Sabotageschutz

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder externer Dienstleister gilt für Sie das Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Hier erfahren Sie, was Sie darüber wissen sollten.

Eine Beeinträchtigung von gewissen Bereichen im öffentlichen und im nichtöffentlichen Sektor kann Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung, für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nach sich ziehen. Eine besondere Gefahr kann hier von Personen ausgehen, die in diesen Einrichtungen eingesetzt sind.

Der Gesetzgeber hat infolge der Anschläge vom 11. September 2001 durch Artikel 5 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes den vorbeugenden personellen Sabotageschutz (vpS) in das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) aufgenommen. Dieser soll verhindern, dass in sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen potentielle Saboteure tätig werden und als sogenannte Innentäter Schaden anrichten können.

Zu den lebenswichtigen Einrichtungen unterfallen nach § 7 der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) auch Bereiche der Informationsverarbeitung und der Informationstechnik bei der BA, die die Gewährung von unterhaltssichernden Leistungen sicherstellen.

Personen, die in solch einem Bereich eingesetzt werden, haben sich nach den Bestimmungen des SÜG daher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Dies betrifft sowohl externe Dienstleister als auch Mitarbeiter der BA.

Die externen Dienstleiter finden die erforderlichen Unterlagen nachfolgend:

Downloads

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    Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung
    Sicherheitserklärung (Ü2) pdf | 465.20 KB | barrierefrei
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    Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung
    Anleitung für Sicherheitserklärung (Ü2)pdf | 255.44 KB | barrierefrei
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    Beiblatt Tätigkeit Staatssicherheitsdienst
    Bitte nur ausfüllen und dem Sabotageschutzbereich vorlegen, wenn Sie und/oder Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner vor dem 01. Januar 1970 geboren wurden.pdf | 98.03 KB | barrierefrei
  4. Öffnet in neuem Tab
    Anlage Tätigkeit Staatssicherheitsdienst
    Bitte nur ausfüllen und dem Sabotageschutzbereich vorlegen, wenn Sie und/oder Ihre Ehegattin/Lebenspartnerin/Lebensgefährtin oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner vor dem 01. Januar 1970 geboren wurden.pdf | 124.61 KB | barrierefrei
  5. Öffnet in neuem Tab
    Merkblatt für den Vertragspartner der Bundesagentur für Arbeit
    Vorbeugender Sabotageschutz für den Einsatz von externen Dienstleistern bei der BA (Stand Mai 2026)pdf | 106.86 KB | barrierefrei
  6. Öffnet in neuem Tab
    Zusatzblatt zum Merkblatt für den Vertragspartner der Bundesagentur für Arbeit
    Vorbeugender Sabotageschutz für den Einsatz von externen Dienstleistern bei der BApdf | 693.67 KB | barrierefrei
  7. Öffnet in neuem Tab
    Information zur proaktiven Mitteilung von Angaben im Rahmen des SÜG
    Information zu Mitteilungenpdf | 63.16 KB | barrierefrei

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