Infos zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und zum Bürgergeld
Hier finden Sie diese Infos zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und zum Bürgergeld:
Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Wer kann Bürgergeld bekommen?
Wie viel Bürgergeld bekommt man?
Was ist mit der Kranken- und Pflegeversicherung?
Dürfen Sie Geld besitzen oder verdienen, wenn Sie Bürgergeld bekommen?
Wie können Sie Bürgergeld bekommen?
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Bürgergeld bekommen?
Wo finden Sie mehr Infos?
Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende?
Sie bekommen Unterstützung, wenn Sie eine Arbeit suchen. Die Unterstützung heißt Eingliederungsleistungen. Sie bekommen auch Unterstützung, wenn Sie zu wenig Geld zum Leben haben. Die Unterstützung heißt Sicherung von Lebensunterhalt oder Bürgergeld. Die Unterstützungen zusammen heißen Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Das Ziel bei der Unterstützung ist: Sie sollen eine Arbeit haben. Sie sollen mit der Arbeit genug Geld für sich und Ihre Familie verdienen. Die Grundsicherung soll Sie nur für eine kurze Zeit unterstützen. Das Geld für das Bürgergeld kommt aus Steuern. Steuern zahlen alle Menschen an den Staat. Zum Beispiel: Man zahlt einen Teil vom Lohn als Lohn-Steuer.
Das Jobcenter kümmert sich um die Aufgaben, die mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammenhängen. Zum Beispiel:
Anträge für Bürgergeld bearbeiten
Arbeit für arbeitslose Menschen finden
Wer kann Bürgergeld bekommen?
Dann können Sie Bürgergeld bekommen:
Sie müssen erwerbsfähig sein. Erwerbsfähig heißt: Sie müssen mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.
Und Sie müssen hilfebedürftig sein. Das heißt: Sie haben nicht genug Geld zum Leben.
Und Sie müssen 15 Jahre oder älter sein.
Und Sie dürfen noch nicht so alt sein, dass Sie Alters-Rente bekommen können.
Und Sie müssen in Deutschland wohnen.
Personen ohne deutschen Pass
Bürgergeld gibt es auch für Personen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Für diese Personen gelten besondere Regeln. Zum Beispiel müssen sie eine Erlaubnis haben, um in Deutschland zu arbeiten. Es gibt kein Bürgergeld für Personen, die sich um Asyl bewerben. Diese Personen suchen Schutz in Deutschland. Der Schutz heißt Asyl. Sie flüchten zum Beispiel wegen Krieg in ihrem Land. Ein Amt entscheidet, ob sie in Deutschland Asyl bekommen. Wenn sie Asyl bekommen, können sie auch Bürgergeld bekommen.
Bürgergeld für erwerbsunfähige Personen und Kinder unter 15 Jahren
Vielleicht sind Sie:
jünger als 15 Jahre oder
können wegen Ihrer Gesundheit nicht arbeiten.
Dann können Sie in bestimmten Fällen Bürgergeld bekommen. Dafür müssen Sie mit einer Person zusammenleben,
die arbeiten kann und
die Bürgergeld bekommen kann.
Das nennt man eine Bedarfsgemeinschaft.
Wie viel Bürgergeld bekommt man?
Es ist unterschiedlich, wie viel Bürgergeld man bekommt. Es kommt zum Beispiel darauf an:
Leben Sie allein in einer Wohnung?
Wie alt sind Sie?
In welchem Ort wohnen Sie?
Wir erklären nun, was für die Höhe vom Bürgergeld wichtig ist:
Bedarfsgemeinschaft
In einer Bedarfsgemeinschaft leben mehrere Personen zusammen. Zum Beispiel ein Ehe-Paar. In einer Bedarfsgemeinschaft kann auch ein Paar leben, das nicht verheiratet ist. Das nennt man Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Kinder gehören auch zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie in derselben Wohnung leben. Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben zusammen und sorgen füreinander. Das heißt: Sie bezahlen alle Sachen zusammen. Das Jobcenter beachtet beim Bürgergeld alle Personen aus der Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet zum Beispiel: Man bekommt kein Bürgergeld, wenn der Partner viel Geld verdient.
Anders ist es in einer Haushaltsgemeinschaft. Bei einer Haushaltsgemeinschaft wohnen Menschen zusammen. Aber die Menschen bezahlen nicht alle Sachen zusammen. Jeder bezahlt seine eigenen Sachen.
Zum Beispiel: Ein Ehepaar mit Kindern wohnt im gleichen Haus mit den Großeltern. Das Ehepaar bezahlt seine eigenen Sachen. Die Großeltern bezahlen ihre eigenen Sachen. Das ist dann eine Haushaltsgemeinschaft.
Regelbedarf
Der Regelbedarf sagt: So viel braucht ein Mensch für:
Essen und Trinken
Kleidung
Strom
Körper-Pflege
Sachen in der Wohnung
Das Geld zum Leben heißt Regelbedarf. Der Regelbedarf kann unterschiedlich hoch sein. Es kommt zum Beispiel darauf an:
Lebt die Person allein?
Wie alt ist die Person?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berechnet den Regelbedarf. Auf der Internet-Seite können Sie mehr Infos dazu finden: www.bmas.de Diese Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Mehrbedarfe
Menschen brauchen in besonderen Fällen mehr Geld. Zum Beispiel:
wenn sie schwanger sind
wenn sie alleine ein Kind erziehen
Das zusätzliche Geld für diese Personen nennt man: Mehrbedarfe.
Kosten für Unterkunft und Heizung
Das Jobcenter bezahlt auch die Kosten für die Wohnung und für das Heizen. Die Kosten müssen aber angemessen sein. Angemessen bedeutet: Die Wohnung muss zu den Menschen passen. Die Wohnung darf nicht zu teuer oder zu groß sein. An einigen Orten sind die Wohnungen teurer als an anderen Orten. An diesen Orten zahlt das Jobcenter dann auch etwas mehr Geld für die Wohnung. Darum hängt es auch vom Ort ab, wie viel die Wohnung kosten darf.
Bekommen Sie das erste Jahr Bürgergeld? Dann kann die Wohnung auch etwas teurer sein, damit Sie nicht sofort umziehen müssen. Wichtig: Sie müssen mit dem Jobcenter reden, bevor Sie eine neue Wohnung mieten. Vielleicht bezahlt das Jobcenter die Kosten für die neue Wohnung sonst nicht. Das Jobcenter muss den Umzug erlauben.
Einmalige Leistungen
In bestimmten Fällen unterstützt Sie das Jobcenter einmal mit zusätzlichen Leistungen. Zum Beispiel:
Sie müssen zum ersten Mal eine eigene Wohnung einrichten. Dann bekommen Sie Hilfe für eine Erstausstattung von der Wohnung.
Sie sind schwanger. Dann bekommen Sie Geld für Sachen für die Schwangerschaft.
Sie bekommen ein Baby. Dann bekommen Sie Geld für eine Erstausstattung für das Baby.
Vorrangige Leistungen
Das Jobcenter prüft immer zuerst, ob man andere Sozialleistungen bekommen kann. Andere Sozialleistungen sind zum Beispiel:
Arbeitslosengeld
Wohngeld
Unterhalts-Zahlungen
Diese anderen Sozialleistungen nennt man: vorrangige Leistungen. Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung. Nachrangig heißt: Man bekommt nur Bürgergeld, wenn man keine anderen Sozialleistungen bekommen kann.
Kosten für Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung
Können Sie arbeiten und bekommen Bürgergeld? Dann sind Sie durch das Jobcenter versichert in der:
gesetzlichen Kranken-Versicherung und
gesetzlichen Pflege-Versicherung.
Ausnahme: Vielleicht sind Sie bisher privat versichert. Das heißt:
Sie sind nicht in der gesetzlichen Kranken-Versicherung.
Sie haben einen eigenen Vertrag mit einer privaten Kranken-Versicherung.
Dann können Sie weiter in Ihrer Versicherung bleiben. Das Jobcenter zahlt einen Teil von den Kosten.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Junge Menschen sollen in der Schule gut mitmachen können. Und alle jungen Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben. Darum gibt es zusätzliches Geld für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Das Geld heißt: Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zum Beispiel für:
Material für die Schule, zum Beispiel Hefte und Stifte
Schul-Ausflüge und Klassen-Fahrten
Mitglieds-Beiträge im Sport-Verein
Kosten für Musik-Unterricht
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Die wichtigste Aufgabe vom Jobcenter ist: Das Jobcenter hilft Ihnen bei der Suche nach einer Arbeit. Die Mitarbeiter zeigen Ihnen Arbeits-Angebote und Förder-Angebote. Sie können Ihnen auch Angebote für Ausbildungen und Weiterbildungen zeigen: Wenn Sie dann besser eine Arbeit finden können. Diese Unterstützung nennt man Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Sie können Unterstützung bekommen, zum Beispiel für:
Ganzheitliche Betreuung: Sie können Hilfe erhalten, wenn Sie noch keine Arbeit aufnehmen können.
Geld für Bewerbungs-Fotos
Weiterbildungs-Geld: Geld für Weiterbildungen, die Sie zu einem Berufsabschluss führen. Sie können dafür 150 EURO monatlich erhalten.
Sie können Ihnen auch Angebote für Ausbildungen und Weiterbildungen zeigen. Nach einer Ausbildung und Weiterbildung finden Sie vielleicht besser eine Arbeit. Diese Unterstützung nennt man Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Sie können auch Unterstützung bekommen, wenn Sie noch nicht arbeiten gehen können. Sie können auch Geld für Bewerbungs-Fotos bekommen. Sie können bis zu 150 Euro im Monat Weiterbildungs-Geld bekommen. Das Geld ist für Weiterbildungen, die zu einem Berufs-Abschluss führen.
Dürfen Sie Geld besitzen oder verdienen, wenn Sie Bürgergeld bekommen?
Die Hilfen vom Jobcenter gibt es nur:
wenn man nicht selbst für sein Leben bezahlen kann und
wenn man kein Geld von Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen kann.
