Nutzungsbedingungen

Änderungshistorie

Chronologische Übersicht der Änderungen in den Nutzungsbedingungen

DatumKapitelÄnderung
19.07.24EinleitungRedaktionelle Anpassungen
1 Nutzung des PortalsAnpassung Absatz 1
2 Registrierung als Nutzende Anpassung Absatz 2
Ergänzung neuer Absatz 3
2a Mitteilungsservice-Online (E-Mail-Benachrichtigung)Anpassung Absatz 3
2b Bereitstellung von Anträgenentfällt
2c IdentitätsfeststellungUmbenennung zu 2b Kürzung und Verweis auf Datenschutzerklärung
3 UrheberrechteAnpassung Absatz 1
Streichung Absatz 2
5 HaftungAnpassung Absatz 2, 4 und 5
7 Urheberrechte der im Portal arbeitsagentur.de veröffentlichten Stellen- und Bewerberangebote sowie VeranstaltungenUmbenennung zu „Nutzungsrechte der im Portal arbeitsagentur.de veröffentlichten Stellen- und Bewerberangebote sowie Veranstaltungen“
12 Konvertierung der DokumenteErgänzung zur Speicherung der Dokumente
10.05.2024AlleFormale Anpassungen: 
Dokument wurde auf HTML-Format umgestellt.
Es erfolgten keine inhaltlichen Änderungen.
17.11.20239 Unzulässige Angebote und Inhalte – Arbeitgeber/Veranstaltungsanbieter/private Arbeitsvermittler

Abs.10 (a):

keinen Bezug zur Berufsorientierung besitzen sowie Veranstaltungen, welche Unternehmen oder im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung dienen (diese Veranstaltungen können als Stellenangebote veröffentlicht werden).“ wurde gestrichen

15.04.20232a E-Mail-Benachrichtigung als registrierter Nutzer / Mitteilungsservice- OnlineAbsatz 3 wurde um einen Hinweis für Arbeitgeber zur Änderung oder Löschung von E- Mailadressen ergänzt.

Einleitung

Das Portal www.arbeitsagentur.de der Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden „BA“) ermöglicht es Ihnen, Informationen zu dem gesamten Dienstleistungsangebot einzusehen und eServices zu nutzen. Für die Inanspruchnahme des Portals und der Apps gelten die folgenden Regelungen. Diese Regelungen gelten auch für alle Angebote, die durch die BA im Rahmen des Webauftritts betrieben (z. B. arbeitsagentur.de, jobcenter.digital, familienkasse.de, you-connect.de, mein-now.de) oder integriert (z. B. studiencheck.de) werden. Die BA behält sich vor, für einzelne Angebote zusätzliche Regelungen zu treffen.

Übergreifende Regelungen

1. Nutzung des Portals 

  1. Zur Nutzung des Portals und der Apps ist jede natürliche oder juristische Person berechtigt. Für die Nutzung im Bereich Familienkasse ist die Nutzung des Portals ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich (vgl. § 79 Abs. 1 AO). Die Nutzung des Portals ist unentgeltlich.
  2. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, z.B. aufgrund gesetzlicher Neuregelungen, bleiben vorbehalten.
  3. Aktivitäten, die nicht dem vorgesehenen Nutzen des Portals und der Apps dienen und zu einer hohen Belastung der Infrastruktur führen können, sind zu unterlassen. Es ist nicht zulässig: 
    • Robots, Webspider oder ähnliche Technologien einzusetzen sowie
    • bestehende Kommunikations- bzw. Programmierschnittstellen entgegen dem von der BA beabsichtigten Zweck zu verwenden und so Inhalte des Portals oder der Apps zum Zweck der Datensammlung und -auswertung auszulesen oder darüber Inhalte/Daten in das Portal oder der Apps einzuspielen sowie 
    • zu versuchen, die Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder zu durchbrechen, zum Beispiel durch Scans oder Tests zu Passwörtern von Benutzerkonten.

