Gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) veröffentlichen Behörden und öffentliche Stellen jährlich Informationen über ihre öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommt dieser Verpflichtung nach und veröffentlicht die entsprechenden Informationen auf dieser Website. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt im Jahr 2026 und umfasst die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung im Zeitraum vom 8. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Die Veröffentlichung enthält die Gesamtausgaben der Bundesagentur für Arbeit für staatliche Werbung, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Mediendiensteanbietern, bei denen entsprechende Dienstleistungen erworben wurden.