Arbeitskräfte, die für Montage- und Demontagearbeiten entsendet werden, benötigen für einen Aufenthaltstitel keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das gilt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Eine Anlage, Maschine oder ein EDV-Programm wurde erworben oder geleast.
- Die Maschine, Anlage oder das EDV-Programm wurde bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber der Fachkräfte bestellt, die nach Deutschland kommen.
- Die Arbeitskräfte sind nur kurzfristig in Deutschland: maximal 90 Tage pro Arbeitskraft und Jahr.
- Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat die Entsendung der Arbeitskräfte rechtzeitig bei der BA angezeigt, nämlich bevor sie ihre Beschäftigung aufgenommen haben.
Gut zu wissen: Nutzen Sie den Vordruck für die Anzeige über die Montage / Demontage maschineller Anlagen / EDV-Programme, um die Entsendung der Beschäftigten anzuzeigen.