Anerkennung von Abschluss und Zeugnis
Ihren Schul- oder Studienabschluss oder eine Berufsausbildung können Sie in Deutschland anerkennen beziehungsweise bewerten lassen.
Finden Sie heraus, welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist.
Unterschiedliche Stellen bewerten und erkennen ausländische Schul-, Berufs- oder Studienabschlüsse an.
Für schulische Abschlüsse (Haupt- und Realschulabschlüsse, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) wenden Sie sich zum Beispiel an die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer oder die Hochschulen.
Finden Sie heraus, welche Stelle für die Anerkennung Ihres Abschlusses die richtige ist.
Der „Anerkennungs-Finder“ des Portals „Anerkennung in Deutschland“ hilft Ihnen dabei. Dort und im Flyer „Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse“ finden Sie auch weitere Informationen zum Thema.
Prüfen Sie, ob Sie eine Anerkennung benötigen.
In Deutschland gibt es sogenannte reglementierte Berufe. Für diese Berufe müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, müssen Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Dabei wird Ihr ausländischer Abschluss mit dem deutschen Abschluss verglichen.
Bereiten Sie Ihre Dokumente vor.
Stellen Sie alle Zeugnisse und Nachweise zusammen, die Ihre Qualifikation belegen.
- Wenn Sie Ihre Dokumente nicht beschaffen können oder Ihre Dokumente für die Anerkennung nicht ausreichen: Wenden Sie sich an die Beratungsstellen des Förderprogramms IQ oder direkt an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner.
- Wenn Sie keine Bildungs- und Berufsabschlüsse haben oder diese nicht nachweisen können, schätzen Sie mithilfe von check.work Ihre Berufserfahrungen oder Fähigkeiten ein. Diesen Test können Sie bundesweit machen, beispielsweise in Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Schulen oder Bildungsträgern.
Falls Sie am Test interessiert sind, hilft Ihnen Ihre Beratungsfachkraft gerne weiter. Online finden Sie weitere Informationen zu check.work sowie einen Übungstest mit Beispielaufgaben.
Lassen Sie Ihre Zeugnisse übersetzen und gegebenenfalls bestätigen.
Sie müssen Ihre Dokumente übersetzen lassen. In manchen Fällen benötigen Sie eine Bestätigung, dass die Nachweise korrekt und vollständig übersetzt wurden. Lassen Sie sich von Ihrer Agentur für Arbeit oder von Ihrem Jobcenter beraten, ob Sie eine Bestätigung brauchen.
Beauftragen Sie in diesem Fall eine Übersetzerin oder einen Übersetzer, die oder der eine gerichtliche Erlaubnis dafür besitzt. Kontaktdaten finden Sie zum Beispiel auf in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Sie möchten bestätigten Übersetzungen kopieren und die Kopien beglaubigen lassen. Wenden Sie sich dafür an eine der folgenden Stellen:
- Landratsämter
- Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Rathaus)
- Gerichte oder Notarinnen beziehungsweise Notare
- Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit
Reichen Sie Ihre Dokumente zur Anerkennung ein.
Reichen Sie Ihre vollständigen Dokumente bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft anschließend, inwieweit der ausländische Berufsabschluss einem deutschen entspricht.
Passen Sie, wenn notwendig, Ihre Qualifikation an.
Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Bescheid. Dieses Schreiben informiert Sie darüber, inwieweit Ihr Abschluss einem deutschen Abschluss entspricht. Ist Ihr Abschluss nur in Teilen einem deutschen gleichwertig, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Qualifizierung machen. Mit einer solchen Anpassungsqualifizierung bringen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf den deutschen Standard.
Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten.
Auch nach der Anerkennung Ihres Abschlusses gilt: Wir unterstützen Sie – egal, ob durch konkrete Jobangebote, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Anregungen für Ihre berufliche Planung. Nutzen Sie unser Angebot und machen Sie den nächsten Schritt in Ihre Zukunft!