Ausbildungswege im Überblick

Du möchtest die verschiedenen Ausbildungswege kennen lernen. In dieser Übersicht findest du die wichtigsten Informationen. 

Deine Ausbildung erfolgt in einem Betrieb. Während deiner Ausbildung besuchst du die Berufsschule. Diese vermittelt dir theoretisches und praktisches Wissen zu deinem Beruf. Weitere Informationen findest du in den häufig gestellten Fragen zum Ausbildungsablauf. Der Abschluss, den du erwirbst, ist staatlich anerkannt. Deswegen heißen diese Berufe auch „anerkannte Ausbildungsberufe“.

Schulische Voraussetzungen:

Aus rechtlicher Sicht brauchst du keinen bestimmten Schulabschluss, um eine betriebliche Ausbildung beginnen zu können. Die Ausbildungsbetriebe können selbst festlegen, welchen Schulabschluss sie bei ihren Auszubildenden voraussetzen. In der Regel wird mindestens ein Hauptschulabschluss erwartet. Ein Zugang ohne Schulabschluss ist zwar nicht einfach, aber möglich. Gerne informiert dich darüber deine Berufsberatung oder du liest online im BERUFENET nach.

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungsdauer liegt zwischen 2 und 3,5 Jahren. Je nach Schulabschluss kann die Dauer auch verkürzt werden.

Gehalt:

Du bekommst während deiner Ausbildung ein Gehalt. Das ist vertraglich vereinbart und wird „Ausbildungsvergütung“ genannt. Die Höhe der Zahlung ist je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich. In der Regel wird diese auch durch einen Tarifvertrag festgelegt.

Weitere Informationen zu Ausbildungsvergütungen findest du im BERUFENET oder beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Neben den betrieblichen Ausbildungen gibt es zahlreiche Berufe, die du nur an einer Schule erlernen kannst. Diese schulischen Ausbildungen finden zum Beispiel in Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachakademien und weiteren beruflichen Schulen statt. Du hast Vollzeitunterricht und absolvierst in den meisten Fällen mehrere Praktika.

Schulische Voraussetzungen:

Die Schulen, an denen die Ausbildung stattfindet, haben – je nach Bundesland und Beruf–- unterschiedliche rechtliche Zugangsvoraussetzungen. Auch die Schulen selbst können eigene Vorgaben haben. Oft wird durch entsprechende rechtliche Regelungen ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Es gibt aber auch schulische Ausbildungen, die man mit einem Hauptschulabschluss erlernen kann.

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Ausbildungsgang zwischen 1 und 3,5 Jahren und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Gebühren:

In den meisten Fällen erhältst du keine Vergütung. Die Ausbildung an einer staatlichen Berufsfachschule beziehungsweise einem Berufskolleg oder anderen Bildungsstätte ist kostenlos. Allerdings können Kosten für Lehr- und Lernmittel anfallen. Besuchst du eine private Schule, zahlst du meistens ein Schulgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine BAföG-Förderung erhalten. Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Weitere Informationen findest du in der Entdeckerwelt „Berufsausbildung“.

Wer Beamter oder Beamtin werden möchte, macht seine Ausbildung in einem sogenannten „Vorbereitungsdienst". Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen einem technischen Dienst und einem nichttechnischen Dienst. Abhängig vom Schulabschluss kann eine Beamtenlaufbahn im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst eingeschlagen werden.

Beamtinnen und Beamte im mittleren nichttechnischen Dienst haben sachbearbeitende und verwaltende Aufgaben, zum Beispiel im Justizdienst, in der Sozialverwaltung oder beim Zolldienst.

Beamte und Beamtinnen im mittleren technischen Dienst erledigen technisch ausgerichtete Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel Messungs-, Aufsichts- oder Kontrolltätigkeiten sowie deren Dokumentation, etwa im Feuerwehrtechnischen Dienst, bei der Gewerbeaufsicht oder im Vermessungswesen.

Die Ausbildung gleicht einer betrieblichen Ausbildung. Neben praktischen Einsätzen in der jeweiligen Behörde besuchst du sogenannte Verwaltungsschulen.

Schulische Voraussetzungen:

Für die Laufbahnen des mittleren Dienstes wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt.

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 2,5 bis 3 Jahre.

Gehalt:

Während deiner Ausbildung erhältst du bereits eine Vergütung. Diese ist genau festgelegt.

Im BERUFENET kannst du dich über die Beamtenberufe in allen Beamtenlaufbahnen informieren.

Du hast Abitur und möchtest nicht studieren, sondern eine Ausbildung machen. Dann kommt vielleicht dieser Ausbildungsweg für dich infrage. Bei den Doppelqualifizierungen erwirbst du mindestens zwei Abschlüsse. Manchmal werden diese auch „Sonderausbildungen für Abiturientinnen und Abiturienten" oder nur kurz „Abiturientenausbildungen" genannt.

