Wenn aus bestimmten Gründen die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Ziel ist es, dass Beschäftigte nicht gekündigt werden, sondern im Betrieb bleiben können.
Die drei Formen von Kurzarbeitergeld:
Kurzarbeitergeld (konjunkturell)
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit notwendig machen. Dann kann es Kurzarbeitergeld geben, das maximal für 12 Monate bezogen werden kann.
In welchen Fällen Sie diese Leistung beantragen können, erfahren Sie anschaulich im Video zum Kurzarbeitergeld „Teil 1: Voraussetzungen“.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kurzarbeitergeld Arbeitgeber .