Ausbildungsbeihilfe

Definition: Ausbildungsbeihilfe ist der umgangssprachliche Begriff für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit.

Auch: BAB, Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe

Die BA zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe. Eine davon: Die oder der Auszubildende erlernt einen anerkannten Ausbildungsberuf. Diese Berufe sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt.

Die Förderung ist für Personen vorgesehen, die zum Beispiel während der Berufsausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können und deshalb ein Zimmer oder eine Wohnung mieten müssen. Die Höhe und Förderungsdauer der BAB hängt vom Bedarf ab. Vermögen und Einkommen der oder des Auszubildenden und der Eltern spielen eine Rolle, wenn die Arbeitsagentur die BAB berechnet.

BAB wird auch gezahlt bei:

  • der Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss
  • Bildungsmaßnahmen, die mit einem Berufspraktikum verbunden sind

Informieren Sie sich über die Höhe der Förderung und die weiteren Voraussetzungen auf der Seite: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).