Tipps zum Ausbildungsstart

Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Damit dein Start in den Beruf rundum erfolgreich wird, solltest du dich vorab um ein paar Dinge kümmern.

Wenn du für deine Berufsausbildung an einen anderen Ort ziehen musst, ist vielleicht ein Jugendwohnheim das Richtige für dich.

In Deutschland gibt es mehr als 500 Jugendwohnheime. Dort kannst du ein günstiges Zimmer mieten, wenn du zwischen 14 und 27 Jahren alt bist und eine schulische oder betriebliche Ausbildung machst.

Die Wohnheime bieten Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer an. Es gibt dort zu essen und du kannst gemeinsam mit anderen Auszubildenden deine Freizeit verbringen. Außerdem stehen dir Betreuungskräfte mit Rat und Tat zur Seite.

Unter anderem auf der Webseite Auswärts zuhause kannst du nach einem passenden Jugendwohnheim suchen.

Tipp:Wenn du während deiner Berufsausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Das ist ein finanzieller Zuschuss, der monatlich überwiesen wird.

Bevor deine Ausbildung beginnt, solltest du dich um folgende Dinge kümmern: 

  • positiv:Medizinische Erstuntersuchung: Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren müssen sich vor dem Start ins Berufsleben medizinisch untersuchen lassen. Das gilt auch bei einer betrieblichen Ausbildung. Die Untersuchung kann dein Hausarzt oder deine Hausärztin durchführen. Du bekommst dort eine Bescheinigung, die du bei deinem Arbeitgeber abgibst. Deine „Erstuntersuchung“ muss innerhalb von 14 Monaten vor Beginn der Ausbildung erfolgen.
  • positiv:Konto einrichten: Damit dir dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung überweisen kann, brauchst du ein Gehaltskonto. Viele Banken bieten besondere Konditionen für Auszubildende an.
  • positiv:Vermögenswirksame Leistungen: Das sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber gemäß dem Vermögensbildungsgesetz für dich anlegt. Du kannst damit Steuern sparen und vielleicht noch einen Zuschuss des Arbeitgebers erhalten. Frag bei deinem Ausbildungsbetrieb nach.

Dein Ausbildungsbetrieb benötigt neben deinen persönlichen Daten auch deine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Falls dir diese nicht bekannt ist, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Kümmere dich frühzeitig darum, denn es kann mehrere Wochen dauern, bis man dir die Nummer mitteilt.

Ob und wie viel Steuer du zahlen musst, hängt von deiner Lohnsteuerklasse und der Höhe der Ausbildungsvergütung ab.

Tipp:Wenn du ledig und kinderlos bist, dann hast du meist die Steuerklasse 1. Steuern musst du in dieser Lohnsteuerklasse erst dann zahlen, wenn du 9.000 Euro oder mehr pro Jahr verdienst.

Sozialversicherung

Weil die folgenden Versicherungen deiner sozialen Absicherung dienen, werden sie auch Sozialversicherung genannt.

Krankenversicherung: Als Schülerin oder Schüler warst du bisher über deine Eltern kostenlos krankenversichert. Als Azubi bist du dazu verpflichtet, selbst eine Krankenversicherung abzuschließen.

Weitere Versicherungen: Du musst außerdem folgende Beiträge bezahlen:

  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Dein Ausbildungsbetrieb zahlt knapp die Hälfte dieser Versicherungsbeiträge. Wenn du weniger als 325 Euro Ausbildungsvergütung erhältst, zahlt der Arbeitgeber die vollen Beiträge zur Sozialversicherung. Für diese Versicherungen meldet dich dein Arbeitgeber an. Du bist also automatisch versichert, wenn du eine betriebliche Ausbildung beginnst.

Tipp:Eine schulische Berufsausbildung wird sozialversicherungsrechtlich wie ein Praktikum bewertet. Dabei besteht keine Sozialversicherungspflicht.

Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Lass dich am besten beraten, ob beziehungsweise welche weiteren Versicherungen du benötigst:

  • Eine Haftpflichtversicherung deckt bestimmte Schäden ab, die du aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit – zum Beispiel bei deinem Ausbildungsbetrieb oder in deinem Privatleben – verursachst.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich ab, wenn du während der Ausbildung zum Beispiel schwer erkrankst oder einen Unfall hast, der die weitere Ausübung des Berufs unmöglich macht.