Die Bedarfssätze für den monatlichen Lebensunterhalt erhöhen sich um 5 Prozent ab dem 1. August 2019, ab dem 1. August 2020 steigen sie um weitere 2 Prozent.
Auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung werden angehoben: Ab dem 1. August 2019 können dann 7 Prozent höhere Freibeträge angesetzt werden, ab dem 1. August 2020 erhöhen sich die Freibeträge um weitere 3 Prozent und ab August 2021 um nochmal 6 Prozent.
Außerdem wird ein Pauschbetrag für die Unterkunftskosten in Höhe von 325 Euro eingeführt. Der neue Pauschbetrag ist von der tatsächlichen Miethöhe unabhängig. Der bisherige Grundpauschbetrag von 166 Euro, der bei höheren Mieten um bis zu 84 Euro aufgestockt werden konnte, entfällt mit den neuen Regelungen.
Die Umstellung auf die neuen BAB-Sätze erfolgt automatisch. Die Leistungsbescheide mit den neuen, erhöhten Leistungen werden dir ebenfalls automatisch zugestellt. Das kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte habe deshalb etwas Geduld und verzichte auf Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Vielen Dank.