Flüchtlinge gilt die Wohnsitzregelung: Sie müssen in dem Bundesland wohnen, dem sie zugewiesen wurden. Finden sie aber woanders eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, entfällt diese Pflicht.
Ich würde gerne Flüchtlinge als Azubis einstellen. Was muss ich beachten?
Anerkannte Flüchtlinge können sofort eine Ausbildung beginnen. Die Förderungen durch Arbeitsagentur und Jobcenter sind für sie verfügbar. Asylbewerber können nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist eine Ausbildung aufnehmen, sofern die Ausländerbehörde dies genehmigt. Diese Genehmigung brauchen auch Geduldete, sie können ab Erteilung der Duldung als Azubi anfangen. Eine Zustimmung der Arbeitsagentur ist in keinem der genannten Fälle nötig.
Die Auszubildenden erhalten eine Duldung für die Gesamtzeit der Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss können Sie den Azubi weiter beschäftigen, er erhält eine Aufenthaltserlaubis für zwei Jahre. Diese befristete Arbeitserlaubnis gilt auch, wenn der Geduldete eine seinem Abschluss entsprechende und ausreichend bezahlte Stelle in einem anderen Betrieb findet.
Gerade bei der Suche nach Nachwuchskräften lohnt es sich, die Bewerber genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Unternehmen Frisch & Faust Tiefbau aus Berlin und der Klempnerei Sadowski aus Bremen haben trotz schlechter Noten und Sprachschwierigkeiten gute Erfahrungen mit ihren Azubis gemacht, wie sie uns bei einem Besuch erzählt haben.
Ich möchte es erstmal mit einem Praktikum versuchen. Was muss ich beachten?
Voraussetzung für die Praktikumsaufnahme ist die Zustimmung der Ausländerbehörde. Davon ausgenommen sind
- Praktika zur Berufsorientierung oder für ein Studium bis zu drei Monaten
- Pflichtpraktika
- Praktika von bis zu drei Monaten, begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung
Wo finde ich passende Bewerber?
Beim Arbeitgeberservice finden Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen, Unterstützung bei der Personalsuche.
Beim Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ (IQ). Hier können Arbeitgeber, die bereits einen Schritt weiter sind, sich zudem über ausländische Abschlüsse und Integration im Betrieb informieren.
In den Aufnahmeeinrichtungen vor Ort erhalten Sie unkompliziert und schnell Hilfe bei der Suche nach Ihren Mitarbeitern von morgen.
Welche Vorteile hat es für mein Unternehmen, Flüchtlinge einzustellen?
„Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren, das können nur Unternehmer und die freie Wirtschaft tun“, sagt Gerold Brunken, kaufmännischer Leiter der Reuther STC GmbH aus Fürstenwalde in Brandenburg und nennt dies eine „gesellschaftliche Aufgabe“. Der Hersteller von Teilen für Windkraftanlagen hat erfolgreich Flüchtlinge zu Schweißern ausgebildet und einige davon sogar übernommen. Flüchtlinge einzustellen birgt für mittelständische Unternehmen eine Reihe von Vorteilen: Neben den interkulturellen Kompetenzen, die Flüchtlinge mitbringen, sind sie häufig hoch motiviert und zeigen eine sehr starke Leistungsbereitschaft. Auch Flexibilität und Belastbarkeit gehören aufgrund ihrer Lebenserfahrung oft zu ihren Eigenschaften.
Wie kann ich bereits eingestellte Flüchtlinge im Betrieb unterstützen?
Es ist sinnvoll, eine Person im Betrieb als Ansprechpartner sowohl für die neu eingestellten Flüchtlinge, als auch für alle anderen Mitarbeiter zu benennen. So können Fragen und Probleme konkret an einer Stelle gesammelt und besprochen werden. Das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ berät Unternehmen, von der Einstellungs- bis zur Einarbeitungsphase, und können Informationen zu möglichen Förderungen geben.
Wie kann ich Flüchtlinge beim Spracherwerb unterstützen?
Der Erwerb von Deutschkenntnissen (allgemeinsprachlich und berufsbezogen) ist notwendige Voraussetzung für die berufliche Integration von Flüchtlingen. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführten Integrationskurse zielen auf den allgemeinen Spracherwerb ab. Kurse zur berufsbezogenen Deutschförderung gibt es im Rahmen des ESF-BAMF-Programms. Daneben bieten zahlreiche lokale Initiativen Deutschkurse für Ausländer an. Als Unternehmen können Sie sich in Zusammenarbeit mit diesen Initiativen bei der Abhaltung solcher Kurse engagieren. In der Regel werden die Teilnehmer von der Arbeitsagentur, den Jobcentern und dem Programm „Integration von Asylsuchenden und Geflüchteten“ in die Sprachkurse vermittelt. Für Auszubildende sind die Sprachkurse grundsätzlich kostenfrei. Alle Informationen zum Thema Sprache lernen hat das BAMF hier zusammengestellt.
Und wie unterstützt mich die Agentur für Arbeit?
Alle Services der Arbeitsagentur finden Sie im Bereich „Services der Bundesagentur für Arbeit“ (Bei Desktop-Nutzern im grauen Bereich am Artikelanfang, auf dem Smartphone am Artikelende). Außerdem finden Sie in nachfolgender Linkliste hilfreiche Links zu Beratungsstellen und verständlichen Broschüren.