Sie melden Ihre Beschäftigten bei der zuständigen Einzugsstelle (zum Beispiel der Krankenkasse) an beziehungsweise ab. Dafür benötigen Sie die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes, in dem die Beschäftigten tätig sind. Die Beschäftigungsmeldungen werden dann auch zur Kontenführung an die Träger der Rentenversicherung weitergeleitet. Außerdem werden sie für statistische Zwecke an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergegeben. Am Ende des Meldewegs erhält auch die BA jede Beschäftigungsmeldung.
Um die Beschäftigtenzahlen nach Regionen und Branchen darzustellen, werden mithilfe der Betriebsnummer jeder Meldung die Beschäftigungsanschrift und der Wirtschaftszweig zugeordnet. Diese Daten hat der Arbeitgeber bei der Vergabe der Betriebsnummer oder bei einer Änderung angegeben. Auf diese Weise erfüllt die BA ihren gesetzlichen Auftrag, die Beschäftigungsstatistik nach Regionen und Wirtschaftszweigen zu führen.
Die Meldung von Beschäftigten an die Einzugsstelle erfolgt durch das elektronische Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Dieses Verfahren dient außerdem dazu, betriebliche Änderungen mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) zu übermitteln.
Im Handbuch zu elektronischen Änderungs- und Bestandsmeldungen erhalten Sie hierzu entsprechende Hinweise.
Es steht Ihnen auch die Codetabelle der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Softwareersteller können die Verfahrensanforderung und maschinenlesbare Tabellen zum DSBD downloaden.