Alles zum Ausbildungsvertrag

Dieser Artikel beschreibt:

Der Ausbildungsvertrag ist das Herzstück jeder Ausbildung. Er regelt die wichtigsten Punkte des Ausbildungsverhältnisses – von Rechten und Pflichten über Ausbildungsvergütung und Urlaub bis hin zu Kündigungsfristen und Probezeit. In diesem Artikel erfährst du, worauf du unbedingt achten solltest, bevor du unterschreibst.

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Ein Ausbildungsvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen der oder dem Auszubildenden (Azubi) und dem Ausbildungsbetrieb. Er legt Rahmenbedingungen der Ausbildung fest und muss schriftlich abgeschlossen werden – vor Beginn der Ausbildung. 

In der Regel wird der Vertrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) geprüft und registriert. 

Pflichten im Ausbildungsvertrag

Als Auszubildende oder Auszubildender musst du dich an einige Regeln halten: 

  • Lernpflicht: Die oder der Azubi muss sich bemühen, die Ausbildungsziele zu erreichen.
  • Betriebliche Ordnung: Regeln des Ausbildungsbetriebs sowie Arbeitszeiten sind einzuhalten.
  • Sorgfaltspflicht: Arbeitsmittel müssen sorgfältig behandelt werden.
  • Schweigepflicht: Betriebsgeheimnisse dürfen nicht nach außen gelangen.

Doch auch der Ausbildungsbetrieb hat dir gegenüber einige Pflichten:

  • Ausbildungspflicht: Der Betrieb muss der oder dem Auszubildenden alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung des späteren Berufs vermitteln.
  • Fürsorgepflicht: Der Ausbilder oder die Ausbilderin des Betriebs muss auf das Wohl von Azubis achten (zum Beispiel Arbeitszeiten einhalten oder Gesundheitsschutz gewährleisten)
  • Zeugnispflicht: Nach Abschluss der Ausbildung erhält die oder der Azubi ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
  • Freistellung: Der Betrieb muss die oder den Azubi für die Berufsschule und Prüfungen freistellen. 

Die Ausbildungsvergütung (Gehalt)

Die Ausbildungsvergütung, also der Geldbetrag, den du monatlich für deine geleistete Arbeit erhältst, ist im Ausbildungsvertrag festgelegt und richtet sich meist nach Tarifverträgen. Das Gehalt steigt in der Regel jährlich – von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr – an. 

In Deutschland gilt zudem seit 2020 durch das Berufsbildungsgesetz eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Für 2025 sieht die Mindestvergütung so aus: 

  • 1. Ausbildungsjahr: circa 682 Euro brutto (pro Monat)
  • 2. Ausbildungsjahr: circa 805 Euro brutto (pro Monat)
  • 3. Ausbildungsjahr: circa 921 Euro brutto (pro Monat)
  • 4. Ausbildungsjahr: circa 955 Euro brutto (pro Monat) 

Sonderzahlungen: Manche Betriebe zahlen ihren Angestellten und Azubis auch Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung. Du hast also keinen Anspruch darauf. Ob du auch eine Sonderzahlung erhältst und um welchen Betrag es sich dabei handelt, kannst du im Ausbildungsvertrag nachlesen.

Tipp:Tipp: Erkundige dich vor Vertragsunterzeichnung, ob dein Betrieb tarifgebunden ist und wie hoch die Vergütung laut Tarif ausfällt. 

Wieviel Urlaub haben Azubis?

Der gesetzliche Mindesturlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dieser ist nach dem Alter gestaffelt: 

  • mindestens 30 Werktage, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn du noch nicht 17 Jahre alt bist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist. 

Viele Betriebe gewähren aber mehr Urlaub. Wie viel Urlaub dir genau zusteht, steht im Ausbildungs- oder Tarifvertrag. 

Tipp:Gut zu wissen: Die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) prüft, ob der Vertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht und der Betrieb ausbildungsberechtigt ist.

Probezeit und Kündigung

In der Regel wird zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi zunächst eine Probezeit vereinbart. Diese Zeit soll dafür genutzt werden, um festzustellen, ob beide Parteien zueinander passen und die gleichen Ausbildungsziele verfolgen. Die Dauer der Probezeit unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Sie beträgt mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate.

Während der Probezeit kannst du oder der Betrieb den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Frist und Angabe von Gründen kündigen. 

Nach der Probezeit gelten folgende Kündigungsfristen:

  • 4 Wochen Frist, wenn du die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln willst. Das gilt gleichermaßen auch für den Betrieb, wenn er das Ausbildungsverhältnis beenden möchte.
  • Fristlos – nur in Ausnahmefällen, wenn etwa ein wichtiger Grund vorliegt (zum Beispiel schlechte Behandlung, fehlende Ausbildung).
  • Der Betrieb kann dir nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen (beispielsweise bei Diebstahl oder unentschuldigtem Fehlen).

Der Ausbildungsvertrag als sichere Grundlage

Ein gut formulierter Ausbildungsvertrag schafft Transparenz und Sicherheit für beide Seiten. Lies ihn sorgfältig durch, bevor du unterschreibst und achte darauf, dass alle wichtigen Punkte enthalten sind – von Rechten und Pflichten über Ausbildungsvergütung bis zu Urlaubregelung. 

Wenn du unsicher bist, kannst du dich an dein IHKHWK oder an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wenden. 

Häufige Fragen zum Ausbildungsvertrag

Wenn dein Ausbildungsbetrieb gegen den Vertrag oder das Berufsbildungsgesetz verstößt (zum Beispiel keine Ausbildungstätigkeit, kein Gehalt, Überstunden), kannst du dich an deine IHK, HWK oder an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) werden. Diese Stellen helfen dir kostenlos und vertraulich.

Grundsätzlich ja, aber nur, wenn der Nebenjob deine Ausbildung nicht beeinträchtigt. Du brauchst außerdem die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebs. Übermäßige Belastung oder Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind nicht erlaubt. Mehr zum Thema erfährst du im Artikel „Nebenjob während der Ausbildung“.

Nach dem erfolgreichen Bestehen deiner Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis automatisch. Du kannst aber mit deinem Betrieb einen Arbeitsvertrag abschließen, um übernommen zu werden. 

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