Als Saisonarbeitskraft sind Sie eine wichtige Unterstützung für viele Betriebe in Deutschland. Das deutsche Recht regelt, unter welchen Bedingungen Sie in Deutschland arbeiten können. Sie sind rechtlich auch vor (finanziellen) Nachteilen geschützt.
Sie können derzeit eine Saisonarbeit in Deutschland ausüben, wenn Sie Angehörige oder Angehöriger eines der folgenden Staaten sind:
- Georgien
- Republik Moldau
- Staaten der Europäischen Union
- EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz)
Informieren Sie sich am besten noch vor Ihrer Einreise nach Deutschland darüber, welche Rechte Sie als Saisonarbeitskraft in Deutschland haben. Die Informationen auf dieser Seite helfen Ihnen dabei.
Sozialversicherung
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie grundsätzlich sozialversichert. In Deutschland soll die Sozialversicherung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem vor den Folgen von Krankheit und Unfall schützen. Wer in Deutschland arbeitet, muss Teile seines Lohns in die Sozialversicherung abführen.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zu Ihrer Staatsangehörigkeit.
