Nutzungsbedingungen der BiZ-Tablets

- Anlage 4 zur Weisung Nutzendenregistrierung vom 30.08.2024

- Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle iPads des BiZ Aachen von Nummer 1 bis 30.

Nutzungsbedingungen für PC und Tablets der Bundesagentur für Arbeit (BA)

§ 1. Geltungsbereich

(1) Die BA stellt Bürgerinnen und Bürgern IT-Geräte (PC und Tablets) mit Internetzugang zur Selbstinformation über Ausund Weiterbildungs-, Studien-, Berufsmöglichkeiten, zum Erstellen von Bewerbungen, zur Nutzung der Onlineangebote der BA so-wie zur Recherche zu familienpolitischen und weiteren Sozialleistungen zur Verfügung. (2) Die Nutzungsbedingungen gelten für alle PC und Tablets, die von der BA in den Räumen der Bundesagentur für Arbeit (BA), den Familienkassen und in den Einrichtungen der Grundsicherung der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wer-den.

§ 2. Angebot der BA

(1) Die technische Ausstattung des BiZ mit PC, Tablets, Möbel, Hard- und Software ist Eigentum der BA bzw. der gemeinsamen Einrichtung. Die Entwendung oder Beschädigung ist untersagt und wird bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt davon unberührt. Ein Anspruch auf PC und Tablets sowie Serviceleistungen bei Hard- / Softwareproblemen besteht nicht. (2) Zur Abwehr akuter Gefahren für das Kommunikationssystem der BA kann die gesamte Nutzung, der Zugang zum Internet, die Nutzung bestimmter Angebote im Internet und/oder die Nutzung der Mail-Funktionen ganz oder teilweise untersagt oder technisch unterbunden werden. (3) Für Hilfestellung bei der Nutzung der Geräte und der Internet-Angebote steht i.d.R. Betreuungspersonal der BA, der Familienkasse bzw. der Jobcenter zur Verfügung. Das Betreuungspersonal ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu überprüfen. (4) Das Betreuungspersonal kann zur Gewährung eines reibungslosen Ablaufs die Nutzungsdauer pro Nutzerin/Nutzer begrenzen.

§ 3. Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer

(1) Die Nutzenden verpflichten sich, das Internet ausschließlich zur Information zu den bei §1 (1) genannten Themen zu nutzen. Die Nutzung des Internets bzw. der PCs und Tablets zu anderen Zwecken ist untersagt. Dazu zählen rein private Informations- und Unterhaltungszwecke sowie kommerzielle Zwecke mit Gewinnerzielungsabsicht oder Werbezwecke. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufruf, das Hochladen und das Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten, die gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen, untersagt ist (z.B. strafrechtlich relevante Inhalte, verfassungsfeindliche Inhalte, rassistische Inhalte, pornographische Inhalte, diskriminierende Inhalte). (2) Das Verfassen von OnlineBewerbungen, das Ausfüllen von Online-Vordrucken bzw. die sonstige Eingabe von persönlichen Daten im InternetAngebot ist freiwillig. (3) Die Nutzung des BA-eigenen Internet-Angebots ist anonym; außerhalb dieses Angebots ist eine personenbezogene Registrierung erforderlich. (4) Die Nutzung von lizenz- oder kostenpflichtigen Angeboten an PC und Tablets ist untersagt und erfolgt bei schuldhafter Zuwiderhandlung in voller Höhe zu Lasten der Nutzenden. Die Nutzenden haften der BA für jegliche Schäden, die der BA aus der unzulässigen Nutzung von Inhalten entstehen und stellen die BA von Schadenersatzansprüchen Dritter frei. (5) Im Verdachtsfall ist das Betreuungspersonal berechtigt, die Offenlegung der an den PC und Tablets aufgerufenen Internetseiten zu verlangen. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist verpflichtet, auf Aufforderung dem Betreuungspersonal Folge zu leisten.

§ 4. Erhebung und Aufbewahrung personenbezogener Daten

(1) Die Nutzung der PC und Tablets setzt die Kenntnisnahme zu diesen Nutzungsbedingungen und zur Aufbewahrung personenbezogener Daten voraus, sofern anmeldepflichtige Internet-Angebote genutzt werden sollen. Eine schriftliche Nutzungsregistrierung mit Datum und persönlicher Unterschrift ist erforderlich und ist ausschließlich für diesen einen Tag gültig. (2) Zur Identifikation ist ein eindeutiges, gültiges Ausweispapier vorzulegen. Name sowie Art und Nummer des vorgelegten Ausweises werden papiermäßig erfasst und zusammen mit dem individuellen Benutzernamen für 6 Monate aufbewahrt. (3) Davon getrennt werden die Zugriffsdaten auf das Internet nur unter der Kennung (Benutzername und Passwort) für 6 Monate gespeichert. Ein Bezug zur Person ist damit ausgeschlossen. (4) Bei nachhaltigen Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, zur Prüfung eines Nutzungsverbotes des PC und Tablets oder bei Ersuchen der Staatsanwaltschaft wird die BA, die Familienkasse bzw. die gemeinsame Einrichtung die Zugriffdaten auf das Internet und die personenbezogenen Daten zusammenführen. Sofern der Ermittlungszweck nicht gefährdet ist, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt. (5) Nach Ablauf von 6 Monaten werden die Zugriffsdaten auf das Internet automatisch gelöscht und das Papier mit den personenbezogenen Daten vernichtet. Eine Verwendung dieser Daten zu anderen als den vorgenannten Zwecken ist nicht zugelassen und damit ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/datenschutz.

§ 5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.