Wichtig:Wichtig: Seit Juli 2026 wird die Vermittlungsbestätigung für die Ferienbeschäftigung digital erstellt und in das Ausländerzentralregister hochgeladen. Sie enthält daher keine Unterschrift durch die Bundesagentur für Arbeit und ist ohne diese gültig.

Gastronomie, Landwirtschaft, Produktion oder Gebäudereinigung: Studierende aus dem Ausland können in den unterschiedlichsten Branchen Ferienjobs ausüben.
Wichtig:Wichtig: Ohne eine Bestätigung der Ferienbeschäftigung durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung dürfen Sie ausländische Ferienjobber oder Ferienjobberinnen nicht beschäftigen.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt jedes Jahr Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland für Ferienjobs in Deutschland. Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, stellt sie eine Bestätigung der Ferienbeschäftigung aus. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass der Ferienjob in Deutschland ausgeübt werden darf.
Voraussetzungen
Damit ausländische Studierende in Ihrem Betrieb als Ferienjobber oder Ferienjobberinnen arbeiten dürfen, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- positiv:Sie sind an einer akkreditierten Hochschule im Ausland eingeschrieben. Als akkreditiert gilt die Hochschule, wenn sie im Informationsportal anabin positiv mit H+ beziehungsweise H+/- gelistet ist.
- positiv:Sie machen den Ferienjob, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule offizielle Semesterferien sind.
- positiv:Sie arbeiten höchstens 90 Tage innerhalb von 12 Monaten in einem Ferienjob.
- positiv:Sie erfüllen die maximale Altersgrenze von 35 Jahren.
Wichtig:Wichtig: Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung kann die Bestätigung der Ferienbeschäftigung nicht rückwirkend erteilen. Stellen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig. Seit dem 18. Juli 2024 können Sie den Antrag komplett online stellen.
Entlohnung der Ferienbeschäftigung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber dürfen Sie ausländische Studierende nicht schlechter stellen als inländische Beschäftigte, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Sie müssen ihnen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn oder den einschlägigen Mindestlohn Ihrer Branche zahlen.
Ferienjob ausschreiben
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung hilft Ihnen gern, offene Stellen für Ferienjobs mit passenden Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Schreiben Sie den Ferienjob aus, indem Sie das Formular Stellenangebot für einen Ferienjob in Deutschland ausfüllen und an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung senden (Anschrift und Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite):
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung schlägt Ihnen anschließend passende Bewerberinnen und Bewerber vor.
Ferienbeschäftigung online bestätigen – Schritt für Schritt
Ihr Weg zur Bestätigung einer Ferienbeschäftigung umfasst folgende Schritte:
Schritt 1 von 4: Unterlagen vorbereiten
Prüfen Sie, ob alle notwendigen Dokumente vollständig ausgefüllt und – falls erforderlich – persönlich unterschrieben sind. Bitte verwenden Sie keine elektronische Signatur. Stellen Sie sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Dokumente als Dateien vorliegen.
Sie benötigen folgende Dokumente für den Antrag:
- positiv:Immatrikulationsbescheinigung der Universität Ihres oder Ihrer ausländischen Studierenden in deutscher oder englischer Sprache. Falls das nicht möglich ist, lassen Sie sich zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung der Immatrikulationsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache erstellen. Bei der Einreise und während des Aufenthalts die oder der ausländische Studierende das jeweilige Originaldokument.
- positiv:Formular „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“ „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung (englisch)“ (ausgefüllt von der ausländischen Hochschule)
- positiv:Falls Sie den Antrag im Auftrag eines Unternehmens stellen: Vollmacht des Betriebes
- positiv:Auszug aus dem Informationsportal „anabin“, der den Status (H+ oder H+/-) der ausländischen Hochschule zeigt. Wie Sie dafür vorgehen, lesen Sie auf der Website von anabin.
Dokumente zu diesem Schritt
- Öffnet in neuem TabErklärung zur Immatrikulationsbescheinigung – FerienbeschäftigungErklärung zur Immatrikulationsbescheinigung - Ferienbeschäftigung - Deutschpdf | 174.96 KB | barrierefrei
- Öffnet in neuem TabDeclaration of Certificate of EnrolmentErklärung zur Immatrikulationsbescheinigung (englisch)pdf | 140.03 KB | barrierefrei
Schritt 2 von 4: Beschäftigung online beantragen
Sie müssen in jedem Fall die Bestätigung der Ferienbeschäftigung beantragen – unabhängig davon, ob Ihnen Ihr Ferienjobber oder Ihre Ferienjobberin durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung vermittelt wurde oder nicht.
Schritt 3 von 4: Unterlagen nachreichen
Wenn Sie zusätzliche Informationen oder Dokumente zu einem Antrag nachreichen wollen: Rufen Sie den jeweiligen Antrag in der Antragsübersicht Ihres Profils auf. Dort gehen Sie in der Detailansicht auf „Informationen nachreichen“.
Schritt 4 von 4: Prüfung und Bestätigung
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Unterlagen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bestätigt sie Ihnen die Ferienbeschäftigung schriftlich.
Juristischer Text:Rechtliche Grundlage für die Bestätigung der Ferienbeschäftigung ausländischer Studierende ist Paragraph 14 Absatz 2 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung). Dort wird die Bestätigung der BA als „Vermittlung einer Ferienbeschäftigung“ bezeichnet.
Sie können die Unterlagen auch schriftlich einreichen. In diesem Fall benötigen wir das Antragsformular in zweifacher Ausfertigung. Alle weiteren Formulare oder sonstigen Dokumente benötigen wir nur in einfacher Ausfertigung.
Downloads
- Öffnet in neuem TabAntragsformular Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende, Fachschüler/innenFormular für den Arbeitgeberpdf | 337.84 KB | barrierefrei
- Öffnet in neuem TabInformation zur Ferienbeschäftigung für im Ausland immatrikulierte StudierendeHinweise zu Zulassungsvoraussetzungen und Verfahren für Studierendepdf | 220.17 KB | barrierefrei
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