2. Registrierung als Nutzende

  1. Die Nutzung von bestimmten Angeboten und eServices erfordert eine vorherige Registrierung. Hierzu ist die Angabe der entsprechenden Registrierungsdaten gemäß Datenschutzerklärung nötig. Für die Nutzung der Angebote und Services ist jeweils das Mindestalter zu beachten.
  2. Nutzende sind verpflichtet, ein geeignetes und sicheres Passwort oder eine alternatives Anmeldeverfahren (siehe Datenschutzerklärung) zu verwenden. Sie haben für die Geheimhaltung ihres Passwortes und aller anderen Authentifizierungsdaten zu sorgen. Das betrifft z.B. die Zwei-Faktor-Authentifizierung und PIN.
  3. Nutzende dürfen ausschließlich E-Mail-Postfächer angeben, zu deren Nutzung sie autorisiert sind und zu denen regelmäßiger Zugang besteht. Sie sind für die Korrektheit der E-Mail-Adresse und die Empfangsbereitschaft ihres E-Mail-Postfachs verantwortlich. Nutzende müssen die E-Mail-Adresse bestätigen. Die mehrfache Verwendung einer E-Mail-Adresse für unterschiedliche Konten ist nicht zulässig. Nutzende können jederzeit in ihren Kontoeinstellungen die E-Mail-Adresse ändern.
  4. Arbeitgeber, Bildungsanbieter sowie private Arbeitsvermittlungen dürfen sich nur einmal im Portal der BA registrieren. Die Registrierung von örtlichen Niederlassungen, von denen aus keine geschäftlichen Aktivitäten mit Ansprechpersonen vor Ort betrieben werden (z.B. Briefkastenfirmen oder sog. virtual offices mit lediglich elektronischer Erreichbarkeit), ist nicht zulässig.
  5. Eine Registrierung kann erst erfolgen und ist nur dann zulässig, wenn die Nutzenden die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert haben.
  6. Das Benutzerkonto wird automatisch komplett gelöscht, wenn sich die Nutzenden seit 25 Monaten nicht mehr am Portal oder in den Apps angemeldet haben.

2a Mitteilungsservice-Online (E-Mail-Benachrichtigung)

  1. Die E-Mail-Benachrichtigung setzt eine vorherige Zustimmung der Nutzenden voraus. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Nutzenden aufgrund einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme durch die BA erklärt haben. Mit der Zustimmung erklären sich Nutzende grundsätzlich bereit, E-Mails empfangen zu können und die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Die Angabe der jeweiligen E-Mail-Adresse der Nutzenden ist freiwillig. Ab ihrer wirksamen Zustimmung erhalten Nutzende über den Mitteilungsservice-Online der BA eine E-Mail, sobald neue Mitteilungen bzw. Postfachnachrichten im Portal vorliegen. Aus Gründen des Sozialdatenschutzes sind die E-Mails vollständig anonymisiert.
  2. Nutzende können die Option der E-Mail-Benachrichtigung über ihr Profil (Daten und Einstellungen) jederzeit aktivieren und deaktivieren. Die Deaktivierung ist zudem telefonisch, persönlich und schriftlich über die für Nutzende jeweilig zuständige Behörde (Agentur für Arbeit, Jobcenter) möglich. Die Deaktivierung wirkt ab sofort; systembedingt können zu diesem Zeitpunkt bereits gesendete E-Mails nicht mehr zurückgeholt werden.
  3. Bei wiederholter Nichterreichbarkeit (z.B. „Postfach voll“, „E-Mail-Adresse ungültig“) behält sich die BA vor, die E-Mail-Benachrichtigung ohne weitere Benachrichtigung automatisiert zu deaktivieren.
  4. Die BA erweitert stetig ihr Portalangebot, sodass schrittweise auch die E-Mail-Benachrichtigung auf neue Angebote erweitert wird. Nutzende können die aktuell angebotenen E-Mail-Benachrichtigungen in ihrem Profil einsehen. Eine bestehende Deaktivierung bleibt durch neue Angebote unberührt. Eine bestehende Aktivierung wird auf die neuen Angebote angewendet.
  5. Der Service „Online-Zustellung von Bescheiden, Nachweisen und Schreiben“ kann aus rechtlichen Gründen nur mit einer aktivierten E-Mail-Benachrichtigung angeboten werden. Die Deaktivierung der E-Mail-Benachrichtigung führt zur Deaktivierung der Online-Zustellung und zum postalischen Versand. Es entsteht Nutzenden kein Nachteil dadurch, dass sie sich gegen die Nutzung der Online-Dienste entscheiden.