Während einer - meist kaufmännischen - Ausbildung (zum Beispiel Kauffrau im Einzelhandel beziehungsweise Kaufmann im Einzelhandel) erwirbst du gleichzeitig einen weiteren Abschluss (beispielsweise Handelsfachwirtin beziehungsweise Handelsfachwirt).

Auch im handwerklich-technischen Bereich sind solche Ausbildungen möglich. So kannst du etwa im Bildungsgang Ausbaumanager/in zusätzlich einen Abschluss im anerkannten Ausbildungsberuf Stuckateur/in sowie den Fortbildungsabschluss als Stuckateurmeister/in erwerben.

Die theoretischen Inhalte für die zusätzlichen Abschlüsse bei den doppelt qualifizierenden Bildungsgängen werden dabei in der Regel bei einem Bildungsträger vermittelt, der mit dem Unternehmen zusammenarbeitet. 

Schulische Voraussetzungen:

Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

Ausbildungsdauer:

In der Regel 3 Jahre.

Gehalt:

Das gleicht der dualen Ausbildung.

Welche Ausbildungen das genau sind, erfährst du im BERUFENET.

Grundsätzlich kannst du natürlich die gleichen Ausbildungswege wählen wie Menschen ohne Behinderungen.

Ist dies aber wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht möglich, kann deine Ausbildung nach besonderen Regeln erfolgen. So kann zum Beispiel der theoretische Anteil geringer sein. Falls erforderlich, kann die Ausbildung vor Ort bei Bildungsträgern oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt und von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Vereinbare einen Beratungstermin um im Gespräch mit deiner Berufsberaterin oder deinem Berufsberater die optimale Lösung für dich zu finden:

0800 4 555500 (gebührenfrei)

Welche speziellen Ausbildungen es für Menschen mit Behinderungen gibt, kannst du im BERUFENET herausfinden.

Es gibt Berufe, die nicht durch eine reguläre schulische oder duale Ausbildung erlernt werden können. Dazu gehört zum Beispiel der Beruf Reitlehrerin bzw. Reitlehrer. Die Ausbildung wird dabei häufig nach internen Vorschriften eines Bildungsträgers oder eines Verbandes durchgeführt. Die Lehrgänge sind meistens kostenpflichtig. Infos zu Berufen mit besonderen Ausbildungswegen findest du im BERUFENET.

Ja, das ist möglich. Wenn du eine duale (betriebliche) Ausbildung machst, kannst du – in Abstimmung mit deinem Ausbildungsbetrieb – bis zu einem Viertel deiner Ausbildungszeit im Ausland verbringen. Auch bei einer schulischen Ausbildung gibt es oft die Chance auf einen Auslandsaufenthalt, indem du zum Beispiel ein Praktikum absolvierst. Durch die Zeit im Ausland kannst du deine Sprachkenntnisse verbessern, fachliche Kenntnisse erlangen und wichtige Erfahrungen für dein weiteres Berufsleben sammeln.

Wenn du während einer Ausbildung ins Ausland möchtest, helfen dir auch die folgenden Informationsangebote weiter:

Tipp:Tipp: Es gibt auch spezielle Berufsausbildungen, die dich auf internationale Aufgaben vorbereiten. In einigen Ausbildungsberufen gibt es daneben Ausbildungsangebote im Ausland, die komplett nach dem deutschen dualen System organisiert werden.

Die Auslandsberaterinnen und Auslandsberater der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beantworten gerne deine Fragen, zum Beispiel, wenn du eine komplette Ausbildung im Ausland machen möchtest oder wissen willst, wie du einen Ausbildungsplatz im Ausland bekommen kannst.

So erreichst du uns:

0228 713-1313 von Montag bis Freitag, jeweils von 8 – 18 Uhr

ZAV@arbeitsagentur.de

Du hast in deinem Herkunftsland noch keine Ausbildung abgeschlossen und möchtest eine Ausbildung in Deutschland machen? Dann solltest du einen in deinem Land erworbenen Schulabschluss anerkennen lassen. Für manche Ausbildungen in Deutschland wird ein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt.

Du hast in deinem Herkunftsland bereits eine Berufsausbildung gemacht? Dann kannst du diese in Deutschland anerkennen lassen. In bestimmten Berufen ist dies sogar zwingend notwendig, damit du sie in Deutschland ausüben kannst.

Auf der Seite Anerkennung von Abschluss und Zeugnis steht, wie du dabei vorgehen musst.

Sie haben erfolgreich ihren Ausbildungsweg gefunden: