Infos zum Insolvenz-Geld für Arbeitnehmer

Kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr bezahlen?
Dann können Sie vielleicht Insolvenz-Geld bekommen.
Hier geben wir Ihnen diese Infos zum Insolvenz-Geld in Leichter Sprache.

Was ist Insolvenz-Geld?

Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber kein Geld mehr.
Gründe dafür sind zum Beispiel:

  • Kunden haben große Aufträge nicht bezahlt.
  • Die Firma verdient zu wenig Geld.

Dann stellt ein Gericht fest:
Der Arbeitgeber ist in der Insolvenz. 
Insolvenz heißt: 
Ihr Arbeitgeber kann seine Rechnungen 
nicht mehr bezahlen.
Dann bekommen Sie vielleicht kein Geld 
mehr vom Arbeitgeber.
Oder Sie bekommen weniger Geld.
Aber vielleicht können Sie ein Ersatz-Geld bekommen.
Das Ersatz-Geld heißt: Insolvenz-Geld. 

Video: Insolvenz-Geld


In diesem Video erklären wir:
•    Was ist Insolvenz-Geld?
•    Wer kann Insolvenz-Geld bekommen? 
•    Wie können Sie Insolvenz-Geld bekommen?
Das Video ist nicht in Leichter Sprache.

In welchem Fall können Sie Insolvenz-Geld bekommen?

Es muss ein Insolvenz-Ereignis geben. 
Dafür muss feststehen: 
Der Arbeitgeber kann seine Schulden 
nicht mehr bezahlen. 
Das heißt: Der Arbeitgeber ist in der Insolvenz. 
Dann beginnt das Insolvenz-Verfahren. 
Die Arbeitnehmer können dann Insolvenz-Geld bekommen.

Wer kann Insolvenz-Geld bekommen?

Insolvenz-Geld gibt es für Arbeitnehmer. 
Als Arbeitnehmer zählen auch Praktikanten oder 
Menschen mit Mini-Job. 

Ist der Arbeitgeber ein Familien-Mitglied von Ihnen? 
Oder leiten Sie die Firma und 
Ihnen gehört ein Teil an der Firma? 
Dann prüft die Deutsche Rentenversicherung, 
ob Sie als Arbeitnehmer gelten. 
Die Prüfung heißt: Status-Feststellungs-Verfahren.

Wie können Sie Insolvenz-Geld bekommen?

Sie müssen bei der Agentur für Arbeit 
einen Antrag stellen. 
Wichtig: 
Nach Beginn vom Insolvenz-Verfahren haben 
Sie 2 Monate Zeit für den Antrag. 
Zum Beispiel: 
Ein Gericht stellt am 13. März fest: 
Ihr Arbeitgeber ist in der Insolvenz. 
Das heißt: 
Das Insolvenz-Verfahren beginnt am 13. März. 
Dann müssen Sie bis zum 13. Mai Ihren Antrag 
auf Insolvenz-Geld stellen.

So können Sie den Antrag stellen:

Anträge im Internet kann die Agentur für Arbeit 
schneller bearbeiten.

Diese Nachweise brauchen Sie:

  • Insolvenzgeld-Bescheinigung 
    vom Arbeitgeber oder vom Insolvenz-Verwalter 
  • Kopie von Ihrem Arbeits-Vertrag 
  • Ihre Kündigung 
  • Ihre letzten 3 Verdienst-Abrechnungen 
  • Akten-Zeichen vom Insolvenz-Verfahren 
    Das Akten-Zeichen steht zum Beispiel 
    auf Briefen vom Arbeitgeber oder 
    vom Insolvenz-Verwalter. 
    Es sieht so ähnlich aus: 12 IN 345/26.

Ist der Arbeitgeber ein Familien-Mitglied von Ihnen?

Dann müssen Sie auch dieses Formular abgeben: 
Zusatzblatt „Familienangehörige“ 
zum Antrag auf Insolvenzgeld.

Oder Sie geben einen Nachweis 
von der Deutschen Rentenversicherung ab. 
In dem Nachweis muss stehen: 
Sie sind Arbeitnehmer in der Firma. 
Der Nachweis ist das Ergebnis 
von einem Status-Feststellungs-Verfahren. 

