- Sie haben einer Privatperson eine vollumfängliche Vollmacht ausgestellt und stehen mit dieser Person in einer gewillkürten Vertretungsbeziehung.
- Sie haben die Vollmacht schriftlich oder persönlich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht, wo Sie betreut werden.
- Ihre Vertretung hat ein Online-Konto bei der BA.
Wichtig:Hinweis: Damit die von Ihnen bevollmächtigte Person online für Sie handeln kann, muss die Vollmacht die Erlaubnis zur digitalen Kommunikation im Online-Portal der BA enthalten. Nur dann kann die bevollmächtigte Person online uneingeschränkt für Sie handeln.