2b Identitätsfeststellung

Bei der Nutzung bestimmter eServices (z.B. Online-Arbeitslosmeldung) ist eine Identitätsprüfung erforderlich. Für weitere Informationen zur Identitätsfeststellung siehe Kapitel „Identitätsfeststellung“ der Datenschutzerklärung.

3. Urheberrechte

  1. Das Urheberrecht an dem Portal, der dahinterliegenden Struktur des Portals, der Inhalte des Portals einschließlich der verwendeten Formulare des Portals sowie der Apps (im Folgenden als „Portal“ bezeichnet) liegt in seiner Gesamtheit bei der BA.

4. Maßnahmen und Schadensersatz

Die BA stellt das Portal inklusive der Apps als Service zur Verfügung. Bei einer festgestellten oder offensichtlichen missbräuchlichen Nutzung und Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ist die BA berechtigt, das Benutzerkonto ohne Benachrichtigung der Nutzenden sofort zu löschen, den Zugang zum Portal und den Apps vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die aktive Sitzung zu unterbrechen.

Liegen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor, ist die BA ebenfalls berechtigt, das Benutzerkonto für die Dauer der Überprüfung des Sachverhalts ohne Benachrichtigung der Nutzenden zu sperren.

Zur Überprüfung dieser Verdachtsfälle kann die BA von Nutzenden die Vorlage von Nachweisen verlangen, die geeignet sind, den Verdacht zu entkräften.

Werden die verlangten Nachweise nicht vorgelegt oder sind die vorgelegten Nachweise nicht geeignet, den Verdacht zu entkräften, ist die BA berechtigt, das Benutzerkonto dauerhaft zu sperren.

Die BA behält sich vor, bei missbräuchlicher Nutzung des Portals oder der Apps Schadenersatzansprüche gegen Verursacher geltend zu machen.

Diese Regelung gilt auch bei missbräuchlicher Nutzung einzelner eServices im Portal.

5. Haftung

  1. Für die von Nutzenden in das Portal oder in den Apps eingestellten Inhalte tragen diejenige die ausschließliche Verantwortung, die sie eingestellt haben bzw. in deren Auftrag sie eingestellt wurden. Bei minderjährigen Nutzenden liegt die Verantwortung bei den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten.
  2. Das Einstellen und Verbreiten von Inhalten, die rechtswidrig, sittenwidrig oder diskriminierend sind oder die in rechtswidriger Weise gewonnen wurden, ist unzulässig (vgl. dazu insbesondere 9). Durch das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen erklären Nutzende, dass sie diese Vorgabe zur Kenntnis genommen haben. Nutzende sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie an allen von ihnen eingestellten Inhalten (z.B. Text, Bilder, Bewerbungsfotos Video-Aufnahmen) ein Nutzungsrecht haben, welches sie zur Nutzung und Verwendung der Inhalte auf Internetseiten und in Apps der BA frei von Rechten Dritter berechtigt. Sind Nutzende zur Verwendung der von ihnen eingestellten Inhalte nicht berechtigt oder verletzen diese Inhalte berechtigte Interessen Dritter, haften sie der BA für jegliche Schäden, die der BA aus der unzulässigen Einstellung von Inhalten entstehen; insbesondere stellen sie die BA von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
  3. Die BA haftet nicht für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Angaben, die durch registrierte Nutzende in das Portal oder in die Apps eingestellt werden.
  4. Die BA haftet nicht für die Inhalte von Webseiten Dritter, auf die Nutzende in den eingestellten Inhalten verlinken. Die BA macht sich die Inhalte dieser fremden und verlinkten Seiten nicht zu Eigen und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
  5. Die BA haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die Nutzenden des Portals oder der Apps durch Computerviren oder sonstige schädigende Mechanismen entstehen, die ihren Ursprung nicht bei der BA haben.

Spezifische Regelungen bei der Nutzung des Portals zur Veröffentlichung von Stellen- und Bewerberangeboten sowie Veranstaltungen

6. Spezifika zur Registrierung und Nutzung

Der Zugriff auf die Daten der Nutzenden ist durch ein Kennwort geschützt. Nutzende erklären sich mit ihrer Einwilligung einverstanden, dass die durch sie eingestellten Daten zum Bewerber bzw. Stellenprofil und ggf. Lichtbild, sofern Nutzende es veröffentlichen, auch von Dritten eingesehen werden können. Es gilt Ziffer 5 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen. Nutzende tragen selbst die Verantwortung für die Inhalte, die sie veröffentlichen bzw. zugänglich machen.

