Rückkehrende nach Bosnien und Herzegowina oder Serbien: Arbeitslosengeld im Heimatstaat erhalten

Sie haben in Deutschland gearbeitet und möchten nach Bosnien und Herzegowina oder Serbien zurückkehren. Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Ihrem Heimatstaat können Ihre deutschen Versicherungszeiten unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • positiv:Sie stellen vor Ihrer Ausreise aus Deutschland bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Zustimmung zur Rückkehr.
  • positiv:Sie kehren in Ihren Heimatstaat Bosnien und Herzegowina oder Serbien zurück.
  • positiv:Sie haben die Staatsangehörigkeit des Staates, in den Sie zurückkehren möchten.
  • positiv:Sie sind ohne Ihr Verschulden arbeitslos geworden. Das heißt, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht ohne einen wichtigen Grund gekündigt haben.
  • positiv:Sie sind mindestens 3 Jahre in Deutschland beschäftigt gewesen oder haben vor Ihrer Ausreise mindestens 4 Wochen deutsches Arbeitslosengeld bezogen.
  • positiv:

    Nach Ihrer Rückkehr beantragen Sie in Ihrem Heimatstaat sofort Arbeitslosengeld.
     

    Tipp:Hinweis: Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina oder Serbien dort zunächst mindestens 4 Wochen arbeiten und anschließend dort Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.

So läuft das Verfahren ab – Schritt für Schritt

Ihre deutschen Versicherungszeiten werden von Ihrer Agentur für Arbeit in Deutschland durch die Bescheinigung Av-1 bestätigt. Das Arbeitsamt in Ihrem Heimatstaat prüft dann auf Grundlage dieser Bescheinigung die Versicherungszeiten, die Sie in Deutschland zurückgelegt haben. Dann wird entschieden, ob diese Versicherungszeiten für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Bosnien und Herzegowina oder Serbien berücksichtigt werden können. 

Tipp:Hinweis: Wie viel und wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, legen die Gesetze Ihres Heimatstaates fest.

So gehen Sie dafür vor:
 

Antrag auf Zustimmung zur Rückkehr stellen

Stellen Sie vor Ihrer Ausreise aus Deutschland einen formlosen Antrag auf Zustimmung zur Rückkehr. Das können Sie in Ihrer Agentur für Arbeit telefonisch oder persönlich vor Ort tun.

Dienststelle finden

Ihre Agentur für Arbeit vermerkt dann Ihre Absicht, in Ihren Heimatstaat zurückzukehren.
 

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung Av-1 stellen

Sie erhalten von Ihrer Agentur für Arbeit ein Merkblatt und einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung Av-1. Bitte senden Sie den Antrag zeitnah an Ihre Agentur für Arbeit zurück. 
Merkblatt und Antrag („Av-5a Antrag/Merkblatt“) stehen auch als Download zur Verfügung:

Merkblatt und Antrag jetzt downloaden

Bescheinigung Av-1 erhalten

Auf der Grundlage Ihres Antrages wird die Agentur für Arbeit die Bescheinigung Av-1 ausstellen und Ihnen übersenden. Dies kann einige Zeit dauern, weil die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitsbescheinigungen von Ihren Arbeitgebern und gegebenenfalls Nachweise zu weiteren Versicherungszeiten anfordern muss.

Beim Arbeitsamt im Heimatstaat melden

Nach der Rückkehr in Ihren Heimatstaat melden Sie sich unverzüglich beim dortigen Arbeitsamt. So können Sie rechtliche Nachteile vermeiden. Tun Sie dies auch, wenn Sie die Bescheinigung Av-1 noch nicht erhalten haben.