Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- positiv:Sie stellen vor Ihrer Ausreise aus Deutschland bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Zustimmung zur Rückkehr.
- positiv:Sie kehren in Ihren Heimatstaat Bosnien und Herzegowina oder Serbien zurück.
- positiv:Sie haben die Staatsangehörigkeit des Staates, in den Sie zurückkehren möchten.
- positiv:Sie sind ohne Ihr Verschulden arbeitslos geworden. Das heißt, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht ohne einen wichtigen Grund gekündigt haben.
- positiv:Sie sind mindestens 3 Jahre in Deutschland beschäftigt gewesen oder haben vor Ihrer Ausreise mindestens 4 Wochen deutsches Arbeitslosengeld bezogen.
- positiv:
Nach Ihrer Rückkehr beantragen Sie in Ihrem Heimatstaat sofort Arbeitslosengeld.
Tipp:Hinweis: Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina oder Serbien dort zunächst mindestens 4 Wochen arbeiten und anschließend dort Arbeitslosengeld beantragen, müssen Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.