7. Nutzungsrechte der im Portal veröffentlichten Stellen- und Bewerberangebote sowie Veranstaltungen

Nutzende räumen der BA sowie von ihnen ausgewählten Kooperationspartnerinnen und -partnern der BA mit einer Vereinbarung zur Nutzung der HR-BA-XML-Schnittstelle das einfache Nutzungsrecht an den eingestellten Angeboten zu eigenen Zwecken der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung ein. Nutzende wählen die Kooperationspartnerinnen und -partner eigenständig im Rahmen der Veröffentlichungsoptionen im Stellenangebot im Portal der BA oder in Absprache mit dem zuständigen Arbeitgeber-Service wählt dieser die Kooperationspartnerinnen und -partner im internen System VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) aus. Die Nutzenden erteilen der BA dadurch ihr Einverständnis in die Übermittlung der Stellenangebote an die ausgewählten Kooperationspartnerinnen und -partner.

8. Besonderheiten bei anonym veröffentlichten Angeboten

Ein registrierter Arbeitgeber bzw. eine registrierte Arbeitgeberin kann für betreute Stellenangebote Vermittlungsvorschläge durch die BA erhalten. Über diese Vermittlungsvorschläge können Daten zu den vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerbern eingesehen werden. Dies gilt auch für Bewerberprofile mit dem Status „anonym veröffentlicht“. Diese Daten darf der Arbeitgeber ausschließlich für die konkrete Stellenbesetzung nutzen und nicht an Dritte weitergeben (vgl. § 78 Abs. 1 SGB X). Dabei ist Ziffer 9, Abs. 5 der Nutzungsbedingungen zu beachten. Bei Verstößen oder Verdachtsfällen gilt Ziffer 4.

9. Unzulässige Angebote und Inhalte – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber / Veranstaltungsanbieterinnen und -anbieter / private Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler

