Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell. Mit der Altersteilzeit wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers halbiert.
Anspruch haben alle Beschäftigten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet.
- Sie waren in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 3 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt.
Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können das Arbeitsteilzeitmodell auf freiwilliger Basis vereinbaren.
Bis 2010 konnten Arbeitgeber eine Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen. Inzwischen werden nur noch die bis dahin angetretenen Altersteilzeiten gefördert. Altersteilzeit wird durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden weitere Informationen zur Altersteilzeit auf der Seite: Altersteilzeit: Infos für Unternehmen
Alle wichtigen Dokumente finden Sie im Download-Center für Unternehmen.