Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von ihrem Gehalt ab, dass sie normalerweise nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (Fachbegriff: Nettoentgelt). Davon erhalten Sie als Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt.
Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Erhöhung bis zum 31. Dezember 2021:
Wichtig: Die nachfolgend beschriebene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021 gilt nur, wenn Sie spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhalten.
Das Kurzarbeitergeld erhöht sich für Sie ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (beziehungsweise 77 Prozent, wenn Sie mindestens ein Kind haben). Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt es 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (beziehungsweise 87 Prozent, wenn Sie mindestens ein Kind haben).
Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über 3 Monate) lösen keinen Neubeginn Ihrer Bezugsdauer aus. Sofern Sie Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, zählt auch diese Leistung. Erhalten Sie dagegen in einem Monat lediglich Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld, so wird dieser Monat nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für diese Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Sie waren im jeweiligen Kalendermonat von einem Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent betroffen. Sofern Sie in einem Monat Krankengeld in Höhe von Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitergeld beziehen, wird lediglich das Kurzarbeitergeld beim Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent berücksichtigt.
Hinweis: Der Referenzmonat für die Berechnung der individuellen Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist der März 2020. Das heißt: Das erhöhte Kurzarbeitergeld kann erstmalig im Juni 2020 (frühester vierter Bezugsmonat) in Anspruch genommen werden.
Die genaue Höhe des Kurzarbeitergelds können Sie mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner unseres Digitalen Lotsen ermitteln:
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Oder Sie nutzen die Tabellen im Download-Center im Abschnitt Finanzielle Hilfen | Kurzarbeitergeld.
Wichtig: Wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen, kann die Agentur für Arbeit Ihnen in dieser Zeit andere Beschäftigungen anbieten, sofern sie zumutbar sind. Der Verdienst aus einem solchen Arbeitsverhältnis würde das Kurzarbeitergeldes entsprechend verringern.