Anrechnung von Einkünften
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, können Sie mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen – bis zu einem Freibetrag von 165 Euro im Monat. Verdienen Sie durch Ihren Nebenjob mehr, wird der Teil Ihres Einkommens, der über dem Freibetrag liegt, auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet – das heißt, Ihr Arbeitslosengeld wird gekürzt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Nebenjob und Arbeitslosengeld.
Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen und Zinsen werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Das Einkommen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners ist für Ihr Arbeitslosengeld ebenfalls unerheblich.