- Sie haben einer Privatperson eine vollumfängliche Vollmacht ausgestellt und stehen mit dieser Person in einer gewillkürten Vertretungsbeziehung.
- Sie haben die Vollmacht der Bundesagentur für Arbeit (BA) schriftlich oder persönlich zur Verfügung gestellt.
- Ihre Vertretung hat ein Online-Konto bei der BA.
Wichtig:Hinweis: Damit die von Ihnen bevollmächtigte Person online für Sie handeln kann, muss die Vollmacht die Erlaubnis zur digitalen Kommunikation im Online-Portal der BA enthalten. Nur dann kann die bevollmächtigte Person online uneingeschränkt für Sie handeln.