  1. Im Hinblick auf die mit der Errichtung und dem Betrieb des Portals und der Apps verbundenen Zielsetzung einer Beschleunigung und Entbürokratisierung der Arbeitsvermittlung dürfen von den Nutzenden keine Inhalte eingestellt werden, die keinen Bezug zur Arbeitsvermittlung haben und nicht auf die Begründung von Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnissen gerichtet sind.
  2. Die BA überprüft die von Nutzenden eingestellten Inhalte stichprobenartig. Sie führt eine systematische Suche nach Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen durch und geht entsprechenden Hinweisen nach. Hinweise können über die Hotline des Portals gegeben werden. Bei Verstößen und Verdachtsfällen gilt Ziffer 4 der Nutzungsbedingung.
  3. Folgende Angebote bzw. Veranstaltungen dürfen nicht in das Portal oder die Apps eingestellt werden:
    1. Angebote/Veranstaltungen, die gegen geltende Rechtsvorschriften oder die guten Sitten bzw. behördliche Verbote verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder des Glückspielstaatsvertrages),
    2. Angebote/Veranstaltungen, die erotische Dienstleistungen bewerben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Stellen im erotischen / erotiknahen / pornografischen / Prostitutions- und prostitutionsnahem Gewerbe suchen, gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen (z.B. Angebote für Telefonerotik, …),
    3. Angebote/Veranstaltungen, die ganz oder teilweise bloßen Werbe- oder Geschäftszwecken dienen bzw. Produkte oder Dienstleistungen anpreisen (Anpreisung von Kursen, Büchern, Versicherungs- oder Finanzdienstleistungen ä.),
    4. Kostenpflichtige Angebote jeder Art (hierzu zählen z. B. auch Angebote, die nur über die Anwahl kostenintensiver 0900-Rufnummern oder über eine kostenpflichtige Registrierung auf Internetseiten erreicht werden können) – es sei denn, die Kostenpflicht ist gesetzlich geregelt. Kostenpflichtige Angebote sind auch solche, die zwar nach außen hin als unentgeltlich firmieren, bestimmte Vorteile oder Vergünstigungen aber nur gegen Zahlung gewähren (zum Beispiel Angebote, die den Kauf von Listen mit Adressen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beinhalten),
    5. Angebote, die den Interessenten Geld- oder Prämienzahlungen für den Fall versprechen, dass ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vorgelegt wird,
    6. Angebote, die den Abschluss eines Vermittlungsvertrages, der gegen § 296 Drittes Buch Sozialgesetzbuch verstößt, voraussetzen,
    7. Angebote/Veranstaltungen, die unrichtige, ungenaue oder irreführende Tatsachen beinhalten oder über die Identität der Anbierterin oder des Anbieters täuschen,
    8. Angebote/Veranstaltungen, die ein in Wahrheit nichtexistierendes oder ein nicht den Tatsachen entsprechendes Scheinangebot darstellen, B., weil sie entweder nur zum Aufbau eines Bewerberpools dienen oder zur Partnergewinnung im Rahmen von „Schneeballsystemen“ eingestellt werden,
    9. Angebote/Veranstaltungen, die Weiterbildungen oder schulische Ausbildungen beinhalten (diese sind über KURSNET zu veröffentlichen),
    10. Veranstaltungen, die über die Aufnahme einer Selbständigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit orientieren,
    11. Stellenangebote dürfen nicht gelöscht und gleich wieder neu eingestellt werden. Sofern sich inhaltliche Änderungen ergeben, sind diese im bestehenden Angebot zu aktualisieren. Eine Aktualisierung der Angebote ohne inhaltliche Änderung ist nicht gestattet.
    12. Angebote / Veranstaltungen, bei denen
      1. die vom System zur Verfügung gestellte Berufsbezeichnung mit der erstellten Beschreibung nicht übereinstimmt.
      2. für den die Bewerberin oder der Bewerber die Konditionen, Anforderungen, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen der Stelle der Veranstaltung nicht eindeutig erkennbar sind.
      3. nicht der richtige Profiltyp („Art der Nachfrage“) ausgewählt wurde.
      4. ein inhaltlich identisches Angebot bzw. eine inhaltlich identische Veranstaltung bereits veröffentlicht wurde.
  4. Anbieterinnen und Anbieter von Stellen von selbständigen Tätigkeiten sind verpflichtet, die eingehenden Bewerbungen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Bewerbungen an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers nicht zulässig und kann ggf. strafrechtlich verfolgt werden. Unternehmen, welche Daten und Angebote heruntergeladen und gespeichert oder anderweitig aufgenommen haben, sind verpflichtet, diese nach Abschluss des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens zu löschen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung für eine längere Aufbewahrungsfrist besteht.
  5. Privaten Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittlern sowie Zeitarbeitsunternehmen ist es ausdrücklich untersagt, das Portal zum Aufbau eines eigenen Stellen- oder Bewerberpools zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot, Angebote zu dem Zweck der Poolbildung (vgl. Ziffer 9 Abs. 3, Nr. 8 der Nutzungsbedingungen) in das Portal einzustellen.
    Ebenso ist es untersagt, ein Angebot, dem nur ein einziges existierendes Angebot zu Grunde liegt in mehrfachen Varianten einzustellen (z.B. durch Veränderung oder Umstellung des Textes, durch Angabe mehrerer Ansprechpersonen, durch Bezugnahme auf verschiedene Orte).
  6. Bezieht sich ein Angebot mit mehreren zu besetzenden Stellen auf unterschiedliche Arbeitsorte, müssen diese in einem Stellenangebot zusammengefasst und konkret angegeben werden. Inhaltsgleiche Angebote, welche sich hinsichtlich der Auftraggeberin oder des Auftraggebers (bei Zeitarbeitsfirmen und privaten Arbeitsvermittlungen) unterscheiden, sind zusammenzufassen.
    Bei mehr als 10 potenziellen Arbeitsorten in einem Angebot sollen nur die maßgeblichen Bundesländer/Regionen erfasst werden. Eine Stadt mit mehreren Postleitzahlenbereichen ist als ein Arbeitsort zu behandeln. Als Arbeitsort muss der Ort bzw. die Region oder das Land angegeben werden, in dem die Tätigkeit zukünftig tatsächlich ausgeübt werden soll. Bei Tätigkeiten, bei denen zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung der Arbeitsort noch nicht feststeht oder dessen Arbeitsort sich nach dem Wohnort der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber richtet, ist nur das entsprechende Land oder die Region auszuwählen, in der sich die potenziellen Ausübungsorte befinden. Selbständige, überregional auszuübende Tätigkeiten bzw. selbständige Tätigkeiten die im gesamten Bundesgebiet angeboten werden, sind nicht mehrfach, sondern als ein Angebot mit „regionalem“ Arbeitsort bzw. Arbeitsort „Deutschland“ mit zusätzlichen Angaben zur Reise-/Montagebereitschaft einzustellen.
  7. Es ist nicht zulässig, Stellenangebote ohne entsprechende Kennzeichnung zu veröffentlichen, wenn diese im Auftrag eines Dritten durch Personalvermittlung oder im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung besetzt werden sollen. Die Kennzeichnung ist unabhängig der Branche eines Unternehmens erforderlich und erfolgt über die jeweiligen Kontrollfelder „Stelle im Rahmen der Personalvermittlung“ bzw. „Stelle im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung“ im Stellenangebot.
  8. Die BA weist darauf hin, dass unaufgeforderte E-Mail-Werbung rechtswidrig ist und kostenpflichtige Abmahnungen rechtfertigt. Unzulässige Nutzung für eigene Geschäftszwecke ist auch dann gegeben, wenn Bewerberinnen und Bewerber mit Bezug auf gesuchte Angebote qualitativ und quantitativ unangemessen (z.B. über die Postfachfunktion) kontaktiert werden.

