Kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr bezahlen?
Dann können Sie vielleicht Insolvenz-Geld bekommen.
Hier geben wir Ihnen diese Infos zum Insolvenz-Geld in Leichter Sprache.
Infos zum Insolvenz-Geld für Arbeitnehmer
Was ist Insolvenz-Geld?

Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber kein Geld mehr.
Gründe dafür sind zum Beispiel:
- Kunden haben große Aufträge nicht bezahlt.
- Die Firma verdient zu wenig Geld.
Dann stellt ein Gericht fest:
Der Arbeitgeber ist in der Insolvenz.
Insolvenz heißt:
Ihr Arbeitgeber kann seine Rechnungen
nicht mehr bezahlen.
Dann bekommen Sie vielleicht kein Geld
mehr vom Arbeitgeber.
Oder Sie bekommen weniger Geld.
Aber vielleicht können Sie ein Ersatz-Geld bekommen.
Das Ersatz-Geld heißt: Insolvenz-Geld.
Video: Insolvenz-Geld
In diesem Video erklären wir:
• Was ist Insolvenz-Geld?
• Wer kann Insolvenz-Geld bekommen?
• Wie können Sie Insolvenz-Geld bekommen?
Das Video ist nicht in Leichter Sprache.
In welchem Fall können Sie Insolvenz-Geld bekommen?

Es muss ein Insolvenz-Ereignis geben.
Dafür muss feststehen:
Der Arbeitgeber kann seine Schulden
nicht mehr bezahlen.
Das heißt: Der Arbeitgeber ist in der Insolvenz.
Dann beginnt das Insolvenz-Verfahren.
Die Arbeitnehmer können dann Insolvenz-Geld bekommen.
Wer kann Insolvenz-Geld bekommen?

Insolvenz-Geld gibt es für Arbeitnehmer.
Als Arbeitnehmer zählen auch Praktikanten oder
Menschen mit Mini-Job.
Ist der Arbeitgeber ein Familien-Mitglied von Ihnen?
Oder leiten Sie die Firma und
Ihnen gehört ein Teil an der Firma?
Dann prüft die Deutsche Rentenversicherung,
ob Sie als Arbeitnehmer gelten.
Die Prüfung heißt: Status-Feststellungs-Verfahren.
Wie können Sie Insolvenz-Geld bekommen?

Sie müssen bei der Agentur für Arbeit
einen Antrag stellen.
Wichtig:
Nach Beginn vom Insolvenz-Verfahren haben
Sie 2 Monate Zeit für den Antrag.
Zum Beispiel:
Ein Gericht stellt am 13. März fest:
Ihr Arbeitgeber ist in der Insolvenz.
Das heißt:
Das Insolvenz-Verfahren beginnt am 13. März.
Dann müssen Sie bis zum 13. Mai Ihren Antrag
auf Insolvenz-Geld stellen.

So können Sie den Antrag stellen:
Anträge im Internet kann die Agentur für Arbeit
schneller bearbeiten.

Diese Nachweise brauchen Sie:
- Insolvenzgeld-Bescheinigung
vom Arbeitgeber oder vom Insolvenz-Verwalter - Kopie von Ihrem Arbeits-Vertrag
- Ihre Kündigung
- Ihre letzten 3 Verdienst-Abrechnungen
- Akten-Zeichen vom Insolvenz-Verfahren
Das Akten-Zeichen steht zum Beispiel
auf Briefen vom Arbeitgeber oder
vom Insolvenz-Verwalter.
Es sieht so ähnlich aus: 12 IN 345/26.
Ist der Arbeitgeber ein Familien-Mitglied von Ihnen?