Leiten Sie die Firma 
und Ihnen gehört ein Teil an der Firma? 
Dann müssen Sie auch dieses Formular abgeben: 
Zusatzblatt „Gesellschafter/Geschäftsführer“ zum 
Antrag auf Insolvenzgeld. 

Oder Sie geben einen Nachweis von der Deutschen 
Rentenversicherung ab. 
In dem Nachweis muss stehen: 
Sie sind Arbeitnehmer in der Firma. 
Der Nachweis ist das Ergebnis 
von einem Status-Feststellungs-Verfahren.

Wie hoch ist das Insolvenz-Geld?

Sie bekommen meistens so viel Geld 
wie vorher von Ihrem Arbeitgeber. 
Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber Ihnen auch Geld 
zusätzlich gezahlt. 
Zum Beispiel: 
Geld für Überstunden oder Weihnachts-Geld. 
Vielleicht können Sie einen Teil davon 
auch bekommen. 
Es gibt eine Obergrenze für Menschen, 
die viel Geld verdient haben. 
Obergrenze heißt: 
Diese Menschen bekommen nicht mehr 
als einen bestimmten Betrag an Insolvenz-Geld.

Sie bekommen Insolvenz-Geld 
für die letzten 3 Monate vor der Insolvenz. 
Das ganze Insolvenz-Geld bekommen Sie 
mit einer einzigen Überweisung. 
In manchen Fällen können Sie das Insolvenz-Geld 
auch für noch frühere Monate bekommen. 
Zum Beispiel: 
Der Arbeitgeber hat Sie einen Monat vor Beginn 
vom Insolvenz-Verfahren gekündigt. 
Mehr Infos dazu finden Sie 
in diesem Merkblatt zum Insolvenz-Geld.
Das Merkblatt ist nicht in Leichter Sprache.

Tipp für Ihre Steuer-Erklärung

Sie müssen keine Steuern auf Insolvenz-Geld zahlen. 
Sie bekommen einen Nachweis von der Agentur für 
Arbeit, dass Sie Insolvenz-Geld bekommen. 
Geben Sie den Nachweis mit der Steuer-Erklärung ab.

Wer bezahlt Ihre Kranken-Versicherung und andere Sozialversicherungen?

Die Agentur für Arbeit bezahlt die Beträge zur 
Sozialversicherung für die letzten 3 Monate. 
Sozialversicherungen sind:

  • Kranken-Versicherung 
  • Renten-Versicherung 
  • Arbeitslosen-Versicherung 
  • Pflege-Versicherung 

Ihre Krankenkasse stellt dafür einen Antrag 
bei der Agentur für Arbeit.

Können Sie gleichzeitig Insolvenz-Geld und Arbeitslosen-Geld bekommen?

Ja. 
Zum Beispiel: 
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die letzten 3 Monate 
kein Geld. 
Der Arbeitgeber ist dann in der Insolvenz. 
Sie stellen einen Antrag auf Insolvenz-Geld. 
Und Sie melden sich arbeitslos und 
bekommen Arbeitslosen-Geld. 
Dann bekommen Sie eine Mitteilung, 
dass Sie Insolvenz-Geld bekommen. 
Das Insolvenz-Geld ist höher 
als das Arbeitslosen-Geld. 
Dann prüft die Agentur für Arbeit: 

  • Für welche Monate haben Sie 
    Arbeitslosen-Geld erhalten?
  • Steht Ihnen für diese Monate auch 
    Insolvenz-Geld zu?
  • Wie viel Geld bekommen Sie dadurch mehr?

Zum Beispiel: 
Sie bekommen 1.700 Euro Arbeitslosen-Geld 
im Monat. 
Ihr alter Lohn war 2.400 Euro im Monat. 
Als Insolvenz-Geld steht Ihnen also je 2.400 Euro 
für die letzten 3 Monate zu. 
Aber davon haben Sie 1.700 Euro je Monat 
schon als Arbeitslosen-Geld bekommen. 
Dann fehlen Ihnen für die 3 Monate 
noch je 700 Euro. 
Die Agentur für Arbeit überweist Ihnen 
dann 2.100 Euro als Insolvenz-Geld. 
Das heißt: 
Sie bekommen nicht mehr Geld. 
Die Agentur für Arbeit überweist Ihnen nur das Geld, 
das Ihnen noch gefehlt hat.