10. Qualität von durch Arbeitgeber veröffentlichten Veranstaltungen

  1. Die BA legt Wert darauf, dass die unter ihrem Internetauftritt veröffentlichten Veranstaltungen bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Bei der Eingabe von Veranstaltungen sind die gekennzeichneten Pflichtfelder so umfassend auszufüllen, dass die Interessenten eindeutige und unmissverständliche Informationen zum Inhalt und den möglichen Kosten bzw. Leistungen einer Veranstaltung erhalten.
  2. Es ist nicht zulässig, die Pflichteingaben dadurch zu umgehen, dass Pflichtfelder nur mit Einzelzeichen belegt oder redundante Informationen in mehrere Felder hineinkopiert werden.
  3. Das Verwenden von unbekannten Abkürzungen und Fachbegriffen, die die Verständlichkeit beeinträchtigen, ist zu vermeiden. Die Eingaben in den Feldern einer Veranstaltung müssen in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.
  4. Sind Veranstaltungen als kostenpflichtig gekennzeichnet, muss aus der zugehörigen Bemerkung deutlich hervorgehen, wofür und in welcher Höhe die Kosten entstehen.

11. Unzulässige Angebote und Inhalte - Arbeitnehmer

Für ausbildungs- und arbeitsuchende Kundinnen und Kunden gelten Ziffer 9 Abs. 1 und Abs. 3, Nr. 1 der Nutzungsbedingungen analog für veröffentlichte Stellengesuche.

Spezifische Regelungen im Falle der Nutzung von „eServices mit Dokumenten-Upload“

12. Konvertierung und Speicherung von Dokumenten

Aus Gründen der IT-Sicherheit werden Dokumente, die durch Kundinnen und Kunden hochgeladen werden, in ein sicheres PDF-A Format umgewandelt und ausschließlich in diesem Format an die Agentur für Arbeit übermittelt. Nutzende erklären sich mit der Konvertierung der Dokumente einverstanden und prüfen das PDF-A- Format nochmals auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die von Kundinnen und Kunden hochgeladenen Dokumente werden mit dem Dokumentennamen gespeichert, der mit dem Dokument übermittelt wurde. Nach dem Hochladen der Datei kann dieser Dokumentenname, auch durch Mitarbeitende der Agenturen und Jobcenter, nicht mehr geändert werden.

Kontakt

Fragen, Anregungen, Kritik oder Beschwerden zu den Nutzungsbedingungen richten Sie bitte an:

Bundesagentur für Arbeit Servicebereich 50

Regensburger Str. 104

90478 Nürnberg

E-Mail: hotline@service.arbeitsagentur.de

Stand 19.07.2024