Heizkosten: 2023 finanzielle Unterstützung durch Jobcenter möglich

Im nächsten Jahr können die Jobcenter in manchen Fällen bei zu hohen Heizkosten finanziell unterstützen.

Mitteilung vom 20.12.2022

Wer im kommenden Jahr durch stark gestiegene Ausgaben für das Heizen in finanzielle Not gerät, kann auch für nur einen Monat finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter erhalten.

Auf viele Bürgerinnen und Bürger kommen aufgrund stark gestiegener Preise nächstes Jahr hohe Heizkosten zu. Wer dadurch in einem Monat seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst sichern kann, kann finanzielle Unterstützung in Form von Bürgergeld erhalten. Das kann der Fall sein, wenn in diesem Monat Heizkosten nachgezahlt oder Brennstoffvorräte nachgekauft werden müssen.

Betroffene können in diesem Fall ab dem 1. Januar 2023 durch das Jobcenter unterstützt werden: Sie können Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Das Bürgergeld löst zu Jahresbeginn das Arbeitslosengeld II ab. Es ist zentraler Bestandteil einer Reform der sogenannten Grundsicherung: Die Grundsicherung soll Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, finanziell absichern.

Antragstellung auch rückwirkend möglich

Der Antrag muss aber nicht in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Betroffene haben bis zu 3 Monate lang Zeit, den Antrag zu stellen.

Zitat:

Beispiel: Die Nachzahlung oder Rechnung ist im Januar 2023 fällig. Das Bürgergeld für Heizkosten kann bis April 2023 beantragt werden.

Diese Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023.

Einkommen und Vermögen entscheidend

Wer durch hohe Heizkosten auf Bürgergeld angewiesen ist, muss dennoch die grundlegenden Voraussetzungen der Grundsicherung erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass ein bestimmtes Vermögen nicht überschritten werden darf. Wenn Bürgergeld für nur einen Monat beantragt wird, liegt die Vermögensgrenze bei 15.000 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um weitere 15.000 Euro für jede weitere Person, mit der die Antragstellerin oder der Antragsteller zusammenlebt und wirtschaftet.

Wichtig:Mehr Informationen hierzu sowie zum Bürgergeld allgemein finden Sie auf unserer Seite Einführung des Bürgergelds.