Dann müssen Sie auch dieses Formular abgeben:
Zusatzblatt „Familienangehörige“
zum Antrag auf Insolvenzgeld.
Oder Sie geben einen Nachweis
von der Deutschen Rentenversicherung ab.
In dem Nachweis muss stehen:
Sie sind Arbeitnehmer in der Firma.
Der Nachweis ist das Ergebnis
von einem Status-Feststellungs-Verfahren.
Leiten Sie die Firma
und Ihnen gehört ein Teil an der Firma?
Dann müssen Sie auch dieses Formular abgeben:
Zusatzblatt „Gesellschafter/Geschäftsführer“ zum
Antrag auf Insolvenzgeld.
Oder Sie geben einen Nachweis von der Deutschen
Rentenversicherung ab.
In dem Nachweis muss stehen:
Sie sind Arbeitnehmer in der Firma.
Der Nachweis ist das Ergebnis
von einem Status-Feststellungs-Verfahren.
Wie hoch ist das Insolvenz-Geld?

Sie bekommen meistens so viel Geld
wie vorher von Ihrem Arbeitgeber.
Vielleicht hat Ihr Arbeitgeber Ihnen auch Geld
zusätzlich gezahlt.
Zum Beispiel:
Geld für Überstunden oder Weihnachts-Geld.
Vielleicht können Sie einen Teil davon
auch bekommen.
Es gibt eine Obergrenze für Menschen,
die viel Geld verdient haben.
Obergrenze heißt:
Diese Menschen bekommen nicht mehr
als einen bestimmten Betrag an Insolvenz-Geld.

Sie bekommen Insolvenz-Geld
für die letzten 3 Monate vor der Insolvenz.
Das ganze Insolvenz-Geld bekommen Sie
mit einer einzigen Überweisung.
In manchen Fällen können Sie das Insolvenz-Geld
auch für noch frühere Monate bekommen.
Zum Beispiel:
Der Arbeitgeber hat Sie einen Monat vor Beginn
vom Insolvenz-Verfahren gekündigt.
Mehr Infos dazu finden Sie
in diesem Merkblatt zum Insolvenz-Geld.
Das Merkblatt ist nicht in Leichter Sprache.
Tipp für Ihre Steuer-Erklärung

Sie müssen keine Steuern auf Insolvenz-Geld zahlen.
Sie bekommen einen Nachweis von der Agentur für
Arbeit, dass Sie Insolvenz-Geld bekommen.
Geben Sie den Nachweis mit der Steuer-Erklärung ab.
Wer bezahlt Ihre Kranken-Versicherung und andere Sozialversicherungen?

Die Agentur für Arbeit bezahlt die Beträge zur
Sozialversicherung für die letzten 3 Monate.
Sozialversicherungen sind:
- Kranken-Versicherung
- Renten-Versicherung
- Arbeitslosen-Versicherung
- Pflege-Versicherung
Ihre Krankenkasse stellt dafür einen Antrag
bei der Agentur für Arbeit.
Können Sie gleichzeitig Insolvenz-Geld und Arbeitslosen-Geld bekommen?

Ja.
Zum Beispiel:
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die letzten 3 Monate
kein Geld.
Der Arbeitgeber ist dann in der Insolvenz.
Sie stellen einen Antrag auf Insolvenz-Geld.
Und Sie melden sich arbeitslos und
bekommen Arbeitslosen-Geld.
Dann bekommen Sie eine Mitteilung,
dass Sie Insolvenz-Geld bekommen.
Das Insolvenz-Geld ist höher
als das Arbeitslosen-Geld.
Dann prüft die Agentur für Arbeit:
- Für welche Monate haben Sie
Arbeitslosen-Geld erhalten? - Steht Ihnen für diese Monate auch
Insolvenz-Geld zu? - Wie viel Geld bekommen Sie dadurch mehr?

Zum Beispiel:
Sie bekommen 1.700 Euro Arbeitslosen-Geld
im Monat.
Ihr alter Lohn war 2.400 Euro im Monat.
Als Insolvenz-Geld steht Ihnen also je 2.400 Euro
für die letzten 3 Monate zu.
Aber davon haben Sie 1.700 Euro je Monat
schon als Arbeitslosen-Geld bekommen.
Dann fehlen Ihnen für die 3 Monate
noch je 700 Euro.
Die Agentur für Arbeit überweist Ihnen
dann 2.100 Euro als Insolvenz-Geld.
Das heißt:
Sie bekommen nicht mehr Geld.
Die Agentur für Arbeit überweist Ihnen nur das Geld,
das Ihnen noch gefehlt hat.