Haben Sie Fragen...
- zum Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Familienphase?
- zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeits- und Ausbildungsmarkt?
- zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Dann ist Sylvia Gremerath, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Aalen, Ihre passende Ansprechpartnerin.
Die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA)
- beraten und unterstützen Arbeitgeber/-innen, Arbeitnehmer/-innen sowie Organisationen durch Informationsveranstaltungen in diesen Fragen
- informieren über die Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt und zeigen mögliche Handlungsbedarfe auf, wo Benachteiligungen abgebaut werden sollen und
- arbeiten im Bezirk der Agentur für Arbeit als Netzwerkpartnerinnen mit den Stellen zusammen, die in Fragen der Beschäftigung von Frauen aktiv sind, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben zu sichern.
Tipp:Hier finden Sie umfassende Informationen zum Thema Chancengleichheit und mit dem Lotsenportal Perspektive Wiedereinstieg werden Frauen und Männer unterstützt, die zurück in den Beruf wollen.
Berufsabschluss und Familie? Eine Teilzeitausbildung macht's möglich!
Mit einer guten Ausbildung hat man die besten Chancen im Berufsleben, das weiß jeder. Was aber tun, wenn man durch Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder aus anderen Gründen keine Vollzeit- Berufsausbildung hinbekommt?
Hier kann die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung helfen. Grundsätzlich ist die Teilzeitausbildung in allen dualen Ausbildungsberufen möglich. Das Berufsbildungsgesetz bietet die Möglichkeit die Arbeitszeit im Betrieb zu reduzieren.
Betrieb und Auszubildende:r können gemeinsam festlegen, wann die Ausbildungszeit erbracht wird. Das ermöglicht es Beruf und Familie oder anderweitige Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Die Berufsschule wird im normalen Umfang besucht. Die Arbeitszeit muss mind. 50% betragen. Nach dem neuen Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung kann jede:r eine Teilzeitberufsausbildung machen, wenn der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist. Es muss nicht, wie bisher, ein berechtigtes Interesse vorliegen.
Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens aber bis zum Eineinhalbfachen der regulären Dauer. Mit der Kammer kann auch abgeklärt werden, ob ein Verkürzungsantrag möglich ist. Dann entspricht die Dauer der regulären Zeit. Wenn die Ausbildungsvergütung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes nicht ausreichend ist, können Berufsausbildungsbeihilfe bei den Agenturen für Arbeit und auch Leistungen nach dem SGB II beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Auch Unterstützungsmöglichkeiten, wenn es mit dem Lernen Probleme gibt, werden durch die Agenturen für Arbeit angeboten.
