Internationaler Personalaustausch, ICT-Karte und mobiler-ICT-Karte

Ermöglichen Sie Beschäftigten aus Drittstaaten, in der deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens zu arbeiten – im Rahmen des internationalen Personalaustausches oder über eine Zustimmung zu einem Intra Corporate Transfer (ICT).

Aktuelle Änderungen

Seit dem 1. April 2023 gelten für den Internationalen Personalaustausch Erleichterungen:

  • Von den Unternehmen müssen keine Entsendelisten mehr geführt werden.
  • Der Austausch muss nicht mehr im Verhältnis 1:1 stattfinden.

Ein Austausch muss allerdings weiterhin stattfinden, weshalb im Zusatzblatt B die Entsendungen des letzten und vorletzten Kalenderjahres aufzuführen sind. Das Zusatzblatt B wurde entsprechend aktualisiert. Sie können es im Abschnitt „Voraussetzungen und Beantragung“ herunterladen.

Internationaler Personalaustausch

Eine Frau spricht mit Ihren Kollegen im Büro

Als international tätiges Unternehmen oder weltweit operierender Konzern haben Sie die Möglichkeit des internationalen Personalaustausches. Sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer ausländischen Gesellschaften vorübergehend im inländischen Unternehmensteil beschäftigen und umgekehrt. Dabei muss der Austausch nicht im Verhältnis eins zu eins stattfinden.

ICT-Karte und mobiler-ICT-Karte

Für Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder Trainees ist ein Personaltransfer auch mit der ICT-Karte möglich.

Wurde in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bereits eine ICT-Karte ausgestellt, können Ihre Beschäftigten eine mobiler-ICT-Karte erhalten. 

Voraussetzungen und Beantragung

Für einen internationalen Personalaustausch und die ICT-Karte beziehungsweise mobiler-ICT-Karte benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen, die genauen Voraussetzungen und wie Sie das jeweilige Verfahren beantragen, erfahren Sie in den Merkblättern:

Internationaler Personalaustausch und Auslandsprojekte – Informationen für Arbeitgeber

Merkblatt ICT-Karte und mobiler-ICT-Karte (Kurzversion)

Zusatzblatt B zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“

Sie können sowohl für den internationalen Personalaustausch als auch für die ICT-Karte beziehungsweise mobiler-ICT-Karte die Vorabzustimmung beantragen, wenn dies zu einer Beschleunigung des Verfahrens führt. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Vorabzustimmung für ausländische Beschäftigte.

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