Saisonarbeit in Deutschland

Sie möchten als Saisonarbeitskraft in Deutschland arbeiten. Erfahren Sie, welche Regeln für Sie gelten.

Regelungen der Saisonarbeit

Als Saisonarbeitskraft sind Sie eine wichtige Unterstützung für viele Betriebe in Deutschland. Das deutsche Recht regelt, unter welchen Bedingungen Sie in Deutschland arbeiten können. Sie sind rechtlich auch vor (finanziellen) Nachteilen geschützt.

Sie können derzeit eine Saisonarbeit in Deutschland ausüben, wenn Sie Angehörige oder Angehöriger eines der folgenden Staaten sind: 

  • Georgien
  • Republik Moldau 
  • Staaten der Europäischen Union
  • EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz)

Informieren Sie sich am besten noch vor Ihrer Einreise nach Deutschland darüber, welche Rechte Sie als Saisonarbeitskraft in Deutschland haben. Die Informationen auf dieser Seite helfen Ihnen dabei.

Sozialversicherung

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie grundsätzlich sozialversichert. In Deutschland soll die Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem vor den Folgen von Krankheit und Unfall schützen. Wer in Deutschland arbeitet, muss Teile seines Lohns in die Sozialversicherung abführen.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zu Ihrer Staatsangehörigkeit.

Regelungen für Bürgerinnen und Bürger der EU, aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz

Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sind Sie in Ihrem Wohnstaat als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erwerbstätig und wollen eine Saisonarbeit in Deutschland ausüben, gelten für diese Beschäftigung die Rechtsvorschriften Ihres Wohnstaates. Die entsprechenden Informationen übermitteln Sie mit der A1-Bescheinigung.

Beantragen Sie in Ihrem Wohnstaat diese Bescheinigung bei der dafür zuständigen Behörde.
Übermitteln Sie die A1-Bescheinigung anschließend an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber in Deutschland. Mit der A1-Bescheinigung belegen Sie, dass das Sozialversicherungsrecht Ihres Wohnstaates gilt, wenn Sie als Saisonarbeiterin oder -arbeiter in Deutschland arbeiten.

Haben Sie keine A1-Bescheinigung, können Sie stattdessen den Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit ausfüllen.

Übermitteln Sie den ausgefüllten Fragebogen anschließend an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber in Deutschland.

Informationen für Saisonarbeitskräfte aus Moldau und Georgien

Möchten Sie als Saisonarbeitskraft in Deutschland arbeiten, muss die Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob Ihre Tätigkeit die Kriterien für eine Saisonbeschäftigung erfüllt. Ist dies der Fall und spricht nichts gegen eine erneute Einreise, erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis.

Ihre Tätigkeit in Deutschland gilt als Saisonarbeit, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Sie arbeiten höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Sie arbeiten regelmäßig mindestens 30 Stunden in der Woche.
  • Auf der Arbeitserlaubnis ist der genaue Zeitraum vermerkt, in dem Sie als Saisonarbeitskraft arbeiten dürfen.

 Sie dürfen nicht länger arbeiten als angegeben, auch wenn Sie Ihre Arbeit später als geplant angetreten haben. Außerdem dürfen Sie nicht früher mit der Arbeit beginnen als angegeben.

Arbeitserlaubnis auch ohne Visum

Sie können eine Arbeitserlaubnis erhalten, ohne dass Sie ein Visum beantragen müssen. Erfüllt Ihre Tätigkeit die Kriterien einer Saisontätigkeit, können Sie ohne Visum in Deutschland arbeiten.

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, als Saisonarbeitskraft in Deutschland zu arbeiten, füllen Sie bitte den Registrierungsbogen für eine Saisonbeschäftigung aus.

Diesen finden Sie auch in den Sprachen Englisch, Georgisch, Rumänisch und Ukrainisch im Bereich Merkblätter und Formulare.

Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular an die Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Dort können Sie eine Broschüre zu Ihren Rechten als Saisonarbeiterin oder Saisonarbeiter in Deutschland abrufen. Diese finden Sie in den Sprachen Deutsch, Rumänisch, Georgisch und Russisch. 
 

Von der Sozialversicherung befreien lassen

Für Staatsangehörige der Republik Moldau und Georgiens gilt: Grundsätzlich sind Sie als Saisonarbeitskraft sozialversicherungspflichtig. Ausnahmsweise können Sie sozialversicherungsfrei beschäftigt sein. Klären Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, ob eine Befreiung von der Sozialversicherung möglich ist. Falls ja: Füllen Sie bitten den Fragebogen für die Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit aus.

Das Formular finden Sie in den Sprachen Deutsch/Georgisch und Deutsch/Rumänisch im Bereich Formulare und Merkblätter.

Übermitteln Sie den ausgefüllten Fragebogen anschließend an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber in Deutschland.

Krankenversicherung

Sind Sie in Deutschland sozialversicherungsfrei beschäftigt und haben keine Auslandskrankenversicherung, schließt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber eine private Krankenversicherung für Sie ab. Es handelt sich um eine sogenannte Erntehelfer-Krankenversicherung.

Wichtig:Wichtig: Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, wer die Kosten für Ihre Erntehelfer-Krankenversicherung übernimmt. 

Weitere Beratung und Informationen

Sie können sich darüber hinaus vor Ort in Deutschland beraten lassen – in einer der Beratungsstellen, die der Deutsche Gewerkschaftsbund unterhält. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert diese Beratung. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums in der Meldung „Faire Mobilität“ – Beratung von Saisonarbeitskräften.

Online finden Sie weitere Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbunds auf seiner Seite Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Die Seite ist verfügbar in mehreren Sprachen.

Rufen Sie uns an!

Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Wenden Sie sich an das Customer Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).

+49 228 713-1313

Downloads

Weitere Merkblätter und Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich – in verschiedenen Sprachen, zum Beispiel Englisch, Polnisch oder Rumänisch.