Sozialbetrug

Definition: Eine Person begeht Sozialbetrug und macht sich dadurch möglicherweise strafbar, wenn sie zum Beispiel zu Unrecht Sozialleistungen erhält, weil sie falsche Angaben gemacht oder wesentliche Änderungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder verspätet mitgeteilt hat. 

Auch: Leistungsmissbrauch, Leistungsbetrug, Sozialleistungsbetrug, Sozialleistungsmissbrauch

Der Staat gewährt Kindergeld und hilft Menschen in einer wirtschaftlichen Notlage. Bürgerinnen und Bürger haben einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld und Sozialleistungen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen für Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld und andere finanzielle Unterstützungen Anträge stellen. Geld wird erst dann gezahlt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden und der Antrag korrekt ausgefüllt wurde.

Wer Sozialleistungen beantragt hat oder erhält und absichtlich falsche Angaben gemacht hat, der begeht eine Straftat. Strafbar ist schon der Versuch, falsche Informationen anzugeben, um Sozialleistungen zu erhalten. Das gilt möglicherweise auch für den Fall, dass der Agentur für Arbeit, der Familienkasse oder dem Jobcenter wichtige Informationen verschwiegen wurden. Dazu zählen unter anderem Veränderungen in den finanziellen oder persönlichen Verhältnissen:

•    eine Änderung bei der Höhe des Einkommens oder Vermögens,
•    eine Arbeitsaufnahme,
•    eine Erbschaft,
•    eine Schenkung,
•    ein Umzug (möglicherweise ins Ausland).

Sozialbetrug kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Es gilt nicht als Straftat, wenn eine Person zum Beispiel nachweisen kann, dass sie in ihrem Antrag aus Versehen falsche Angaben gemacht hat.

Hinweise auf einen möglichen Leistungsmissbrauch können über ein Kontaktformular mitgeteilt werden – auch anonym: Leistungsmissbrauch mitteilen.