Man muss zuerst das eigene Geld benutzen. Zum eigenen Geld gehören Einkommen und Vermögen. Einkommen ist alles Geld, das Sie bekommen. Zum Beispiel:
Lohn oder Gehalt
Rente
Kindergeld
Unterhalts-Zahlungen, zum Beispiel: Eine Mutter wohnt mit ihren Kindern in einer Wohnung. Sie ist vom Vater getrennt. Dann muss der Vater für seine Kinder Geld an die Mutter zahlen.
Vielleicht bekommt man jeden Monat Geld. Oder vielleicht bekommt man nur einmal Geld. Das ist für das Jobcenter egal. Man muss immer alles Geld angeben, das man bekommt.
Vermögen ist das Geld, das Sie besitzen. Und dazu gehören auch Dinge, die Geld wert sind. Zum Beispiel:
Geld auf Ihrem Konto oder dem Sparbuch
Bargeld
teure Dinge, die Ihnen gehören, zum Beispiel Schmuck
eigenes Haus
Aktien
Bekommen Sie das erste Jahr Bürgergeld? Dann können Sie mehr eigenes Vermögen besitzen. Verdienen Sie mit Ihrer Arbeit zu wenig Geld? Dann können Sie auch Bürgergeld dazu bekommen.
Wie können Sie Bürgergeld bekommen?
Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Jobcenter. Für jeden Wohnort gibt es ein bestimmtes Jobcenter. Sie müssen in dem bestimmten Jobcenter einen Antrag stellen. Sie müssen einen Antrag stellen. Für den Antrag müssen Sie Formulare ausfüllen. Die Anträge finden Sie:
Die Anträge sind nicht in Leichter Sprache. Sie müssen kein Geld für den Antrag bezahlen.
So kann das Jobcenter den Antrag schnell bearbeiten:
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.
Alle Belege müssen dabei sein.
Alle Angaben müssen stimmen.
Sprechen Sie noch wenig Deutsch? Dann lassen Sie sich beim Antrag helfen:
Sie können eine Person zur Unterstützung ins Jobcenter mitbringen.
Oder fragen Sie im Jobcenter, ob eine Person für Sie übersetzen kann.
Der Bescheid
Sie bekommen eine Antwort zu Ihrem Antrag. Die Antwort nennt man auch Bescheid. In dem Bescheid steht eine Entscheidung zu Ihrem Antrag. Vielleicht sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden. Dann können Sie sich beschweren. Man sagt dazu auch: einen Widerspruch einlegen.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Bürgergeld bekommen?
Sie müssen mitwirken, wenn Sie Bürgergeld bekommen. Mitwirken heißt: Sie müssen mitmachen und mithelfen.
Das Jobcenter muss Sie erreichen können. Das gilt ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Vielleicht sind Sie mal länger nicht zu Hause. Zum Beispiel:
wenn Sie im Urlaub sind
wenn Sie im Krankenhaus sind
Dann müssen Sie dem Jobcenter Bescheid sagen.
Sie müssen selbst zu Terminen kommen. Dazu zählen Termine vom Jobcenter oder für Untersuchungen beim Arzt. Vielleicht können Sie nicht zu einem Termin kommen. Zum Beispiel:
weil Sie krank sind.
weil Sie einen Bewerbungs-Termin haben.
Dann melden Sie sich bitte sofort bei Ihrem Jobcenter und nennen auch den Grund.
Sie müssen sich beim Jobcenter melden, wenn sich bei Ihnen etwas ändert. Zum Beispiel:
Sie haben eine Arbeit gefunden.
Sie haben ein Studium angefangen.
Sie sind umgezogen.
Sie haben ein Kind bekommen.
Sie wohnen nicht mehr allein in Ihrer Wohnung.
Dann ändert sich auch, wie viel Bürgergeld Sie bekommen.
Melden Sie sich darum immer sofort bei Ihrem Jobcenter. Sonst bekommen Sie vielleicht Probleme. Zum Beispiel:
Sie müssen Geld zurückzahlen, das Sie zu viel bekommen haben.
Sie müssen vielleicht eine Strafe zahlen, wenn Sie zu viel Geld bekommen haben.
Sie müssen versuchen, selbst genug Geld zu verdienen. Das bedeutet:
Sie müssen selbst nach Arbeit suchen.
Sie müssen sich für passende Arbeits-Stellen bewerben.
Wo finden Sie mehr Infos?
Bei Fragen können Sie sich an Ihr Jobcenter wenden. Mehr Infos im Internet finden Sie hier:
Das Jobcenter braucht Informationen über Sie, damit es Ihnen helfen kann. Sie müssen dem Jobcenter die Informationen geben. Diese Informationen heißen Daten. Daten über Sie sind zum Beispiel:
Die Texte sind in Leichter Sprache geschrieben. Das heißt:
Wir erklären Fach-Begriffe.
Wir schreiben kurze Sätze.
Wir haben Fälle nicht erklärt, die selten vorkommen.
Darum sind die Erklärungen in Leichter Sprache nicht rechtsverbindlich. Das heißt: Die Erklärungen sind vor Gericht nicht gültig. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, wenn Sie mehr dazu wissen wollen.
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