Wenn Sie sozialversicherungspflichtig von einem Unternehmen angestellt sind, dann sind Sie automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wenn Sie arbeitslos werden, unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit.
Wenn Sie keine Arbeit finden und Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, dann können Sie Bürgergeld bei Ihrem Jobcenter beantragen. Diese Hilfe wird nicht von der Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuermitteln bezahlt.
Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter helfen Ihnen auch bei der Arbeitsuche.