KEA ist eine volldigitalisierte und sichere Übergabemöglichkeit von Kurzarbeitergeldanträgen einschließlich der Abrechnungslisten aus einer zertifizierten Lohnabrechnungssoftware.
Das Verfahren kann von Betrieben, sowie bevollmächtigten Dritten, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen sowie Transferkurzarbeitergeld (ab Datensatzversion 1.0.0) abrechnen und beantragen, genutzt werden. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und automatisiert an Ihre Agentur für Arbeit übermittelt.
Wichtig:Wichtig: Seit dem 06. Juni 2025 ist ein neuer Datensatz (1.0.0) als Grundlage für die KEA-Version 4.0 für Sie verfügbar. Den Datensatz 7.02 können Sie noch bis 30.06.2026 nutzen.